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   BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07   

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https://dejure.org/2008,12528
BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07 (https://dejure.org/2008,12528)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2008 - VII B 152/07 (https://dejure.org/2008,12528)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2008 - VII B 152/07 (https://dejure.org/2008,12528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschränkung des Bezugs von Steuerzeichen aufgrund festgestellter Vertragsverletzung durch den EuGH; Kein Vertrauensschutz auf Fortgeltung der bisher geltenden Rechtslage nach Kenntnis der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens und der Schlussanträge des ...

  • Judicialis

    AO § 207 Abs. 2; ; TabStG § 12; ; TabStG § 13; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Auslieferung von Feinschnitt-Steuerzeichen für sog. Steckzigaretten aufgrund festgestellter Vertragsverletzung durch den EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.11.2005 - C-197/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 10. November 2005 Rs. C-197/04 (EuGHE 2005, I-9739) entschieden hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung des für Feinschnitt geltenden Steuersatzes auf sog. Steckzigaretten gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 291/40) und aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (ABlEG Nr. L 316/8) verstoßen hatte, setzte das HZA die Klägerin davon in Kenntnis, dass die Herstellung von vorportioniertem Feinschnitt unter Verwendung von Feinschnittsteuerzeichen nur noch bis zum 31. März 2006 fortgesetzt werden könne.

    b) Mit Verkündung des EuGH-Urteils in EuGHE 2005, I-9739 am 10. November 2005 stand fest, dass die deutsche Besteuerungspraxis, vorportionierten Feinschnitt zum Steuersatz für Feinschnitt zu besteuern, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widersprach und somit eine Vertragsverletzung darstellte.

    Auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 14. Juli 2005 (EuGHE 2005, I-9739) vermochten die Tabakindustrie --und somit auch die Klägerin-- nicht in dem Vertrauen zu bestärken, die Besteuerung von Steckzigaretten zum Feinschnittsteuersatz auf unbestimmte Zeit fortsetzen zu können.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Selbst auf die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie den Grundsatz "pacta sunt servanda" kann sich ein Mitgliedstaat nicht berufen, um die Nichtbefolgung eines eine Vertragsverletzung nach Art. 226 EG feststellenden Urteils zu rechtfertigen und sich dadurch seiner gemeinschaftsrechtlichen Verantwortung zu entziehen (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2007 Rs. C-503/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2008, 474).

    Auch kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung, wie etwa rechtliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der geforderten Maßnahmen, berufen, um die Nichteinhaltung der aus dem EuGH-Urteil folgenden Verpflichtung zu rechtfertigen (EuGH-Urteil in ZIP 2008, 474, m.w.N.).

  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie unter anderem klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Denn etwaige Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie unter anderem klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • EuGH, 10.01.2008 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Daher ist ein unverzügliches Handeln geboten, will der verurteilte Mitgliedstaat die Verhängung eines Zwangsgeldes, das ein beträchtliches Ausmaß annehmen kann, verhindern (vgl. hierzu zuletzt EuGH-Urteil vom 10. Januar 2008 Rs. C-70/06, noch nicht veröffentlicht).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON

    Auszug aus BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07
    Zwar gibt Art. 228 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) keine Frist an, innerhalb derer ein Mitgliedstaat die sich aus einem Urteil des EuGH ergebenden Maßnahmen zu ergreifen hat, doch hat der EuGH wiederholt darauf hingewiesen, dass das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts verlangt, dass die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muss (EuGH-Urteil vom 4. Juli 2000 Rs. C-387/97, EuGHE 2000, I-5047 Rz 82, m.w.N.).
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