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   BFH, 28.04.2016 - III R 45/13   

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https://dejure.org/2016,26218
BFH, 28.04.2016 - III R 45/13 (https://dejure.org/2016,26218)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2016 - III R 45/13 (https://dejure.org/2016,26218)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2016 - III R 45/13 (https://dejure.org/2016,26218)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland - Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § ... 63 Abs 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 64 Abs 2 S 2, EGV 883/2004 Art 67, EGV 987/2009 Art 60 Abs 1 S 2, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 1 Buchst i, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 2, FGO § 155, ZPO § 240, EStG § 76, InsO § 35 Abs 1, InsO § 36, EStG VZ 2010
    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland - Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland - Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 2 EStG 2009, Art 67 EGV 883/2004
    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland - Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden Vaters deutscher Staatsangehörigkeit für sein in Polen bei der Mutter lebendes Kind

  • rewis.io

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland - Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden Vaters deutscher Staatsangehörigkeit für sein in Polen bei der Mutter lebendes Kind

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden Vaters deutscher Staatsangehörigkeit für sein in Polen bei der Mutter lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils; Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Kindergeld - und die Insolvenz des Vaters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für die in Polen lebende Tochter

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 883/2004, EGV 987/2009, EStG § 64 Abs 2
    Kindergeld, Berechtigter, Freizügigkeit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Oktober 2015 C-378/14 (EU:C:2015:720, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2015, 1501) in der Rechtssache Trapkowski über die Vorlagefragen entschieden.

    b) Art. 67 der VO Nr. 883/2004 ist ungeachtet dessen anwendbar, dass es bereits nach nationalem Recht (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG) nicht darauf ankommt, ob das Kind seinen Wohnsitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat (EuGH-Urteil in DStRE 2015, 1501).

    Da das Kindergeldrecht nach dem EStG den Begriff des Familienangehörigen weder verwendet noch definiert, sind hierunter neben den Elternteilen und dem Kind auch alle Personen zu verstehen, die nach nationalem Recht berechtigt sind, Anspruch auf diese Leistungen zu erheben (EuGH-Urteil in DStRE 2015, 1501).

    Zum anderen hat auch der EuGH in seinem Urteil in DStRE 2015, 1501 zur Bestimmung der "beteiligten Person" auf die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten abgestellt und damit auch die ehemalige (geschiedene) Ehefrau (die Kindsmutter) als beteiligte Person qualifiziert.

  • BFH, 06.11.2012 - I B 28/12

    Grundsätzlich keine Vorlagepflicht an den EuGH für ein FG

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Eine Unterbrechung setzt voraus, dass das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft (Senatsbeschluss vom 22. November 2012 III B 73/11, BFH/NV 2013, 246).

    Es geht somit um einen Anspruch auf Kindergeld und nicht etwa um die Rückzahlung von bereits ausgezahltem Kindergeld (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 246).

  • BFH, 22.11.2012 - III B 73/11

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Eine Unterbrechung setzt voraus, dass das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft (Senatsbeschluss vom 22. November 2012 III B 73/11, BFH/NV 2013, 246).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 17/13

    EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009 - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Durch Beschluss vom 12. Januar 2015 hat der Senat gemäß § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) das Ruhen des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 8. Mai 2014 III R 17/13 (BFHE 245, 522, BStBl II 2015, 329) angeordnet.
  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 4047/06

    Rückforderung von nach Insolvenzeröffnung gezahltem Kindergeld; Verlust des

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Ein Anspruch auf Kindergeld ist gemäß § 76 EStG in nur sehr eingeschränktem Umfang pfändbar und fällt damit nach §§ 35 Abs. 1, 36 der Insolvenzordnung nicht in die Insolvenzmasse (s. FG München vom 19. September 2007  9 K 4047/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 462; Keller in Kayser/ Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 8. Aufl., § 36 Rz 76).
  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4354/10

    Kindergeldberechtigung des in Deutschland von Sozialleistungen lebenden Vaters

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 45/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. August 2013  2 K 4354/10 Kg aufgehoben.
  • FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 77/16

    Berücksichtigung der polnischen Bestimmungen bei der Gewährung von Kindergeld an

    Danach schafft Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 eine gesetzliche Fiktion dahingehend, dass bei Anwendung der Koordinierungsregelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 die Situation der gesamten Familie in einer Weise berücksichtigt wird, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Mitgliedstaats fallen und dort wohnen (z.B. BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134 , BStBl II 2016, 612 , [...] Rz 18; vom 28. April 2016 III R 45/13, BFH/NV 2016, 1472 , [...] Rz 19).

    Zudem ist nicht erheblich, ob zusätzlich eine von Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 erfasste Konkurrenzsituation gegeben ist, denn Art. 60 DVO (EG) Nr. 987/2009 findet bereits über Art. 67 VO (EG) Nr. 883/2004 Anwendung (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1472 , [...] Rz 20).

    Diesen hat die deutsche Familienkasse als solchen zugunsten der Kindesmutter zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1472 , [...] Rz 27).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10241/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbstständig tätigen Vaters für das

    Das Gericht folgt der in der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass die in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 getroffene Regelung nicht bezweckt, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen [ausführlich FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2012 16 K 1564/11 Kg, EFG 2012, 1369; so beispielsweise auch FG Münster, Urteil vom 14. August 2013 2 K 4354/10 Kg, juris, Revision BFH III R 45/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2013 16 K 4228/12 Kg, juris; Bauhaus, EFG 2012, 619 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; a.A. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143].
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10240/11

    Kindergeldanspruch des in Deutschland wohnenden Vaters für das volljährige bei

    Das Gericht folgt der in der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass die in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (VO Nr. 987/2009) getroffene Regelung nicht bezweckt, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen [ausführlich FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2012 16 K 1564/11 Kg, EFG 2012, 1369; so beispielsweise auch FG Münster, Urteil vom 14. August 2013 2 K 4354/10 Kg, juris, Revision BFH III R 45/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2013 16 K 4228/12 Kg, juris; Bauhaus, EFG 2012, 619 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; a.A. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143].
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