Rechtsprechung
   BFH, 28.05.2009 - III R 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13856
BFH, 28.05.2009 - III R 51/07 (https://dejure.org/2009,13856)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - III R 51/07 (https://dejure.org/2009,13856)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - III R 51/07 (https://dejure.org/2009,13856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 61a S. 2; ; EStG § 62 Abs. 2; ; BKKG 1993 § 1 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines geduldeten Ausländers auf Gewährung von Kindergeld für vier Kinder; Vereinbarkeit der Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetz ( EStG ) mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld für geduldete Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2, EStG § 52 Abs 61a S 2, GG Art 3, GG Art 6
    Ausländer; Duldung; Kindergeld; Verfassung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, in Fällen, in denen ein Ausländer rechtmäßig oder rechtswidrig in die Bundesrepublik einreist und --z.B. wegen eines tatsächlichen Abschiebungshindernisses-- damit zu rechnen ist, dass er auf absehbare Zeit nicht mehr ausreist, von Anfang an oder nach einer gewissen Zeit Kindergeld zu gewähren, weil von einem Daueraufenthalt auszugehen sei (s. Senatsurteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle ist entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum 1. Januar 2006 befristeten Regelungsauftrag des BVerfG in der Entscheidung in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt hat (s. Urteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in BFH/NV 2006, Beilage 3, 357. Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. (s. Senatsurteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Ein Anspruch auf Kindergeld scheidet deshalb aus (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, und in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
    Durch das Abstellen allein auf die ausländerrechtliche Duldung sei das Finanzgericht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) nicht gerecht geworden.

    Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, in dem dieses den nahezu wortgleichen § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes 1993 (BKKG 1993) als insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG ansah, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art der ausländerrechtlichen Genehmigung nach dem AuslG 1990 abhing.

    Die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle ist entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum 1. Januar 2006 befristeten Regelungsauftrag des BVerfG in der Entscheidung in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt hat (s. Urteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in BFH/NV 2006, Beilage 3, 357. Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. (s. Senatsurteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    Ein Anspruch auf Kindergeld scheidet deshalb aus (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, und in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
    Die Neuregelung in § 62 Abs. 2 EStG widerspreche außerdem dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 in der Sache 59140/00, Okpisz/Deutschland (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357).
  • BFH, 15.11.2007 - III S 15/07

    Kein Kindergeldanspruch eines geduldeten Ausländers

    Der Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsvertreters für die Durchführung seines unter dem Az. III R 51/07 beim Senat anhängigen Revisionsverfahrens.
  • FG München, 29.09.2009 - 10 K 3963/08

    PKH-Verfahren: Keine Kindergeldberechtigung von Ausländern mit

    Gegen die Regelung bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa Urteil vom 28.05.2009 III R 51/07, in juris mwN) auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht