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   BFH, 28.05.2019 - II R 37/16   

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https://dejure.org/2019,21360
BFH, 28.05.2019 - II R 37/16 (https://dejure.org/2019,21360)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2019 - II R 37/16 (https://dejure.org/2019,21360)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - II R 37/16 (https://dejure.org/2019,21360)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 Nr 4c S 1 ErbStG 1997, § 121 Abs 1 S 1 BGB
    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG),... § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, § 127 der Finanzgerichtsordnung, § 68 Satz 1 FGO, § 127 FGO, § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG, § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes (BewG), § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 2147 ff. BGB, § 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, § 135 Abs. 1 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuerpflicht des Erwerbs eines Hausgrundstücks von Todes wegen; Anforderungen an die Unverzüglichkeit des Entschlusses zur Selbstnutzung

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • rewis.io

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1
    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1
    Erbschaftsteuerpflicht des Erwerbs eines Hausgrundstücks von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienheim nicht innerhalb von sechs Monaten bezogen: Keine Steuerbefreiung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das geerbte Familienheim - Renovierung oder Erbschaftsteuerbefreiung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer - und die Steuerbefreiung fürs Familienheim

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerfrei Immobilien erben bei Einzug innerhalb von sechs Monaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim bei verspäteter Renovierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer - Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Renovierung nur in Ausnahmefällen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nur bei Selbstnutzung innerhalb von 6 Monaten kann Familienheim erbschaftsteuerfrei übernommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie kann ich Immobilien steuerfrei vererben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftssteuer: Zum sofortigen Einzug ins Familienheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Steuerfreiheit des Familienheims

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Befreiung von der Erbschaftsteuer nur bei unverzüglichem Einzug

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für Familienheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Erwerb des Familienheims

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit für Erben einer Immobilie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Familienheim wird durch Zuwarten steuerpflichtig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims bei Renovierung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
    Einzelne Verschonungsregeln
    Grundvermögen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, ErbStG § 13c Abs 2, ErbStG § 13c Abs 1, ErbStG § 13c Abs 3 Nr 1
    Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Erbauseinandersetzung, Frist

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 264, 512
  • NJW 2019, 2495
  • FamRZ 2019, 1469
  • BStBl II 2019, 678
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.10.2016 - II R 32/15

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Die bloße Widmung zur Selbstnutzung --beispielsweise durch Angabe in der Erbschaftsteuererklärung-- reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2016 - II R 32/15, BFHE 256, 359, BStBl II 2017, 130, Rz 10).

    Der Begriff des Familienheims setzt zudem voraus, dass der Erwerber dort den Mittelpunkt seines Lebensinteresses hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 256, 359, BStBl II 2017, 130, Rz 10).

    Eine eng am Wortlaut vorgenommene Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 256, 359, BStBl II 2017, 130, Rz 17, zu § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, und vom 29. November 2017 - II R 14/16, BFHE 260, 372, BStBl II 2018, 362, Rz 27, zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).

  • BFH, 23.06.2015 - II R 39/13

    Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Dies bedeutet, dass ein Erwerber zur Erlangung der Steuerbefreiung für ein Familienheim innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fassen und tatsächlich umsetzen muss (BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 - II R 39/13, BFHE 250, 207, BStBl II 2016, 225, Rz 24).

    Unter Berücksichtigung dieser gesamten Umstände erscheint ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach dem Erbfall als erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 250, 207, BStBl II 2016, 225, Rz 25).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen (BFH-Urteil in BFHE 250, 207, BStBl II 2016, 225, Rz 26).

  • BFH, 14.11.2018 - II R 34/15

    Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften;

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2018 - II R 34/15, BFHE 263, 273, Rz 12, m.w.N.).

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an dem zwischen den Beteiligten streitigen Punkt nichts geändert hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 263, 273, Rz 13).

    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, da das finanzgerichtliche Urteil nicht an einem Verfahrensmangel leidet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 263, 273, Rz 13, m.w.N.).

  • FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3793/15

    Gewährung einer Steuerbefreiung für das von Todes wegen übergegangene

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.09.2016 - 3 K 3793/15 Erb aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 2079 veröffentlicht.

  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Eine eng am Wortlaut vorgenommene Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 256, 359, BStBl II 2017, 130, Rz 17, zu § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, und vom 29. November 2017 - II R 14/16, BFHE 260, 372, BStBl II 2018, 362, Rz 27, zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 35/11

    Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 28.05.2019 - II R 37/16
    Nicht begünstigt sind deshalb Zweit- oder Ferienwohnungen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 - II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051, Rz 9).
  • BFH, 06.05.2021 - II R 46/19

    Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

    Die bloße Widmung zur Selbstnutzung --beispielsweise durch Angabe in der Erbschaftsteuererklärung-- reicht nicht aus, wenn kein tatsächlicher Einzug erfolgt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.05.2019 - II R 37/16, BFHE 264, 512, BStBl II 2019, 678, Rz 16 f.).

    Der Begriff des Familienheims erfordert, dass der Erwerber dort den Mittelpunkt seines Lebensinteresses hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 264, 512, BStBl II 2019, 678, Rz 18).

    Innerhalb dieses Zeitraums kann der Erwerber in der Regel prüfen, ob er einziehen will, entsprechende Renovierungsarbeiten vornehmen und den Umzug durchführen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 264, 512, BStBl II 2019, 678, Rz 20 f.).

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Renovierung deshalb länger hinzieht, weil nach Beginn der Renovierungsarbeiten ein gravierender Mangel der Wohnung entdeckt wird, der vor dem Einzug beseitigt werden muss (BFH-Urteil in BFHE 264, 512, BStBl II 2019, 678, Rz 22).

    Hinsichtlich der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung sind die Anforderungen an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke umso höher, je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 264, 512, BStBl II 2019, 678, Rz 22).

  • FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung trotz Selbstnutzung nach mehrmonatiger

    Um die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke zu bestimmen, muss der Erwerber innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung der Wohnung fassen und durch den Einzug in die Wohnung tatsächlich umsetzen (Bundesfinanzhof -BFH -, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2016, 295, Rn. 23 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 17).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen (BFH, Urteile vom 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22).

    Zudem ist eine restriktive Auslegung der Vorschrift geboten, um im Hinblick auf bestehende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Steuerbefreiung eine Überbegünstigung zu vermeiden (BFH, Urteil v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 23, m.w.N.; FG Nürnberg, Urteil v. 4.4.2018 - 4 K 476/16, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 2018, 264, Rn. 53).

    Solche besonderen Voraussetzungen, wie ein erst nach Beginn der Renovierungsarbeiten entdeckter gravierender Mangel der Wohnung (BFH, Urteile v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 295, Rn. 26 und v. 28.5.2019 - II R 37/16, BStBl. II 2019, 678, Rn. 22), lagen hier nicht vor.

  • BFH, 26.06.2019 - II R 58/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren

    Dem FG-Urteil liegt damit ein nicht (mehr) existierender Bescheid zugrunde; es ist gegenstandslos und aufzuheben (vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2018 - II R 34/15, BFHE 263, 273, Rz 12, und vom 28. Mai 2019 - II R 37/16, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, weil der Streitstoff unverändert geblieben ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 263, 273, Rz 13, und vom 28. Mai 2019 - II R 37/16).

    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, da das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 263, 273, Rz 13, und vom 28. Mai 2019 - II R 37/16, Rz 13).

  • FG Münster, 30.06.2022 - 3 K 3184/17

    Erbschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen wird ein Familienheim, das nach

    Die bloße Widmung zur Selbstnutzung - beispielsweise durch Angabe in der Erbschaftsteuererklärung - reicht nicht aus, wenn kein tatsächlicher Einzug erfolgt (BFH, Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16, BFHE 264, 512).

    Der Begriff des Familienheims erfordert, dass der Erwerber dort den Mittelpunkt seines Lebensinteresses hat (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16, BFHE 264, 512).

    Innerhalb dieses Zeitraums kann der Erwerber in der Regel prüfen, ob er einziehen will, entsprechende Renovierungsarbeiten vornehmen und den Umzug durchführen (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16, BFHE 264, 512).

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Renovierung deshalb länger hinzieht, weil nach Beginn der Renovierungsarbeiten ein gravierender Mangel der Wohnung entdeckt wird, der vor dem Einzug beseitigt werden muss (BFH, Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16, BFHE 264, 512).

    Hinsichtlich der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung sind die Anforderungen an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke umso höher, je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist (BFH, Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16, BFHE 264, 512).

  • FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17

    Erbschaftsteuer: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim bei dreijähriger

    Die Entscheidung vom 28.09.2016 ist durch das Urteil des BFH vom 28.05.2019 II R 37/16 (DStR 2019, 1571) bestätigt worden, wobei der BFH nochmals betont hat, das eine eng am Wortlaut vorgenommene Auslegung der Vorschrift auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.
  • FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20

    Steuerliche Begünstigung einer Erbauseinandersetzung

    Er beruft sich auf die Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, soweit sich der Kläger auf die Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG mit Urteil vorn 23.6.2015 (II R 39/13) beriefen, verweise er auf das Urteil des BFH vom 28.5.2019 (II R 37/16), in dem der BFH ausdrücklich an der Sechs-Monats-Regelfrist festgehalten habe.

    Wenn der Beklagte demgegenüber anführt, der BFH habe in seinem Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16, BStBl. II 2019, 678) die Sechs-Monats-Frist ausdrücklich bestätigt, so betrifft dies die Auslegung des Merkmals "unverzüglich" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG.

  • FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 476/16

    Pflichtteilsanspruch, Eigene Wohnzwecke, Selbstnutzungsdauer, Steuerbefreiung,

    Der Erwerber muss die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmen (BFH-Urteil vom 23.06.2015 II R 39/13, BStBl II 2016, 225; Bayerische St2tsministerium der Finanzen, Gleichlautender Erlass vom 25.06.2009 34-S. 3715-009-21653/09; FG Münster Urteil vom 28.09.2016 3 K 3793/15 Erb, EFG 2016, 2079, nicht rkr, Az. des BFH II R 37/16).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen (Loose, jurisPR-SteuerR 42/2015 Anm. 5; FG Münster Urteil vom 28.09.2016 3 K 3793/15 Erb, EFG 2016, 2079, nicht rkr, Az. des BFH II R 37/16).

  • FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21

    Abschluss des Mietvertrages, Erbschaftsteuerbescheid, Erbschaftsteuererklärung,

    Darüber hinaus setzt ein Familienheim nach dem Willen des Gesetzgebers, der mittlerweile gefestigten Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur eine bestimmte tatsächliche Nutzung voraus, nämlich, dass sich in der Wohnung der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden muss; der Charakter als Familienheim muss sowohl beim Erblasser als auch beim Erwerber gegeben sein (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2019 II R 37/16, BStBl II 2019, 678; Kobor in: Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 7. Auflage, § 13 Rn. 44).
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