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   BFH, 28.06.2000 - II R 18/98   

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https://dejure.org/2000,9078
BFH, 28.06.2000 - II R 18/98 (https://dejure.org/2000,9078)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2000 - II R 18/98 (https://dejure.org/2000,9078)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - II R 18/98 (https://dejure.org/2000,9078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anteilsinhaber

  • Wolters Kluwer

    Einfluß auf Geschäftsführung - Beschlüsse der Gesellschafterversammlung - Einfache Mehrheit - Zustimmung des Beirats - Versterben einer Gesellschafterin - Konsortialvertrag - Wert von Gesellschaftsanteilen

  • Judicialis

    BewG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § ... 9 Abs. 2; ; GmbHG § 50; ; GmbHG § 61; ; GmbHG § 66; ; GmbHG § 46 Abs. 1; ; GmbHG § 60; ; GmbHG § 53; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 556 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 11 Abs 1, BewG § 11 Abs 2, BewG § 9 Abs 2, VStR Abschn 80
    Anteilsbewertung; GmbH-Anteile; Konsortialvertrag; persönliche Verhältnisse; Stuttgarter Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.06.1999 - II R 36/97

    Fehlerhafte Angabe der Inhaltsadressaten bei Steuerbescheid; Einfluss auf die

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Dies ist für den konkreten Fall im Wege einer wertenden Entscheidung zu beurteilen (so BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 170, unter II. B. 2. b).

    Nach Ansicht des erkennenden Senats ist aber das wertende Element unverzichtbar, um der Regelung des § 46 Abs. 1 und 2 GmbHG gerecht zu werden und unmittelbar an das Recht zur Stimmenabgabe anzuknüpfen (BFH in BFH/NV 2000, 170).

    Dieser Umstand vermag nicht auszugleichen, dass anderenfalls nur die Stimmen des Konsortiums von Einfluss auf die Geschäftsführung wären, obwohl sich das Konsortium allein mit seinem Anteil von knapp über 36 v.H. des Stammkapitals in der Gesellschafterversammlung auch nicht durchsetzen könnte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 24. Januar 1975 III R 4/73, BFHE 115, 58, BStBl II 1975, 374, sowie in BFH/NV 2000, 170).

  • BFH, 28.03.1990 - II R 108/85

    Annahme von Anteilen ohne Einfluß auf die Geschäftsführung und Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Für Anteile, bei denen das ausnahmsweise nicht der Fall ist, ist in Abschn. 80 VStR 1989 eine von der Regelbewertung abweichende Wertermittlung vorgesehen (BFH-Urteil vom 28. März 1990 II R 108/85, BFHE 159, 568, BStBl II 1990, 493).

    Maßgebend ist dann, ob der Anteilsbesitz des einzelnen Gesellschafters unter Berücksichtigung der Streuung der übrigen Anteile in der Gesellschafterversammlung eine Stimme von einigem Gewicht vermittelt (BFH in BFHE 159, 568, BStBl II 1990, 493).

  • BFH, 24.01.1975 - III R 4/73

    Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren;

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Dieser Umstand vermag nicht auszugleichen, dass anderenfalls nur die Stimmen des Konsortiums von Einfluss auf die Geschäftsführung wären, obwohl sich das Konsortium allein mit seinem Anteil von knapp über 36 v.H. des Stammkapitals in der Gesellschafterversammlung auch nicht durchsetzen könnte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 24. Januar 1975 III R 4/73, BFHE 115, 58, BStBl II 1975, 374, sowie in BFH/NV 2000, 170).

    Vielmehr besteht dann neben den 13 Gesellschaftern mit Anteilen von weniger als 10 v.H. eine Gruppe von vier Gesellschaftern mit Anteilen zwischen 10 und 25 v.H. Unter diesen Umständen vermitteln alle Anteile dieser Gruppe, aus der lediglich der Anteil der Revisionsklägerin zu 1 etwas herausragt, einen Einfluss auf die Geschäftsführung, da ihre Inhaber zur Herstellung einer Mehrheit eine geringere Anzahl von Stimmen gewinnen müssen als die weitaus überwiegende Zahl der sonstigen Gesellschafter und anderenfalls niemandem ein derartiger Einfluss auf die Geschäftsführung zukäme (vgl. dazu BFH in BFHE 115, 58, BStBl II 1975, 374).

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Darin liegt auch ohne ausdrückliche Bezeichnung eine unselbständige Anschlussrevision (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621, unter 2.).
  • BFH, 23.07.1976 - III R 79/74

    Ermittlung des gemeinen Werts von Aktien und Anteilen ohne Einfluß auf die

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Diese Einflussmöglichkeiten sind abstrakt anhand der Beteiligungsverhältnisse zu bestimmen und nicht etwa danach, welche tatsächlichen Machtstrukturen in der konkreten Gesellschaft am Bewertungsstichtag bestanden haben (so BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 III R 79/74, BFHE 119, 496, BStBl II 1976, 706).
  • BFH, 08.05.1985 - II R 184/80

    Anteilsvermögen - Güterfernverkehrsgenehmigung - Einheitswert des

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Dafür hat die Finanzverwaltung zum Zweck einer gleichmäßigen und praktikablen Wertermittlung mit dem Stuttgarter Verfahren (Abschn. 77 ff. VStR 1989) eine auch von der Rechtsprechung als geeignet anerkannte Schätzungsmethode entwickelt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Diese Anschlussrevision ist jedoch wegen Versäumung der gemäß § 155 FGO i.V.m. § 556 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung entsprechend geltenden Regelung, wonach sich der Revisionsbeklagte der Revision nur bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung anschließen kann, unzulässig (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
  • FG München, 26.11.1997 - 9 K 3584/96
    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - II R 18/98
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 800 veröffentlicht.
  • FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 411/06

    Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren - Abschlag für Anteile ohne

    Es kann deshalb im Streitfall dahinstehen, ob nicht die Anteile der Gesellschafter des "   .....   .....", zu denen auch die Klägerin gehört, wegen der Bündelung der gemeinsamen Interessen und deren Wahrnehmung durch den Konsortialvertrag zusammenzurechnen sind (offen geblieben im Urteil des BFH vom 28.06.2000 II R 18/98, BFH/NV 2001, 426).
  • FG Münster, 08.01.2007 - 3 K 6471/04

    Vornahme eines Abschlags für die vom Erblasser gehaltenen Aktien wegen fehlenden

    Es gehe bei der Abgrenzung vielmehr allein darum, ob eine Beteiligung Einwirkungsmöglichkeiten auf die in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Geschäfte ermögliche (vgl. BFH-Urteile vom 02.10.1981 III R 27/77, BStBl II 1982, 8; vom 28.03.1990 II R 108/85, a.a.O; vom 09.02.1994 II R 24/90, BStBl II 1994, 501; vom 28.06.2000 II R 18/96, BFH/NV 2001, 426).
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