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   BFH, 28.06.2007 - II R 12/06   

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https://dejure.org/2007,2470
BFH, 28.06.2007 - II R 12/06 (https://dejure.org/2007,2470)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2007 - II R 12/06 (https://dejure.org/2007,2470)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - II R 12/06 (https://dejure.org/2007,2470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ErbStG § 5 Abs. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 3; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Wirtschaftsgütern zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Zugewinnausgleichsanspruchs bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft; Verzicht auf Ausgleichsforderung; Geldzuwendung als Vorerwerb

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsgeschäftlich begründeter Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich und Schenkungsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugewinnausgleich und Schenkungsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Wirtschaftsgütern aufgrund eines Ehevertrages und Erbvertrages als freigebige Zuwendung; Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Ausgleich eines sich ergebenden Zugewinns; Verzicht auf eine noch nicht entstandene Ausgleichsforderung als ein in Geld ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugewinnausgleich - Besteht die Ehe fort, gilt ein Ausgleich für das Finanzamt als Schenkung!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Wirtschaftsgütern zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Zugewinnausgleichs bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft ist Schenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Ausgleich von Vermögen unter Ehegatten zur Vermeidung eines Zugewinnausgleichs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Güterstand - Vorzeitiger Zugewinnausgleich - eine Schenkung?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 5 Abs 2
    Freigebige Zuwendung; Schenkungsteuer; Zugewinnausgleich; Zugewinngemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 260
  • NJW 2008, 111
  • FamRZ 2007, 1812 (Ls.)
  • BB 2007, 2108
  • BStBl II 2007, 785
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.08.2005 - II R 28/02

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Denn der Leistende ist mangels Beendigung des gesetzlichen Güterstandes in diesen Fällen gegenüber dem Leistungsempfänger rechtlich nicht zum Ausgleich des Zugewinns verpflichtet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2005 II R 28/02, BFH/NV 2006, 63).

    Denn die Leistungspflicht ist der Ehemann ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig zuvor selbst gegenüber der Klägerin als Zuwendungsempfängerin eingegangen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 63).

    Der Vorschrift kommt nach allgemeiner Meinung lediglich deklaratorische Bedeutung zu; sie schränkt deshalb den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht ein, sondern grenzt nach denselben Merkmalen die steuerbaren von den nicht steuerbaren Vorgängen ab (BFH-Urteile vom 10. März 1993 II R 87/91, BFHE 171, 321, BStBl II 1993, 510, und in BFH/NV 2006, 63, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2005 - II R 29/02

    Keine freigebige Zuwendung bei Entstehung eines Ausgleichsanspruchs durch

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Die Klägerin und ihr Ehemann haben --anders als in dem Fall des BFH-Urteils vom 12. Juli 2005 II R 29/02 (BFHE 210, 470, BStBl II 2005, 843)-- durch den Ehe- und Erbvertrag den gesetzlichen Güterstand gerade nicht beendet, sondern --wenn auch stark modifiziert und eingeschränkt-- weiter fortgeführt.
  • BFH, 25.01.2001 - II R 22/98

    Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Sie ist deshalb als solche nicht geeignet, Gegenstand einer die Freigebigkeit ausschließenden Gegenleistung zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 22/98, BFHE 194, 440, BStBl II 2001, 456, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 09.06.2005 - IV 446/04

    Zur Frage der Behandlung von Leistungen im Rahmen eines teilweisen

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1711 veröffentlicht.
  • BFH, 27.08.2003 - II R 58/01

    Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Der Erwerb ist somit auf diesen Tag aufschiebend befristet gewesen (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921; vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • BFH, 10.03.1993 - II R 87/91

    Zur Berechnung der steuerfreien Ausgleichsforderung beim fiktiven

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Der Vorschrift kommt nach allgemeiner Meinung lediglich deklaratorische Bedeutung zu; sie schränkt deshalb den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht ein, sondern grenzt nach denselben Merkmalen die steuerbaren von den nicht steuerbaren Vorgängen ab (BFH-Urteile vom 10. März 1993 II R 87/91, BFHE 171, 321, BStBl II 1993, 510, und in BFH/NV 2006, 63, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2005 - II R 53/02

    Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Die Zuwendung der Grundstücke war mit Vertragsschluss ausgeführt, weil die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und die Klägerin jederzeit ihre Eintragung als Eigentümerin in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2005 II R 53/02, BFH/NV 2006, 551, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Der Erwerb ist somit auf diesen Tag aufschiebend befristet gewesen (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921; vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • BFH, 22.09.2004 - II R 88/00

    Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Eine Schenkung unter Lebenden ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, endgültig verschafft werden soll (BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 28.06.2007 - II R 12/06
    Die Leistungen des Ehemannes sind auch nicht rechtlich abhängig von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung der Klägerin und damit unentgeltlich (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).
  • BFH, 17.10.2007 - II R 53/05

    Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe

    Freiwillig eingegangene Leistungspflichten schließen die Unentgeltlichkeit nicht aus (BFH-Urteil vom 28. Juni 2007 II R 12/06, BFH/NV 2007, 2014).

    Dies gilt nicht nur, wenn der Erwerb nach seinem Eintreten selbst der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegen würde (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 22/98, BFHE 194, 440, BStBl II 2001, 456), sondern nach den BFH-Urteilen in BFH/NV 2006, 63 und in BFH/NV 2007, 2014 auch dann, wenn auf die Chance verzichtet wird, Vermögenswerte zu erlangen, die wie die Ausgleichsforderung bei Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft (§ 1378 BGB) nicht zum Erwerb i.S. der §§ 3 und 7 ErbStG gehören (§ 5 Abs. 2 ErbStG).

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Schenkungsteuer: Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Damit handelt es sich bei dem Anspruch von F auf Übertragung des Grundstücks im Ursprung weiterhin um eine freiwillig begründete Leistungspflicht aufgrund des notariellen Ehevertrages (vgl. BFH, Urteile vom 28. Juni 2007, II R 12/06, BStBl II 2007, 785; vom 24. August 2005, II R 28/02, BFH/NV 2006, 63).

    Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht folgt dieser zivilrechtlichen Qualifizierung nicht, sondern stellt auf die objektive Unentgeltlichkeit ab (vgl. auch BFH, Urteile vom 22. August 2007, II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 28. Juni 2007, II R 12/06, BFHE 217, 260, BStBl II 2007, 785; vom 24. August 2005, II R 28/02, BFH/NV 2006, 63).

    § 5 Abs. 2 ErbStG ist nach allgemeiner Meinung deklaratorischer Natur und schränkt den Anwendungsbereich von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht ein (BFH, Urteile vom 28. Juni 2007, II R 12/06, BStBl II 2007, 785; vom 24. August 2005, II R 28/02, BFH/NV 2006, 63; vom 10. März 1993, II R 87/91, BStBl II 1993, 510).

  • FG München, 02.05.2018 - 4 K 3181/16

    Einordnung einer Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen

    Freiwillig eingegangene Leistungspflichten schließen die Unentgeltlichkeit nicht aus (BFH-Urteil vom 28. Juni 2007 II R 12/06, BFH/NV 2007, 2014).

    Sie ist deshalb als solche nicht geeignet, Gegenstand einer die Freigebigkeit ausschließenden Gegenleistung zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2007 II R 12/06, BFHE 217, 260, BStBl II 2007, 785 m.w.N.).

  • BFH, 13.12.2018 - III R 13/15

    Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder

    Soll dagegen bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft nur der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden, handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang (BFH-Urteil vom 28. Juni 2007 II R 12/06, BFHE 217, 260, BStBl II 2007, 785).
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