Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5919
BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83 (https://dejure.org/1987,5919)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1987 - VII R 145/83 (https://dejure.org/1987,5919)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - VII R 145/83 (https://dejure.org/1987,5919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1967 - VII 164/62

    Aufrechnung gegen Erstattungsansprüche eines Steuerpflichtigen aus Überzahlungen

    Auszug aus BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83
    Daß die Aufrechnung keine Vollstreckungs- oder Beitreibungsmaßnahme sei, habe der Bundesfinanzhof (BFH) auch in seinem Urteil vom 7. März 1967 VII 164/62 (BFHE 88, 311, BStBl III 1967, 381) ausgeführt.

    Deshalb sei es ohne Bedeutung, wenn der BFH (BFHE 88, 311, BStBl III 1967, 381) die Aufrechnung einer Vollstreckung im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gleichgeachtet habe.

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83
    Es steht nicht fest, ob die Erstattungsansprüche durch Bescheid im Sinne des § 218 AO 1977 festgesetzt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, 4, BStBl II 1986, 702).

    Auch ein Abrechnungsbescheid kann Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und damit für das vorliegend geltend gemachte Erstattungsbegehren sein (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702).

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

    Auszug aus BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. April 1987 VII R 148/83 (BFHE 149, 482) entschieden hat, stellt die Aufrechnung des Finanzamts keinen Verwaltungsakt dar, so daß es insoweit an den Vorausetzungen eines Verwaltungsaktes für eine Anfechtungsklage fehlt.
  • FG Münster, 25.08.1983 - III 5489/81
    Auszug aus BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83
    Das Finanzgericht (FG) hob in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1984, 164 veröffentlichten Urteil die Aufrechnungserklärungen des FA auf und verpflichtete das FA, die Beträge, gegen die es aufgerechnet hatte, zu erstatten.
  • BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

    Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist also selbst kein Verwaltungsakt (Senatsurteil vom 28.07.1987 - VII R 145/83, BFH/NV 1988, 213, m.w.N.).
  • FG München, 05.08.1997 - 2 K 1917/97
    Die behördliche Aufrechnungserklärung kann schon deshalb kein Verwaltungsakt sein, weil ihr kein einem Verwaltungsakt eigentümlicher Regelungsgehalt zukommt; es fehlt der anordnende - hoheitliche - Charakter der Maßnahme (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1987 VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; vom 28. Juli 1987 VII R 145/83, BFH/NV 1988, 213).

    Denn auch Umbuchungsmitteilungen stellen für sich allein nach dem BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 (BFH/NV 1988, 213) keine Verwaltungsakte dar, so daß eine hiergegen gerichtete Klage (ebenso wie ein Einspruch) unzulässig ist.

  • FG München, 10.12.2002 - 12 K 66/01

    Auszahlung einer Kapitallebensversicherung

    Kontoauszüge sowie Kassen- und Umbuchungsmitteilungen sind als schlichte Informationsunterlagen keine Abrechnungsbescheide in diesem Sinne (BFH - Urteil vom 28. Juli 1987 VII R 145/83, BFH / NV 1988, 213).
  • FG München, 25.06.2002 - 12 K 591/02

    Aufrechnung gegen Ansprüche auf Kindergeld; Kindergeld

    Die Frage, ob ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, zu dem auch der Anspruch auf Kindergeld als Steuervergütungsanspruch zählt (§§ 31 EStG i. V. m. 218 Abs. 1 AO ) durch Aufrechnung erloschen ist (§ 47 i. V. m. § 226 AO ), ist mittels eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO ) zu treffen (BFH - Urteil vom 28. Juli 1987 VII R 145/83, BFH/NV 1988, 213), gegen den Einspruch und Anfechtungsklage erhoben werden kann (Tipke/Kruse: AO /FGO, Komm., § 218 AO RNr. 32 m. w. Nw.).
  • BFH, 31.10.2000 - VII B 168/00

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

    Grundsätzlich wird die Aufrechnung des FA als schuldrechtliches Gestaltungsrecht nach § 226 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. §§ 388, 389 --hier § 406-- BGB stets durch einseitige Erklärung des Aufrechnungsberechtigten ausgesprochen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 1987 VII R 145/83, BFH/NV 1988, 213, 214), wobei allein die Aufrechnungserklärung die Wirkungen der Aufrechnung herbeiführt.
  • FG Nürnberg, 26.09.2007 - III 178/05

    Wirksamkeit einer Aufrechnung durch Abrechnungsbescheid; Erlöschen eines

    Eine Aufrechnungserklärung des Finanzamts nach § 226 Abs. 1 AO, §§ 388, 389 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- stellt grundsätzlich keinen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH-Urteil vom 28.07.1987 VII R 145/83, BFH/NV 1988, 213; Tipke/Kruse, AO-FGO, § 226 AO Tz. 50 m.w.N.).
  • FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96

    Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht