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   BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92   

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BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92 (https://dejure.org/1993,2998)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - XI R 21/92 (https://dejure.org/1993,2998)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - XI R 21/92 (https://dejure.org/1993,2998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes - Begriff der privaten Vermögensverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
    Ein gewerblicher Grundstückshandel hingegen ist anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten (vgl. Vorlagebeschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).

    Insgesamt ist anhand der objektiven Gegebenheiten auf das Gesamtbild der Betätigung und die Verkehrsanschauung abzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. September 1990 X R 107, 108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob - wie es seiner in dem Vorlagebeschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 vertretenen Auffassung entspricht - auch die Verkäufe im Rahmen der atypisch stillen Beteiligung an der Firma A und der Beteiligung an der W-GmbH in die Betrachtung einzubeziehen sind.

  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
    Insgesamt ist anhand der objektiven Gegebenheiten auf das Gesamtbild der Betätigung und die Verkehrsanschauung abzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. September 1990 X R 107, 108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).

    Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß der Kläger auch beruflich als Geschäftsführer der W-GmbH im Bereich der Immobilienveräußerung tätig war (dazu vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind persönliche oder finanzielle Beweggründe, die zu der Veräußerung der einzelnen Objekte geführt haben, für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich prinzipiell ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
    In dem Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90 (BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135) hat der erkennende Senat den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang in der Weise näher bestimmt, daß auf der einen Seite ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Erwerb bzw. der Herstellung und der Veräußerung des einzelnen Grundstücks bestehen, auf der anderen Seite sich aber auch die Verwertung der einzelnen Grundstücke selbst in einem engen zeitlichen Zusammenhang vollziehen muß.
  • FG Hamburg, 11.03.1992 - V 309/88

    Gewerblichkeit bei Beteiligungen an Personengesellschaften

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1992, 521 veröffentlicht.
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 39/89
    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
    Nur auf Dauer privat genutzte Gebäude gehören zum notwendigen Privatvermögen (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Ein gewerblicher Grundstückshandel ist hingegen anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).

    Hat der Veräußerer mehr als drei Objekte zuvor gekauft und sie in engem zeitlichen Zusammenhang damit veräußert, so rechtfertigt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte die Schlußfolgerung, daß bereits bei Ankauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Weiterveräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, 657, m.w.N.; in BFH/NV 1994, 463, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Hat der Veräußerer mehr als 3 Objekte gekauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang wieder veräußert, so zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich zu der Schlußfolgerung, daß bereits im Zeitpunkt des Ankaufs oder der Errichtung zumindest eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, 657, m.w.N.;vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, ständige Rechtsprechung), auch wenn die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war.

    Werden innerhalb dieses engen zeitlichen Zusammenhangs mindestens 4 Objekte veräußert, so ist ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände (wie z.B. einer höheren Zahl von Objekten oder einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich (vgl. dazu Urteile des erkennenden Senats in BFH/NV 1993, 656, 657;vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236;vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1006, betreffend Hausverwaltung des veräußerten Gebäudekomplexes) von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen (BFH/NV 1994, 463, 464; BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21).

    Eine Vermietung bis zu 5 Jahren ist von der Rechtsprechung in diesem Sinne grundsätzlich nicht als langfristig eingestuft worden (BFH/NV 1994, 94, 95: feste Vermietung auf 5 Jahre und Veräußerung kurze Zeit danach; BFH/NV 1992, 809, 810: Vermietung auf 5 Jahre an gewerblichen Zwischenvermieter; BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 463, 464: Vermietung unter 3 Jahren;Urteil vom 28. November 1991 XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310, 311: jeweils Selbstnutzung unterhalb von 5 Jahren; Urteil in BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621: Vermietung zwischen 4 und 26 Monaten; Urteil in BFH/NV 1993, 656: Selbstnutzung bzw. Fremdvermietung unterhalb von 4 Jahren; BFH-Urteil vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627;Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668: Vermietung auf 4 Jahre;Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135: Vermietung unter 5 Jahren; Urteile in BFHE 160, 494 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87], BStBl II 1990, 1057, 1058; in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, 1062 zugleich zur Berücksichtigung der Unvermietbarkeit einzelner Wohnungen; Urteil in BFH/NV 1989, 784: Vermietung unterhalb 5 Jahren, mit zusätzlichen Sachverhaltselementen -Architekt und Aufteilung; Urteil in BFH/NV 1988, 561, 563).

  • BFH, 28.11.2002 - III R 1/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Anteilsveräußerungen

    Im Streitfall ist somit der notwendige zeitliche Zusammenhang sowohl zwischen dem Erwerb und der Veräußerung als auch hinsichtlich der Verwertung der einzelnen Objekte insgesamt gewahrt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Damit ist nicht nur zwischen der Anschaffung/Bebauung und Veräußerung des jeweiligen Objekts, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Verwertungsmaßnahmen der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, und in BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Ein gewerblicher Grundstückshandel ist hingegen anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Urteile in BFH/NV 1994, 94, 96 m. w. N.; vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).

    bb) Hat der Veräußerer mehr als drei Objekte (Wohnungen) zuvor gekauft und sie in engem zeitlichen Zusammenhang damit veräußert, so zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung, daß bereits bei Ankauf der Wohnungen zumindest eine bedingte Weiterveräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, 657 m. w. N.; in BFH/NV 1994, 463, ständige Rechtsprechung), auch wenn die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war.

    Je größer allerdings der zeitliche Abstand zwischen Anschaffung und anschließender Veräußerung ist, desto weniger ist, wenn nicht besondere äußere Umstände vorliegen, anzunehmen, daß der Steuerpflichtige die Grundstücke bereits in zumindest bedingter Weiterveräußerungsabsicht zur Ausnutzung von Substanzwertsteigerungen angeschafft hat (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 463, 464 m. w. N.; vom 5. September 1990 X R 107--108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, mit zustimmender Anmerkung ohne Verfasser in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1991, 97; Vorlagebeschluß des XI. Senats vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 [BFH 02.09.1992 - XI R 21/91]).

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Wegen dieser Besonderheit beim Erwerb sah sich der III. Senat des BFH nicht gehindert, gewerblichen Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb des Mietwohngrundstückes, der Aufteilung in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung auch dann anzunehmen, wenn keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden waren (Urteil in BFHE 160, 494, [BFH 06.04.1990 - III R 28/87] BStBl II 1990, 1057 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87]; ebenso z. B. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463; Werner Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 15 Rz. 60 ff., und Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 1990, BStBl I 1990, 884, Tz. 23).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00

    Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer

    a) Zur Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels von Grundstückstransaktionen, die noch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung erfolgen, hat die Rechtsprechung insbesondere die sog. Drei-Objekt-Grenze entwickelt; der Senat verweist hierzu auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617) und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291), sowie die BFH-Urteile vom 15. März 2000 X R 130/97 (BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530), vom 18. Mai 1999 I R 118/97 (BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28), vom 10. Dezember 1998 III R 61/97 (BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390), vom 23. April 1996 VIII R 27/94 (BFH/NV 1997, 170), vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303), vom 14. November 1995 VIII R 16/93 (BFH/NV 1996, 466), vom 28. Juli 1993 XI R 21/92 (BFH/NV 1994, 463) und in BFH/NV 1999, 1067.
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    b) Hat der Veräußerer mehr als drei Objekte gekauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang wieder veräußert, so zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich zu der Schlußfolgerung, daß bereits im Zeitpunkt des Ankaufs oder der Errichtung zumindest eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, ständige Rechtsprechung).
  • FG München, 22.02.1995 - 9 K 2643/94

    Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermessbescheiden; Erlass durch sachlich oder

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  • FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken

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  • BFH, 03.07.2002 - XI R 31/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03

    Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter

  • FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96

    Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel

  • FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96

    "3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen;

  • BFH, 06.08.1996 - VIII B 94/95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Divergenz und grundsätzlicher

  • BFH, 04.04.1995 - IV B 129/94

    Gewerblicher Grundstückshandel ohne erhebliche Modernisierungen

  • FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04

    Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
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