Rechtsprechung
BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- openjur.de
§§ 9 Abs. 1, 12, 12 Nr. 5 EStG
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums; Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG; Anforderungen an einen grundl. Systemwechsel im Einkommensteuerrecht; Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf. - Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, GG Art 20 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Bundesfinanzhof
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002 vom 21.07.2004, § 12 Nr 5 EStG 2002 vom 21.07.2004, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Studien- und Ausbildungskosten sind steuerlich absetzbar
- Betriebs-Berater
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss in voller Höhe abziehbar
- rewis.io
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- ra.de
- rewis.io
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (22)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ausbildungskosten sind absetzbar
- faz.net (Pressebericht, 17.08.2011)
Studium und Ausbildung steuerlich absetzbar // Richter widersprechen gängiger Praxis der Finanzämter
- lto.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Erstausbildung steuerlich absetzbar
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium als Werbungskosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Richtungswechsel des BFH bei der Absetzbarkeit von Studienkosten
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein
- spiegel.de (Pressebericht, 17.08.2011)
Bildung mit Geld-zurück-Garantie
- ftd.de (Pressebericht, 17.08.2011)
Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes: Milliardengeschenk für Studenten
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Medizinstudentin darf Studium absetzen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Kann ich das Erststudium von der Steuer abziehen?
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Nichtanwendungsgesetz gegen die BFH-Rechtsprechung zu Studienkosten
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Kosten für Erststudium und Erstausbildung steuerlich absetzbar
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Kosten für Erststudium und Erstausbildung steuerlich absetzbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium von der Steuer absetzbar
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Studenten und Auszubildende können Ausbildungskosten von der Steuer absetzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit der Studienkosten
- pwc.de (Kurzinformation)
Kosten für erstmalige Berufsausbildung und Erststudium als Werbungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Studenten und Auszubildende können Ausbildungskosten von der Steuer absetzen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Gericht erlaubt Steuerabzug für Erstausbildung // Bundesfinanzministerium "überrascht"
- 123recht.net (Pressemeldung)
Gericht erlaubt Steuerabzug für Erstausbildung und Erststudium // Steuerberaterverband: Aufwendungen auf jeden Fall geltend machen
Besprechungen u.ä. (9)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)
Wer hält diese Richter auf?
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium steuerlich absetzbar
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
BFH zu den Studien- und Ausbildungskosten: Nebenjob frisst Steuererstattung
- law-journal.de
, S. 21 (Entscheidungsbesprechung)
Der Kampf um die Abziehbarkeit (Ulrich Wilke; Bucerius Law Journal 3/2011, S. 111-115)
- steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Volle Werbungskosten für Studium und Ausbildung
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Werbungskosten für jedes Studium angeben
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz - Erststudium und beruflicher Aufwand? -
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Zum Steuerabzug der Kosten für die universitäre Bildung
- law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Kampf um die Abziehbarkeit
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Der Sonderausgabenabzug
- Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Änderungen sonstigen steuerlichen Regelungen
- Fortbildungskosten
- ABC der Aus- und Fortbildungskosten
- Einzelfälle
Sonstiges (2)
- aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)
Vorerst weiter Steuerabzug auch für die Erstausbildung
- yahoo.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.10.2011)
Bundestag will Absetzbarkeit von Erststudium wieder kippen // Urteil des Bundesfinanzhofs soll ausgehebelt werden
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 193/08 873
- BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10
Papierfundstellen
- BFHE 234, 271
- NJW 2011, 2912
- NZA 2012, 26
- FamRZ 2011, 1586
- DB 2011, 1836
- BStBl II 2012, 557
Wird zitiert von ... (43)
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
c) Mit Urteilen vom 28. Juli 2011 entschied der Bundesfinanzhof darüberhinausgehend, dass - wie nach der alten Rechtslage - Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG vorab entstandene Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein könnten (BFHE 234, 262; 234, 271; 234, 279; BFH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 59/09 -, juris; BFH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 8/09 -, juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 15. September 2011 - VI R 22/09 -, juris), wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stünden.Das Finanzgericht Münster gab der Klage durch Urteil vom 9. November 2011 (2 K 862/09 F) - vor Erlass des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes - auf der Grundlage des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 (VI R 7/10, BFHE 234, 271) statt.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu sei der Werbungskostenabzug nicht ausgeschlossen, sofern ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der später auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit bestünde (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553;… VI R 8/09, BFH/NV 2011, 2038; VI R 38/10, BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561;… VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19; VI R 7/10, BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26, und VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27).Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil in BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile in BFH/NV 2012, 19;… in BFH/NV 2012, 26).
Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Es stützte sich auf das Urteil des Senats vom 28. Juli 2011 VI R 7/10 (BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), nach dem Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 (BGBl I 2004, 1753 --AOÄndG--) als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen seien.Die auf das Urteil des Senats in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gestützte Entscheidung des FG widerspreche § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG.
Auf dieser Grundlage gelangte das FG unter Bezugnahme auf das Urteil des vorlegenden Senats in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 zwar zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Kosten des Klägers in Höhe von 10.838 EUR anzuerkennen seien, so dass sich ein festzustellender Verlustabzug zum 31. Dezember 2007 in Höhe von 7.054 EUR ergebe.
Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil vom 15. September 2011 VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26).
Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil vom 15. September 2011 VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26).Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Nach den Urteilen des vorlegenden Senats vom 28. Juli 2011 VI R 38/10 (BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561) und VI R 7/10 (BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557) erhob der Kläger am 14. Dezember 2011 Untätigkeitsklage, weil das FA noch nicht über die Einsprüche entschieden hatte.Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil vom 15. September 2011 VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26).
Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil vom 15. September 2011 VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26).Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Demnach könnten Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG in gleicher Weise zu vorab entstandenen Werbungskosten führen (Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557), wie etwa Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung an einer Fachhochschule im Fach Betriebswirtschaft (…Urteil vom 15. September 2011 VI R 15/11, BFH/NV 2012, 27) und Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (…Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19;… vom 15. September 2011 VI R 22/09, BFH/NV 2012, 26).Soweit der vorlegende Senat schließlich mit Urteilen vom 28. Juli 2011 in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 entschied, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG vorab entstandene Werbungskosten sein könnten (dazu B.II.2.d bb), kommt auch insoweit der Ausnahmetatbestand der geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung.
Denn der Gesetzgeber schuf § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG gerade deshalb, um die vom vorlegenden Senat in seinen Urteilen in BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561 und in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557 gefundene Auslegung zu korrigieren (vgl. oben unter B.II.2.d bb), nach der eine Regelung allein in § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des AOÄndG nicht zwingend und ausnahmslos Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium vom Abzug ausschließe.
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
Zwar ist nach dem Einleitungssatz zu § 10 Abs. 1 EStG in der für die Streitjahre geltenden Fassung der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gegenüber dem Abzug von Aufwendungen als Sonderausgaben vorrangig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557, und VI R 38/10, BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561).Diese langjährige Rechtsanwendungspraxis hat der BFH endgültig erst im Juli 2011 aufgegeben und entschieden, das seit 2004 geltende grundsätzliche Abzugsverbot für Kosten eines Studiums und einer Erstausbildung stehe der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium selbst dann nicht entgegen, wenn diese Maßnahmen unmittelbar im Anschluss an die Schulausbildung durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553;… VI R 8/09, BFH/NV 2011, 2038; VI R 38/10, BFHE 234, 279, BStBl II 2012, 561;… VI R 59/09, BFH/NV 2012, 19; in BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557).
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
Die Kosten des Erststudiums
Hiergegen hat der Kl. Klage erhoben, mit der er sich auf seinen Vortrag im Einspruchsverfahren bezieht und im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28.07.2011 VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1782 sowie vom 15.09.2011 VI R 15/11, juris) zunächst vertiefend vorträgt, dass die Vorschrift des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 21.07.2004 (BGBl I 2004, 1753) verfassungswidrig sei.Der erforderliche Veranlassungszusammenhang der Studienkosten mit künftigen Einnahmen sei gegeben, wenn das Studium Berufswissen vermittle und auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sei (BFH, Urteil vom 28.07.2011 VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779).
Zwar ist nach dem Einleitungssatz zu § 10 Abs. 1 EStG der Werbungskostenabzug gegenüber dem Abzug von Aufwendungen als Sonderausgaben vorrangig (vgl. hierzu auch BFH, Urteile vom 28.07.2011 VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1782).
Dass dieses Erfordernis hier nicht erfüllt ist, zeigen die Ausführungen des BFH in seinen Entscheidungen vom 28.07.2011 (Az. VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und Az. VI R 38/10, BFH/NV 1782).
Die Gesetzesänderung durch das BeitrRLUmsG beruht auf der Fortentwicklung der Rechtsprechungsänderung des BFH mit Urteilen vom 28.07.2011, nach der solche Aufwendungen Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können (BFH, Urteile vom 28.07.2011 VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1782;… Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks. 17/7524, S. 12, 20).
Zu Fällen, die mit denen des Kl. vergleichbar sind, entschied der BFH sogar erst am 20.07.2006 (Az. VI R 26/05, BStBl II 2006, 764) und 28.07.2011 (Az. VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und Az. VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1782).
Zwar war nach Auffassung des BFH das Abzugsverbot für Aufwendungen für ein Erststudium i.d.F. des Gesetzes vom 21.07.2004 im Hinblick auf den Eingangssatz des § 12 EStG nur unvollständig geregelt, weil der Gesetzgeber nicht auch in § 9 EStG den Werbungskostenabzug ausdrücklich ausgeschlossen hatte (BFH, Urteile vom 28.07.2001VI R 7/10 und VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1779 und 1782), doch wurde der gesetzgeberische Wille zumindest in den Gesetzesmaterialien deutlich (…siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks. 15/3339, S. 1 und 10).
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
Mit Schreiben vom 17. September 2011 bat der Kläger um Fortführung der Rechtsbehelfsverfahren, da am 28. Juli 2011 mit den Entscheidungen des BFH VI R 38/10 und VI R 7/10 der Ruhensgrund entfallen sei. - BFH, 15.02.2023 - VI R 22/21
Berufsausbildung nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
Kosten eines Erststudiums
- BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen …
- BFH, 12.01.2023 - VI R 41/20
Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung
- FG Münster, 18.04.2012 - 10 K 4400/09
Kosten der erstmaligen Berufsausbildung
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Absetzung von Werbungs- und …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 4/20
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung …
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
§ 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen …
- FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 1794/16
Forschungsaufenthalt im Ausland: Aufwendungen für Forschungsaufenthalt im Ausland …
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09
Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 26.6.2013 - …
- FG Saarland, 04.04.2012 - 2 K 1020/09
Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische …
- FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 4020/11
Kosten zur erstmaligen Ausübung des Berufs des Verkehrsflugzeugführers nicht …
- BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung
- FG München, 20.06.2014 - 11 K 671/12
Kein Abzug von Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Piloten als …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12092/09
Doppelte Haushaltsführung Auf dem elterlichen Grundstück gemeinsam mit den Eltern …
- FG Köln, 19.10.2011 - 9 K 3301/10
Vorab entstandene Werbungskosten durch dreijähriges Forschungsstipendium in …
- FG Köln, 17.07.2013 - 14 K 587/13
Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, …
- FG Köln, 17.07.2013 - 14 K 3720/12
Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht als Werbungskosten …
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/08
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen als vorweggenommene …
- FG Saarland, 20.04.2011 - 2 K 1020/09
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein im Anschluss an die Schulausbildung …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 1 K 1287/11
Feststellung des vortragsfähigen Verlustes auf den 31.12.2006 und dessen …
- FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 15 AS 426/10
- FG Düsseldorf, 28.10.2011 - 3 K 1332/09
Zur Berücksichtigung von Aufwendungen bei der Einkünfte- und Bezügegrenze für die …
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/11
Aufwendungen für ein Erststudium sind im Rahmen des Verlustabzugs gem. § 10d Abs. …
- VG München, 17.05.2013 - M 21 K 11.6236
Erstattung von Ausbildungskosten nach bundeswehrfinanziertem Medizinstudium an …
- FG Hamburg, 05.12.2011 - 3 K 202/11
Einkommensteuer: Ausbildungskosten eines Berufspiloten als vorweggenommene …