Rechtsprechung
BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Anforderungen an die Revisionsbegründung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 34 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 4a, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2008
Anforderungen an die Revisionsbegründung
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Revisionsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 1 EStG 2002, § 49 Abs 1 Nr 4a EStG 2002, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, EStG VZ 2008
Anforderungen an die Revisionsbegründung - IWW
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a des Einkommensteuergese... tzes (EStG), § 41c Abs. 4 EStG, § 34 Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Anforderungen an die Revisionsbegründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
Anforderungen an die Revisionsbegründung im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Verfahrensgang
- FG Köln, 02.10.2014 - 15 K 2686/11
- BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Köln, 02.10.2014 - 15 K 2686/11
Deutsches Besteuerungsrecht für Arbeitslohn in Form von Restricted Stock Units
Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Oktober 2014 15 K 2686/11 wird als unzulässig verworfen.Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 561 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
Er beantragt, das Urteil des FG Köln vom 2. Oktober 2014 15 K 2686/11 und den Einkommensteuerbescheid 2008 --zuletzt-- vom 29. August 2012 mit der Maßgabe zu ändern, dass Einkommensteuer in Höhe von 0 EUR festgesetzt wird.
- BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10
Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15
Denn er ist gehalten, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 VI R 10/10, BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).
- BFH, 23.03.2006 - VI R 13/03
Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15
Der Kläger verkennt insoweit, dass eine ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung materiellen Rechts eingelegte Revision nicht in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO genügenden Weise ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung durch das FG begründet werden kann, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 23. März 2006 VI R 13/03, BFH/NV 2006, 1321, m.w.N.).
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der …
Es genügt aber den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht, eine Verletzung materiellen Bundesrechts ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG zu begründen, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2011 VII R 10/11, BFH/NV 2011, 2074, m.w.N.; vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591). - BFH, 11.01.2017 - VI R 26/15
Ordnungsgemäße Revisionsbegründung
Das FA missversteht insoweit, dass eine ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung materiellen Rechts eingelegte Revision nicht in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO genügenden Weise ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung durch das FG begründet werden kann, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591).