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   BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12   

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https://dejure.org/2015,39834
BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AuslInvestmG § 18 Abs 1, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, AEUV Art 63, AEUV Art 64, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 4
    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09) - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 AuslInvestmG, § 18 Abs 3 S 1 AuslInvestmG, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG

  • IWW

    Art. 63 AEUV, Art. ... 64 AEUV, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, Art. 3 Abs. 1 GG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 64 Abs. 1 AEUV, § 11 Abs. 3 FGO, § 162 der Abgabenordnung (AO), § 162 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Besteuerung von Erträgen ausländischer Investmentfonds

  • Betriebs-Berater

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Unanwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit wegen Art. 64 AEUV

  • rewis.io

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Besteuerung von Erträgen ausländischer Investmentfonds

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Erträgen aus sog. ?schwarzen? Fonds nach dem AuslInvestmG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Schwarze Fonds" - und die Pauschalbesteuerung der Erträge

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschalbesteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 20
  • BB 2016, 1173
  • BB 2016, 1380
  • DB 2016, 1113
  • BStBl II 2016, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH-Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13, EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069).

    Der EuGH hat mit Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13 (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) die Frage wie folgt beantwortet:.

    Wie der EuGH mit Urteil Wagner-Raith (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) entschieden hat, ist § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten wegen der Stand-still-Klausel des Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen.

    a) §§ 17 und 18 AuslInvestmG, die eine unterschiedliche Besteuerung der Erträge aus Investmentanteilen regeln, stellen eine Maßnahme dar, die den Kapitalverkehr betrifft (EuGH-Urteil Wagner-Raith, EU:C:2015:347, Rz 23 ff., BFH/NV 2015, 1069).

    bb) Die Pauschalbesteuerung von Erträgen eines ausländischen Investmentfonds nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG stellt eine Maßnahme dar, die den Kapitalverkehr im Zusammenhang mit der Erbringung einer Finanzdienstleistung i.S. von Art. 64 AEUV betrifft (EuGH-Urteil Wagner-Raith, EU:C:2015:347, Rz 48, BFH/NV 2015, 1069).

    d) Die Auffassung des I. Senats des BFH, der im Urteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 (BFH/NV 2009, 2047) einen Verstoß von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Hinblick auf Fonds aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, festgestellt hat, da Art. 64 AEUV nicht anwendbar sei, ist zwischenzeitlich durch das Urteil des EuGH Wagner-Raith (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) überholt, der darin über dieselbe Rechtsfrage entschieden hat.

  • BFH, 14.09.2005 - VIII B 40/05

    Auslandsinvestmentgesetz: Einkünfte aus sog. schwarzen Fonds

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Auch der BFH habe mit Beschluss vom 14. September 2005 VIII B 40/05 (BFH/NV 2006, 508) ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geäußert.

    Bei inländischen Fonds werden die Erträge in der tatsächlichen Höhe ermittelt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 508).

    Der Steuerpflichtige hat bei einer Beteiligung an einem "schwarzen" Fonds nicht die Möglichkeit, eventuelle tatsächliche niedrigere Einkünfte nachzuweisen oder zumindest durch Vorlage geeigneter Unterlagen eine sachgerechtere Schätzung der tatsächlichen Einkünfte nach § 162 AO zu erreichen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 508).

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Mit der Pauschalbesteuerung wollte der Gesetzgeber zum einen eine gleichmäßige Besteuerung für alle Arten ausländischer Fonds sicherstellen, die die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise für eine Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht erbringen und zum anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile verhindern (BTDrucks V/3494, S. 16 f., 26; vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 79/88, BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, unter C.I.2.a, m.w.N.).

    cc) Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, unter C.I.2.b, m.w.N.).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.I., m.w.N.).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (EuGH-Urteil van Caster und van Caster, EU:C:2014:2269, Rz 25, m.w.N., BFH/NV 2014, 2029).

    Da dem Steuerpflichtigen bei Eingreifen der Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG nicht die Möglichkeit eingeräumt ist, durch Einreichen geeigneter Unterlagen eine niedrigere Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu erreichen, ist diese pauschale Besteuerung geeignet, einen Steuerpflichtigen davon abzuhalten, in ausländische Fonds zu investieren, die die in § 17 oder § 18 Abs. 2 AuslInvestmG vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen (vgl. EuGH-Urteil van Caster und van Caster, EU:C:2014:2269, Rz 33 f., BFH/NV 2014, 2029).

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Begründung des Senatsurteils vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 (BFHE 251, 162, unter II.2.b) verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch hier auf das Senatsurteil in BFHE 251, 162 verwiesen.

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 591/06

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.I., m.w.N.).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2012 - 9 K 4048/09

    Besteuerung sog. "schwarzer Fonds" nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2012  9 K 4048/09 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit Urteil vom 27. Februar 2012  9 K 4048/09 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. November 2008 VIII R 24/07 (BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518) weitgehend stattgegeben, da § 18 AuslInvestmG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße.

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06

    Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Erträge dieser (sog. "grauen" und sog. "schwarzen") Fonds unterliegen nach § 18 Abs. 1 AuslInvestmG insofern einer schärferen Besteuerung beim Anleger, als alle ausgeschütteten und thesaurierten Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Bezugsrechten durch den Fonds nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 2/06, BFH/NV 2009, 731).
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 (BFH/NV 2009, 2047) die Vorschrift des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Einklang mit höherrangigem Recht steht und dass deshalb ihre Anwendung im Streitfall zu Recht erfolgt ist, was die Besteuerung fiktiver Erträge aus sog. "schwarzen Fonds" betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 39/12, veröffentlicht in juris).
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