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   BFH, 28.07.2016 - X B 205/15   

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https://dejure.org/2016,33957
BFH, 28.07.2016 - X B 205/15 (https://dejure.org/2016,33957)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2016 - X B 205/15 (https://dejure.org/2016,33957)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - X B 205/15 (https://dejure.org/2016,33957)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 47 Abs 1 S 1, FGO § ... 54 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 118 Abs 2, FGO § 127, AO § 108 Abs 3, AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 365 Abs 1, ZPO § 222 Abs 1, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2
    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 1 FGO, § 54 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 47 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 68 FGO, § 127 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 122 Abs. 2 Nr. 1, 108 Abs. 3, § 365 Abs. 1 AO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides

  • rewis.io

    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides

  • rechtsportal.de

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Ermittlung des Zeitpunkts des Zugangs eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Zurückverweisung analog § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; fehlende Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren; Vorliegen eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungsbescheid - und die einseitige Erledigungserklärung des Finanzamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absendedatum eines Steuerscheides - und der abweichende Poststempel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessurteil statt Sachurteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absendedatum eines Steuerscheides - und der abweichende Poststempel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der

    Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
    Diese Feststellung des FG fällt jedoch nicht unter die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil sie eine Sachentscheidungsvoraussetzung betrifft, die der BFH in einem künftigen Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen hätte (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564, m.w.N.).

    b) Weicht der Poststempel --wie hier-- von dem Absendevermerk ab, so entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass dem Poststempel der Vorrang zu gewähren ist (vgl. nur Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 564, unter 1.b cc, m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Briefsendung im Streitfall wie im Fall, der dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 564 zugrunde liegt, vordatiert worden ist, sind nicht ersichtlich.

  • BFH, 07.02.2008 - X B 39/07

    Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
    Der vom FA geänderte Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 23. November 2015 ist in entsprechender Anwendung des § 68 FGO Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Februar 2008 X B 39/07, BFH/NV 2008, 965, unter 1.).

    Die Vorentscheidung ist aber dann nicht entsprechend § 127 FGO aufzuheben, wenn der Bescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (vgl. nur Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 965, unter 1., m.w.N.).

  • BFH, 06.02.2014 - VIII B 43/13

    Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Änderungsbescheid im

    Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
    aa) Entspricht ein Änderungsbescheid, der während einer zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde ergeht, weder dem Klageantrag noch dem FG-Urteil, kann mangels Hauptsacheerledigung keine Unzulässigkeit der Beschwerde eintreten (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 VIII B 43/13, BFH/NV 2014, 711, unter II.b).

    Die Frage, ob daneben schon angesichts der Eigentümlichkeit des Streitfalls im Verfahrensablauf eine solche Zurückverweisung auch zur Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) und der Verfahrensökonomie geboten ist, weil der BFH als Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht über Änderungsbescheide entscheiden kann, die den Streitgegenstand betreffen, aber noch nicht Gegenstand einer erstinstanzlichen Überprüfung waren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 711, unter II.c), bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.

  • BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00

    Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus BFH, 28.07.2016 - X B 205/15
    Denn ein Verfahrensmangel ist insbesondere dann gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2023 - X B 1/23

    Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls

    Denn auch dann, wenn das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig abweist, anstatt in der Sache zu entscheiden, liegt nach der Rechtsprechung ein Verfahrensmangel vor (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 25 und vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15).
  • BFH, 25.08.2022 - X B 96/21

    Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG

    a) Erlässt das FG zu Unrecht ein Prozessurteil, so liegt darin ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15) in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
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