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   BFH, 28.08.1986 - V R 18/86   

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BFH, 28.08.1986 - V R 18/86 (https://dejure.org/1986,1462)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1986 - V R 18/86 (https://dejure.org/1986,1462)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1986 - V R 18/86 (https://dejure.org/1986,1462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 402
  • BB 1986, 2402
  • BStBl II 1986, 908
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter

    Auszug aus BFH, 28.08.1986 - V R 18/86
    Die beteiligten Richter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 24. Januar 1986 6 C 141.82, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1986, 437, m. w. N.).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - und vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17 und Nr. 26 S. 8; BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1985 - IV R 114/85 - BFH/NV 1986, 468 , vom 6. Februar 1998 - III R 36/97 - BFH/NV 1998, 1355 , vom 17. Mai 1999 - VIII R 17/99 - BFH/NV 1999, 1491, vom 20. September 2000 - VII R 61/00 - BFH/NV 2001, 324).

    Weiterhin hat die Besetzungsrüge darzulegen, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist (BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 17. Juli 1990 - IV R 10/89 - BFH/NV 1991, 250 und vom 17. Mai 1999 a.a.O.), welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge der Richter während seines "Einnickens" nicht habe erfassen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Februar 1985 a.a.O. und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 B 32.00 - Beschlussabdruck S. 3; BSG, Beschluss vom 28. März 1985 - 2 BU 240/84 - HV-INFO 1985, 12 ).

  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt ist (Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908, unter II.a).
  • BFH, 17.05.1999 - VIII R 17/95

    Woran erkennt man einen schlafenden Richter

    Die beteiligten Richter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen (BFH-Beschluß vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).

    Beruft sich ein Beteiligter darauf, ein Richter sei in der mündlichen Verhandlung eingeschlafen und deshalb gleichsam abwesend gewesen, hat er konkrete Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, daß eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der Verhandlung ausgeschlossen war (BFH-Entscheidungen in BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908; vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).

    Außerdem muß für eine in sich schlüssige Rüge, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, auch dargelegt werden, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist (BFH in BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908; in BFH/NV 1991, 250).

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 Abs. 1 ZPO) selbstständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. ua. BVerwG 19. Juli 2007 - 5 B 84/06 - Rn. 2 mwN; 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 -; 16. Dezember 1980 - 6 C 110/79 -; BFH 28. August 1986 - V R 18/86 - zu II a der Gründe, BFHE 147, 402) .
  • BFH, 04.11.1993 - V R 85/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Allgemeine und lückenhafte Behauptungen reichen nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).

    Schließlich tragen sie nicht vor (vgl. dazu BFH in BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908), ob und was in der Abwesenheit der ehrenamtlichen Finanzrichter verhandelt worden ist.

  • BFH, 17.06.2011 - XI B 21/10

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines

    Vorschriftsmäßig besetzt ist das erkennende Gericht nur, wenn jeder der an der Verhandlung und Entscheidung beteiligten Richter in der Lage war, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 07.07.2004 - X B 1/04

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei

    Soweit der Kläger hier rügen will, das FG sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 1 FGO), weil der Vorsitzende Richter aus physischen Gründen gehindert gewesen sei, seine richterlichen Funktionen ordnungsgemäß wahrzunehmen, hätte er jedenfalls vortragen müssen, welche wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende nicht hat wahrnehmen können (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908; vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250, und vom 17. Mai 1999 VIII R 17/99, BFH/NV 1999, 1491).
  • BFH, 30.01.2004 - II B 111/02

    Nicht vorschriftgemäße Besetzung des Gerichts

    Vorschriftsmäßig besetzt ist das erkennende Gericht nur, wenn jeder der an der Verhandlung und Entscheidung beteiligten Richter in der Lage war, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 06.02.1998 - III R 36/97

    Gewährung einer Investitionszulage für die Anschaffung eines Sattelschleppers

    Beruft sich ein Beteiligter darauf, ein Richter sei in der mündlichen Verhandlung eingeschlafen und deshalb gleichsam abwesend gewesen, hat er konkrete Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, daß eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der Verhandlung ausgeschlossen war (BFH-Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468; vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 88/99

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; schlafender Richter

    Da die Revision schon wegen dieser Mängel ihres Vortrags keinen Erfolg haben kann, braucht der beschließende Senat nicht zu entscheiden, ob für eine ordnungsgemäße Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO ferner erforderlich ist darzulegen, was während der Zeit der mündlichen Verhandlung geschehen ist, in welcher ein Richter dieser angeblich nicht gefolgt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908), wozu sich in der Revisonsschrift ebenfalls keinerlei Angaben finden.
  • BFH, 17.07.1990 - IV R 10/89

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erhebung einer Rüge

  • BFH, 13.04.1993 - III R 6/93

    Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung

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