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   BFH, 28.08.2007 - IX B 98-100/07, IX B 98/07, IX B 99/07, IX B 100/07   

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https://dejure.org/2007,17209
BFH, 28.08.2007 - IX B 98-100/07, IX B 98/07, IX B 99/07, IX B 100/07 (https://dejure.org/2007,17209)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2007 - IX B 98-100/07, IX B 98/07, IX B 99/07, IX B 100/07 (https://dejure.org/2007,17209)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2007 - IX B 98-100/07, IX B 98/07, IX B 99/07, IX B 100/07 (https://dejure.org/2007,17209)
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  • BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07
    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens wenden sich die Kläger --auch mit ihrem Einwand der Überspannung der Beweisanforderungen-- lediglich gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des FG und machen geltend, diese sei fehlerhaft; mit solchen Angriffen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 14.02.2006 - II B 30/05

    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
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