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   BFH, 28.08.2014 - V B 28/14   

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https://dejure.org/2014,31850
BFH, 28.08.2014 - V B 28/14 (https://dejure.org/2014,31850)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2014 - V B 28/14 (https://dejure.org/2014,31850)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2014 - V B 28/14 (https://dejure.org/2014,31850)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • openjur.de

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, UStG § 13 Abs 1 Nr 3, UStG § 14c Abs 1, UStG § 24 Abs 2, UStG § 24 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 25, UStG VZ 2008, EGRL 112/2006 Art 295
    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 13 Abs 1 Nr 3 UStG 2005, § 14c Abs 1 UStG 2005, § 24 Abs 2 UStG 2005
    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld bei der Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Gewerbebetriebe kraft Rechtsform sowie den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Gewerbebetriebe kraft Rechtsform sowie den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Gewerbebetriebs kraft Rechtsform; Entstehung der Steuerschuld im Falle der überhöhten Nachberechnung von Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG
    Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 24 Abs. 2 UStG
    Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 44/12

    Zur Frage der Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    NV: Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht eine nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldete Steuer auch im Falle der überhöhten Nachberechnung von Umsatzsteuer nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die berichtigte Rechnung erteilt worden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 XI R 44/12, DStR 2014, 1673).

    In Übereinstimmung damit hat der XI. Senat des BFH im Falle einer Nachberechnung von Umsatzsteuer mit Urteil vom 5. Juni 2014 XI R 44/12 (Deutsches Steuerrecht --DStR- 2014, 1673) entschieden, dass bei richtlinienkonformer Auslegung des § 14c Abs. 1 UStG die geschuldete Mehrsteuer nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die berichtigte Rechnung erteilt worden ist (BFH-Urteil in DStR 2014, 1673, Leitsatz 2).

  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Damit lässt sich die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510, unter 1.).
  • BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Denn auch dieser Zulassungsgrund erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2010 VI B 14/10, BFH/NV 2011, 24).
  • BFH, 16.12.1999 - I B 117/97

    GmbH-Beirat; Überwachungsfunktion

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Hierzu hätte die Klägerin substantiiert vortragen müssen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich bereits beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden sind (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 895).
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Hierzu hätte die Klägerin substantiiert vortragen müssen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich bereits beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden sind (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 895).
  • BFH, 07.06.2006 - II B 129/05

    Einheitliche und gesonderte Feststellung bei doppelstöckigen Gesellschaften

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    bb) Eine Rechtsfrage, die --wie im vorliegenden Fall-- vom BFH bereits geklärt ist, bedarf im Regelfall keiner erneuten Klärung im Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372, und vom 7. Juni 2006 II B 129/05, BFH/NV 2006, 1616).
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 73/07

    Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte und Forstwirte - Gewerbebetrieb kraft

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Nach dem BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 73/07 (BFHE 221, 484, BStBl II 2009, 1024) verstößt der Ausschluss von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kraft Rechtsform gegen das Neutralitätsprinzip des Gemeinschaftsrechts, sodass diese Vorschrift nicht anzuwenden sei (BFH-Urteil in BFHE 221, 484, BStBl II 2009, 1024, Leitsatz).
  • BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2010 VI B 153/09, BFH/NV 2010, 1442, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Da der Steuertatbestand bei einer zu hoch ausgewiesenen Steuer die Ausgabe der Rechnung ist, hat der V. Senat mit Urteil vom 8. September 2011 V R 5/10 (BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620) entschieden, dass für die Entstehung der Steuerschuld auf die Ausstellung der Rechnung abzustellen ist (BFH-Urteil in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, unter II.3.).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - V B 28/14
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2012 - V R 9/10

    Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren

  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

  • BFH, 08.08.2013 - V R 3/11

    Unterschriftserfordernis bei Vergütungsanträgen von Unternehmern in Drittstaaten

  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • FG Köln, 21.04.2016 - 11 K 1694/11

    Umsatzsteuer: Durchschnittsatzbesteuerung für Landwirte bei Organschaft

    (d) Die abweichende Betrachtung des Beklagten, der die von der GmbH ausgeführten Umsätze unterschiedslos und einheitlich regelbesteuern will, hat - zumindest faktisch - zur Folge, dass der Regelungsgehalt des § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG, den der BFH wegen Verstoßes gegen das gemeinschaftsrechtliche Neutralitätsgebot für nicht anwendbar erklärt hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16.4.2008 XI R 73/07, BStBl II 2009, 1024, mit ausführlicher Besprechung von Theler, UVR 2011, 236 ff, und BFH-Beschluss vom 28.8.2014 V B 28/14, BFH/NV 2014, 1916, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 20.1.2015 15 K 2845/13 U, EFG 2015, 782), dennoch zur Geltung kommt.

    Mitgliedstaatliches Recht wird somit (lediglich) im Umfang der Unionsrechtswidrigkeit unanwendbar (Beschluss des BVerfG vom 19.7.2011 1 BvR 1916/09, Le Corbusier, BVerfGE 129, 78, sowie BFH-Entscheidungen vom 8.8.2013 V R 3/11, BStBl II 2014, 46, und vom 28.8.2014 V B 28/14, BFH/NV 2014, 1916).

    Danach sind die nationalen Gerichte bei einem Widerspruch zwischen den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts und den Bestimmungen des Unionsrechts gehalten, für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts Sorge zu tragen, indem sie erforderlichenfalls jede entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lassen, ohne dass die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragt oder abgewartet werden müsste (EuGH-Urteil vom 26.2.2013 C - 617/10, Fransson, NJW 2013, 1415, Rdn. 45, und BFH in BFH/NV 2014, 1916).

    Unter Berufung auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber der richtlinienwidrigen Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG hat ein land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft somit Anspruch auf Besteuerung seiner Umsätze nach Durchschnittssätzen (BFH in BFH/NV 2014, 1916, Birkenfeld in Birkenfeld / Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 11 Rz. 122, Theler, UR 2005, 367, und Lange in Offerhaus / Söhn / Lange, UStG, § 24 Rz. 45).

  • FG Münster, 20.01.2015 - 15 K 2845/13

    Frage der steuerlichen Erfassung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen gem.

    Die Umsätze des die Pauschalierung in Anspruch nehmenden Landwirts (zum Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung und der Durchschnittssatzbesteuerung vgl. BFH-Beschluss vom 28.8. 2014 V B 28/14, BFH/NV 2014, 1916) unterliegen der allgemeinen Besteuerung, sofern auf die Umsätze nicht die Regelungen der Art. 295 ff der MwStSystRL anwendbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28.5. 2013 XI R 32/11, BFH/NV 2014, 626 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH; vom 10.9. 2014 XI R 33/13, juris).
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