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   BFH, 28.09.1995 - V B 35/95   

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https://dejure.org/1995,31175
BFH, 28.09.1995 - V B 35/95 (https://dejure.org/1995,31175)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1995 - V B 35/95 (https://dejure.org/1995,31175)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1995 - V B 35/95 (https://dejure.org/1995,31175)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß der Beschwerdeführer abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus divergierenden Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau bezeichnen, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987 [BFH 01.08.1990 - II B 36/90]; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 163/82

    Verpflichtung des Revisionsgerichtes zur Untersuchung von erstinstanzlichen

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Wird ein solcher Verstoß gegen § 96 FGO geltend gemacht, müssen die Aktenteile, die das FG nach Ansicht der Klägerin nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde dürfen nur die innerhalb der nicht verlängerbaren Monatsfrist nach Zustellung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) vom Beschwerdeführer dargelegten oder bezeichneten Gründe beachtet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858 [BFH 06.08.1986 - II B 53/86]).
  • BFH, 13.09.1989 - II B 77/89

    Anforderungen an Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1989 II B 77/89, BFH/NV 1990, 513).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß der Beschwerdeführer abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus divergierenden Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau bezeichnen, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987 [BFH 01.08.1990 - II B 36/90]; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Ferner hätte sie darlegen müssen, daß die unzureichende Sachaufklärung vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562 [BFH 04.03.1992 - II B 201/91]).
  • BFH, 13.07.1994 - XI R 90/92

    Umsatzsteuer bei Heilberufen

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des BFH vom 13. Juli 1994 XI R 90/92 (BFHE 176, 63, BStBl II 1995, 84 [BFH 13.07.1994 - XI R 90/92]) begehrt, entspricht die Beschwerde ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • BFH, 19.05.1999 - VIII B 82/98

    Fünf-Jahresgrenze - Überschreiten - Grundstück - An- und Verkauf -

    Für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO muß der Beschwerdeführer darlegen, welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt hat oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412).
  • BFH, 15.10.1997 - IX B 54/97
    Für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO ) ist jedoch im einzelnen die Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der angebotenen Beweismittel und der dazu angegebenen Beweisthemen bzw. die substantiierte Darlegung erforderlich, weshalb und in welchem Umfang das FG bei Zugrundelegung dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auch ohne einen entsprechenden Sachvortrag des Klägers von sich aus Anlaß gehabt habe, den Sachverhalt zu erforschen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412).
  • BFH, 22.01.1998 - V B 101/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG nicht beachtet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten verschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 21.04.1997 - V B 136/96

    Unvollständige Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als

    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG bei seiner Entscheidung nicht beachtet hat (vgl. BFH- Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten beschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
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