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   BFH, 28.09.2007 - II B 62/06   

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https://dejure.org/2007,14542
BFH, 28.09.2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - II B 62/06
    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Danach ist auch eine mittelbare Grundstücksschenkung, bei der das Grundstück nicht in einem vom Grundstücksveräußerer noch zu schaffenden Zustand Erwerbsgegenstand ist, bereits dann --aber auch erst dann-- ausgeführt, wenn die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt worden ist und der Beschenkte jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - II B 62/06
    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Der Kläger verkennt, dass schenkungsteuerlich relevant alleine der Erwerb des Vollrechts ist, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH in BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, m.w.N.).

  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang argumentiert, die ihr zustehende "eigene Entscheidungsmöglichkeit ohne Verpflichtung zur Weiterleitung" führe "zunächst zu einer mittelbaren Schenkung des gesamten Grundstücks an sie, in deren Anschluss es ihr freigestellt" gewesen sei, "ein weiteres unabhängiges Schenkungsverhältnis zu begründen", verkennt sie zudem, dass die Zuwendung ihrer Mutter an sie, wenn und soweit hierin eine mittelbare Grundstücksschenkung läge, erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 10. September 2004 bzw. der darin enthaltenen Auflassung (§§ 925 Abs. 1 Satz 1, 873 Abs. 1 BGB) und Erteilung der Eintragungsbewilligung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE, BStBl II 2006, 786, undvom 28. September 2007 II B 62/06, BFH/NV 2008, 70, Kapp / Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1 i.V.m. Rz. 71, Meincke, a.a.O., § 9 Rz. 45, jeweils m.w.N.).
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