Rechtsprechung
BFH, 28.09.2011 - X B 35/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- openjur.de
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 1
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 162 Abs 1 AO
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel - IWW
- rewis.io
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- ra.de
- rewis.io
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit einer griffweisen Schätzung des privaten Nutzungsanteils durch das Finanzgericht in Zusammenhang mit einem Streit über die Einkommensbesteuerung bei einem Reitbetrieb und Zuchtbetrieb - datenbank.nwb.de
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; griffweise Schätzung als Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 K 268/09
- BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.05.1988 - I R 225/82
Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher …
Auszug aus BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steigen die Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und an die Wiedergabe der aus ihnen abgeleiteten Folgerungen in dem Maße, in dem das FG seiner Entscheidung einen vom Üblichen abweichenden Sachverhalt oder Geschehensablauf zugrunde legen will (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, unter B.2.c, und vom 21. September 2005 II R 49/04, BFHE 211, 530, BStBl II 2006, 269, unter II.2.b). - BFH, 21.09.2005 - II R 49/04
Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der …
Auszug aus BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steigen die Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und an die Wiedergabe der aus ihnen abgeleiteten Folgerungen in dem Maße, in dem das FG seiner Entscheidung einen vom Üblichen abweichenden Sachverhalt oder Geschehensablauf zugrunde legen will (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, unter B.2.c, und vom 21. September 2005 II R 49/04, BFHE 211, 530, BStBl II 2006, 269, unter II.2.b). - BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …
Auszug aus BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Das FG hätte daher nicht ohne weitere Ermittlungen eine griffweise Schätzung des privaten Nutzungsanteils vornehmen dürfen, zumal es sich bei der griffweisen Schätzung im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden um diejenige handelt, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkreten Tatsachengrundlagen vollständig oder nahezu vollständig entbehrt (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b bb). - BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis
Auszug aus BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne entsprechenden Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Beweise erheben (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 4., m.w.N.).
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der …
Die griffweise Schätzung stellt im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden diejenige dar, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkreten Tatsachengrundlagen vollständig oder nahezu vollständig entbehrt (BFH-Beschluss vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177). - BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
Die griffweise Schätzung stellt im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden diejenige dar, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkreten Tatsachengrundlagen vollständig oder nahezu vollständig entbehrt (BFH-Beschluss vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177). - BFH, 24.05.2023 - X R 28/21
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien …
Insbesondere dann, wenn sich in Bezug auf entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel ergeben, kann und muss das FG diesen daher auch dann nachgehen, wenn die Beteiligten darüber nicht streiten (vgl. Senatsurteil vom 17.05.1995 - X R 185/93, BFH/NV 1995, 1076, unter 1. und Senatsbeschluss vom 28.09.2011 - X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 10; ebenso BFH-Urteil vom 25.02.2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343, BStBl II 2023, 514, Rz 84;… BFH-Beschluss vom 22.08.2006 - V B 59/04, BFH/NV 2007, 116).
- BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler
Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Beweise erheben (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 10;… vom 11. Januar 2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 33). - BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines …
Dem Kläger ist zwar zuzugestehen, dass ein FG, das auf der Grundlage eines im bisherigen Verfahren nicht erörterten Aufteilungsmaßstabs entscheiden will, den Steuerpflichtigen, in dessen Sphäre sich die maßgebenden Tatsachen ereignet haben, zunächst von Amts wegen auffordern muss, substantiierte Angaben in das Verfahren einzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 12). - FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 11 K 138/12
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Pferdehandel
Dabei ist sich der Senat zwar bewusst, dass abschließende Feststellungen zum Umfang der privaten Nutzungsentnahme bisher nicht getroffen wurden (s. BFH-Beschl. v. 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177).