Rechtsprechung
BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 3, EStG § 23 Abs 1 S 1, ErbbauV § 12 Abs 1, ErbbauV § 12 Abs 3, FGO § 107 Abs 1, ZPO § 319 Abs 1
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist - Nachholung einer Revisionszulassung aufgrund offenbarer Unrichtigkeit - Bundesfinanzhof
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist - Nachholung einer Revisionszulassung aufgrund offenbarer Unrichtigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 15 Abs 3 Nr 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 21 Abs 3 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 EStG 2002
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist - Nachholung einer Revisionszulassung aufgrund offenbarer Unrichtigkeit - IWW
§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes... , Art. 25 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, § 21 EStG, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 1 FGO, § 319 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 107 Abs. 1 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 12 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG, § 21 Abs. 3 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 15 Abs. 2 S. 1 u. 3 Nr. 1, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 3
Überschreitung der privaten Vermögensverwaltung bei Verklammerung von Ankauf,Vermietung und Verkauf - Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Vermietung und der Veräußerung von Grundstücken bzw. Erbbaurechten nach Ablauf der Haltefrist
- Betriebs-Berater
Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- Betriebs-Berater
Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- rewis.io
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist - Nachholung einer Revisionszulassung aufgrund offenbarer Unrichtigkeit
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Überschreiten der privaten Vermögensverwaltung (zur Abgrenzung § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu § 15 EStG nach der "Klammerrechtsprechung")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Vermietung und der Veräußerung von Grundstücken bzw. Erbbaurechten nach Ablauf der Haltefrist
- datenbank.nwb.de
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vom Finanzgericht offenbar übersehene Revisionszulassung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unbewegliche Wirtschaftsgüter - und das Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verklammerungsrechtsprechung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern
- pwc.de (Kurzinformation)
Verklammerung von Teilakten zu einer einheitlichen Tätigkeit auch bei Grundstücken möglich
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Überschreiten privater Vermögensverwaltung: Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vermögensverwaltung
- Abgrenzung gewerblicher Betätigung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Die gewerbliche Vermietung
- Sonstige (gewerbliche) »Grenzaktivitäten«
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.10.2015 - 16 K 10021/14
- BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15
Papierfundstellen
- BFHE 259, 341
- BB 2017, 3029
- DB 2017, 2967
- BStBl II 2018, 89
Wird zitiert von ... (3)
- FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2755/20
Containervermietung mit planmäßigem Rückverkauf als Gewerbebetrieb - …
Mit seinem Urteil vom 28.09.2017 IV R 50/15 (BStBl II 2018, 89) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt und allgemein ausgeführt, ein Einkünfteerzielungssubjekt überschreite die Grenze der privaten Vermögensverwaltung, wenn dessen Geschäftskonzept darin bestehe, bewegliche Wirtschaftsgüter zu kaufen, zwischenzeitlich zu vermieten und zu verkaufen, und bereits bei Aufnahme dessen Tätigkeit festgestanden habe, dass sich das erwartete positive Gesamtergebnis nur unter Einbeziehung des Erlöses aus dem Verkauf der vermieteten Wirtschaftsgüter erzielen lasse. - FG Niedersachsen, 06.10.2015 - 16 K 10021/14
Vermietung von Verwaltungsgebäuden auf Erbbaurechtsgrundstücken - Abgrenzung zu …
Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 50/15. - FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 1 K 462/15
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel
Der BFH geht in den Entscheidungen zur Ingangsetzung des Gewerbebetriebs einer "Ein-Schiff-Gesellschaft" - ebenso wie bei dem Erwerb und der Bebauung von Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht - davon aus, dass bereits der Bau bzw. der Erwerb des Schiffs als Beginn der werbenden Tätigkeit anzusehen ist, wenn bereits bei Abschluss des Bau- oder Kaufvertrags eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorgelegen hat (…zur "Ein-Schiff-Gesellschaft": BFH-Urteile vom 22. Januar 2015 IV R 10/12, BFH/NV 2015, 678, und vom 13. Oktober 2016 IV R 21/13, BStBl II 2017, 475; zum gewerblichen Grundstückshandel und der Übertragung der sog. "Verklammerungsrechtsprechung" auf unbewegliche Wirtschaftsgüter: BFH-Urteil vom 28. September 2017 IV R 50/15, BStBl II 2018, 89, m.w.N. aus der Rechtsprechung).