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   BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99   

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https://dejure.org/1999,9359
BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Divergenz - Bilanzierung - Rückstellung - Witwenpension

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4, § 15; FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    Pensionszusage an Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.1996 - VIII B 74/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Nicht klärungsbedürftig sind u.a. solche Rechtsfragen, die bereits höchstrichterlich entschieden sind (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 2. August 1996 VIII B 74/95, BFH/NV 1997, 133).

    Dies erfordert ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 133).

  • BFH, 24.10.1990 - II B 31/90

    - Keine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO bei bedeutsamen und

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Zum anderen ergibt sich aus den Ausführungen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht, daß das FG eine, vom BFH bereits geklärte Rechtsfrage --und sei es auch im Rahmen scheinbar nur einzelfallbezogener Ausführungen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 II B 31/90, BFHE 162, 483, BStBl II 1991, 106; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17)-- in einem abweichenden Sinne beurteilt hätte.
  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    b) Der Vortrag der Kläger, im Schrifttum seien gegen die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 VIII R 15/96, BFHE 184, 571, BFH/NV BFH/R 1998, 781) zur korrespondierenden Bilanzierung von Pensionsrückstellung (Steuerbilanz der Personengesellschaft) und Pensionsanspruch oder -anwartschaft (Sonderbetriebsvermögen des oder der Mitunternehmer) gewichtige Einwände (z.B. Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) erhoben worden, genügt den dargelegten Darlegungserfordernissen nicht, da die Beschwerdeschrift keinerlei Ausführungen dazu enthält, ob und in welcher Weise diese Einwände nicht bereits in der bisherigen Rechtsprechung Berücksichtigung gefunden haben.
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Soweit die Kläger geltend machen, der BFH habe bisher noch keine Gelegenheit gehabt, zu einem dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt --Rückstellung für Witwenpension im Wege der Bilanzberichtigung für einen Veranlagungszeitraum nach 1985 (vgl. die Ergänzung in § 15 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 19. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735)-- Stellung zu nehmen, fehlen jegliche Ausführungen dazu, inwieweit an der Klärung dieser Frage über die Entscheidung des Einzelfalls hinaus ein allgemeines Interesse bestehe (BFH-Beschluß vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122).
  • BFH, 27.09.1996 - I B 23/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt, so sind neue Gesichtspunkte darzulegen, die eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluß vom 27. September 1996 I B 23/96, BFH/NV 1997, 299).
  • BFH, 13.07.1998 - VIII B 82/97

    Teilbetrieb - Unselbständiger Betriebsteil - Gesamtbild der Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Zum anderen ergibt sich aus den Ausführungen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht, daß das FG eine, vom BFH bereits geklärte Rechtsfrage --und sei es auch im Rahmen scheinbar nur einzelfallbezogener Ausführungen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 II B 31/90, BFHE 162, 483, BStBl II 1991, 106; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17)-- in einem abweichenden Sinne beurteilt hätte.
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 6 K 232/03

    Ausgleich der für die Pensionszusage eines Gesellschafters einer

    Der Senat davon aus, dass die Formulierung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1999 VIII B 20/99, BFH/NV 2000, 469; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 15 K 1835/00 F, EFG 2003, 1086) zwangsläufig zu dem Ergebnis führen muss, dass ohne eine eindeutige, im voraus getroffene Gewinnverteilungsabrede ab dieser Zeiträume eine Neutralisierung von Pensionsrückstellungen nur beim begünstigten Gesellschafter möglich ist.
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