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   BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07   

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https://dejure.org/2008,578
BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07 (https://dejure.org/2008,578)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - IX R 1/07 (https://dejure.org/2008,578)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - IX R 1/07 (https://dejure.org/2008,578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abzug vorab entstandener Werbungskosten für noch leerstehende Wohnung nur bei das Gericht überzeugender Vermietungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorab entstandene Werbungskosten wegen Vermietung einer leer stehenden Wohnung ? Nachweislich ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen als Abzugsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Leerstand nach Selbstnutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leerstand nach Selbstnutzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte und anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten; Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Belege für die ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Einkommenssteuer: Einkünfteerzielungsabsicht: Zur Vermietung von Messezimmern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden und noch nicht vermieteten Wohnung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leerstehenden Wohnung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für leerstehende Mietwohnung nach Selbstnutzung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verkauf der Wohnung - Steuer sparen leicht gemacht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter-Kosten: Leerstehende Immobilie von der Steuer absetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Absetzbarkeit von Werbungskosten nur bei Erkennbarkeit der Vermietungsabsicht - Vermietungsabsicht bei in Betracht ziehen von Wohnungsverkauf nicht erkennbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vorab entstandene Werbungskosten für Wohnung: Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung (IMR 2009, 35)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Einkünfteerzielungsabsicht; Leerstand; Vermietungsabsicht; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 186
  • DB 2008, 2741
  • BStBl II 2009, 848
  • BStBl II 2010, 848
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Darin liegt entgegen der Revision der Unterschied zu dem Fall, über den der BFH in seinem Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00 (BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940) entscheiden musste.

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).

    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).

  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    a) Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).

    Deshalb muss sich der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung stets anhand objektiver Umstände belegen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und in BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, m.w.N.).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    a) Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Deshalb muss sich der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung stets anhand objektiver Umstände belegen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und in BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Entgegen der Revision hat das FG alle feststehenden Indizien und auch spätere Umstände in seine Gesamtwürdigung einbezogen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Die Würdigung von Tatsachen und Beweisen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
    Das tut er aber nicht bei indifferenter Entschlusslage, wenn also noch offen ist, ob er die Wohnung vermieten oder ggf. auch verkaufen will (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463, unter II. 3.).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    b) Nach diesen Grundsätzen können Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen (und sie später nicht aufgegeben) hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848, m.w.N.).

    c) Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).

    Sind die vom Steuerpflichtigen selbst unternommenen Bemühungen erkennbar nicht erfolgreich, ist er gehalten, sein Verhalten anzupassen und sowohl geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen als auch seine Vermietungsbemühungen --beispielsweise durch Einschaltung eines Maklers oder durch Nutzung alternativer Bewerbungsmöglichkeiten-- zu intensivieren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    b) Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848, m.w.N.).

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).

  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

    Die Berücksichtigung von Aufwand als (vorab entstandene) Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, aus dem Objekt durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben hat (vgl. Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848 m.w.N.).

    Daher muss sich der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung anhand objektiver Umstände belegen lassen (vgl. Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848 m.w.N).

    Nach diesen Grundsätzen können Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen (und sie später nicht aufgegeben) hat (vgl. Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848, m.w.N.; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279).

    Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. Urteil des BFH vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BStBl II 2003, 940; Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367).

    Sind die vom Steuerpflichtigen selbst unternommenen Bemühungen erkennbar nicht erfolgreich, ist er gehalten, sein Verhalten anzupassen und sowohl geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen als auch seine Vermietungsbemühungen - beispielsweise durch Einschaltung eines Maklers oder durch Nutzung alternativer Bewerbungsmöglichkeiten - zu intensivieren (vgl. Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten --die Einkünfteerzielungsabsicht-- muss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen, wobei es sich dabei um Beweisanzeichen handelt, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (grundlegend zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    a) Der endgültige Entschluss zu vermieten --die Einkünfteerzielungsabsicht-- muss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen, wobei es sich dabei um Sachverhalte handelt, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).

    Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege für die Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).

  • BFH, 21.12.2022 - I R 55/19

    Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"

    Dass das FG bei der Würdigung, ob im Zeitpunkt der Verausgabung der Beträge (hier: Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben und Inseratskosten) die Absicht des Klägers bestand, die Bauobjekte nach Fertigstellung zu vermieten, mit Blick auf den Inhalt der Zeitungsinserate ("VK" als Verkauf) für alle geltend gemachten Aufwendungen zu dem Schluss gekommen ist, dass eine solche Absicht nicht bestand, ist revisionsrechtlich --unter Berücksichtigung der dem Tatgericht insoweit obliegenden Aufgabe (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.10.2008 - IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; BFH-Beschluss vom 21.06.2019 - IX B 27/19, BFH/NV 2019, 1112) und den Maßgaben des § 118 Abs. 2 FGO zu tatrichterlichen Feststellungen und Würdigungen-- nicht zu beanstanden, da sie als jedenfalls möglich erscheint und ein Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht ersichtlich ist.

    Dass neben der Verkaufsabsicht bereits im Streitjahr eine Vermietungsabsicht bestanden habe, wie der Kläger vorträgt, hat das FG nicht festgestellt und auf dieser Grundlage zu Recht unter Berücksichtigung der Feststellungslast zum Nachteil des Klägers erkannt (s. zur Situation "indifferenter Entschlusslage" wegen alternativ erwogener Veräußerung BFH-Urteil in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; s.a. Brandis/Heuermann/Schallmoser, § 21 EStG Rz 211).

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Denn das Anbringen einer Tafel mit dem Hinweis auf die Vermietungsabsicht, die Schaltung von Vermietungsanzeigen und die Kontaktaufnahme mit etwaigen Interessenten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BFHE 240, 12, DStR 2013, 642, m.w.N.) reichen für die Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht jedenfalls dann nicht aus, wenn das Objekt nach bisherigem Leerstand gleichzeitig über eine Immobilienverwaltungs- und Vermittlungs-GmbH in regionalen Tages- und Wochenzeitungen   auch   zum   Verkauf   angeboten wird (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Darauf entfallende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Klägerin sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, m.w.N.).

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186).

  • FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

    Ergebnis des Erörterungstermins war, dass im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionen (Az.: IX R 30/05 und IX R 1/07) die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2001 bis 2003 vom Beklagten von der Vollziehung ausgesetzt wurden.

    Frau R äußert danach für sich und ihre Familie Interesse an einer Anmietung des Haus in K. Nach Meinung der Kläger bestätigen die mittlerweile ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2007- IX R 30/05 -und vom 28.10.2008 -IX R 1/07- ihre Auffassung, dass sie ihre Vermietungsabsicht hinreichend nachgewiesen haben.

    Dabei ist das Finanzgericht bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14.07.2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 unter II.2.c sowie BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68).

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16

    Streit wegen verbilligter Vermietung

  • FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

  • BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im

  • FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die

  • FG Nürnberg, 08.07.2010 - 7 K 292/08

    Abziehbarkeit vorab entstandener Werbungskosten bei einer leerstehenden Wohnung

  • FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

  • FG Niedersachsen, 23.04.2012 - 3 K 445/10

    Abziehbarkeit von für ein Vermietungsobjekt angefallenen Aufwendungen als

  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

  • FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19

    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Renovierungskosten bei Einkünften aus

  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3260/08

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Uneinigkeit zwischen den Mitgliedern einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05

    Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht

  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09

    Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

  • FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • BFH, 21.06.2019 - IX B 27/19

    Grundsätzliche Bedeutung: Vorliegen der Einkünfte- und

  • BFH, 26.10.2010 - IX B 84/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • BFH, 04.11.2009 - IX B 166/09

    Rügeverzicht - Parteivernehmung - Würdigung der Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10

    Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2202/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2206/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • FG Niedersachsen, 17.09.2014 - 9 K 81/13

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Fall des

  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 10 K 4499/08

    Zur Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 398/08

    Nachweis einer Vermietungsabsicht bei einem sanierungsbedürftigen, leerstehenden

  • FG Sachsen, 10.11.2014 - 6 K 687/12

    Darlegung der Vermietungsabsicht bei gescheitertem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags

  • FG Hessen, 25.01.2010 - 5 V 2138/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden Wohnung bei ernsthaften und

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und

  • FG München, 11.09.2013 - 10 K 645/12

    Fehlende Vermietungsabsicht

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