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   BFH, 28.11.2001 - I R 44/00   

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https://dejure.org/2001,1516
BFH, 28.11.2001 - I R 44/00 (https://dejure.org/2001,1516)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2001 - I R 44/00 (https://dejure.org/2001,1516)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2001 - I R 44/00 (https://dejure.org/2001,1516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensminderung - Gehaltsvereinbarung - Dauerschuldverhältnis - Gesellschaftervertrag

  • Judicialis

    KStG § 27 Abs. 3 Satz 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Arbeitslohn; Gesellschaftergeschäftsführer; Tatsächliche Durchführung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung oder deren tatsächlicher Durchführung fehlt (BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703).

    Sie handelten jedoch in Verfolgung gleichgerichteter Interessen, da ihre Anstellungsverträge und ihre Möglichkeiten zur Realisierung der Gehaltszahlungen gleich waren (BFH-Urteil in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703).

    Ist eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wie vorliegend nicht bereits unter dem Gesichtspunkt einer unklaren, nicht von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich unwirksamen oder tatsächlich nicht durchgeführten Vereinbarung anzunehmen, so ist ihr Vorliegen im Regelfall unter Zuhilfenahme des Maßstabes des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu prüfen (BFH-Urteile in BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479; in BFHE 176, 571; in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703).

  • BFH, 06.12.1995 - I R 88/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen jahrelanger Nichterfüllung einer zwischen

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 6. Dezember 1995 I R 88/94, BFHE 179, 322, BStBl II 1996, 383).

    Der Maßstab des Fremdvergleichs erfordert daher jedenfalls in Fällen wie dem Streitfall auch die Einbeziehung des Vertragspartners (BFH-Urteile in BFHE 179, 322, BStBl II 1996, 383; vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204).

    Es ist daher vorliegend nicht von Bedeutung, ob ein fremder Geschäftsführer wegen dieser rückständigen Gehaltsbestandteile zeitnahe Zahlungen oder Sicherheiten fordern oder andernfalls seine Tätigkeit möglicherweise einstellen würde (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 179, 322, BStBl II 1996, 383).

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Für die Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern der Höhe nach gibt es keine festen Regeln (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; vom 8. Juli 1998 I R 134/97, BFH/NV 1999, 370).

    Mit dieser Aufgabenstellung ist eine rein leistungsorientierte Entlohnung der Geschäftsführer jedenfalls dann nicht vereinbar, wenn sie der Gesellschaft selbst keine angemessene Gewinnteilhabe ermöglicht (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).

  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Ob eine nur teilweise durchgeführte Entgeltsvereinbarung im Umfang ihrer tatsächlichen Durchführung steuerlich anzuerkennen ist, hat der Senat im Urteil vom 13. November 1996 I R 53/95 (BFH/NV 1997, 622) offen gelassen, im Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94 (BFHE 176, 571) jedoch dahin gehend bejaht, dass bei Dauerschuldverhältnissen (im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Darlehensverhältnis) die Möglichkeit besteht, einen Vertrag lediglich für eine gewisse Zeitspanne als tatsächlich durchgeführt oder nicht durchgeführt anzusehen (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 19/97, BFH/NV 1998, 746).

    Unter diesen Voraussetzungen ist auch eine Stundung von Gehältern fremder Geschäftsführer nicht unüblich und daher vorliegend nicht als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 622).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Ob eine nur teilweise durchgeführte Entgeltsvereinbarung im Umfang ihrer tatsächlichen Durchführung steuerlich anzuerkennen ist, hat der Senat im Urteil vom 13. November 1996 I R 53/95 (BFH/NV 1997, 622) offen gelassen, im Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94 (BFHE 176, 571) jedoch dahin gehend bejaht, dass bei Dauerschuldverhältnissen (im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Darlehensverhältnis) die Möglichkeit besteht, einen Vertrag lediglich für eine gewisse Zeitspanne als tatsächlich durchgeführt oder nicht durchgeführt anzusehen (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 19/97, BFH/NV 1998, 746).

    Ist eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wie vorliegend nicht bereits unter dem Gesichtspunkt einer unklaren, nicht von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich unwirksamen oder tatsächlich nicht durchgeführten Vereinbarung anzunehmen, so ist ihr Vorliegen im Regelfall unter Zuhilfenahme des Maßstabes des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu prüfen (BFH-Urteile in BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479; in BFHE 176, 571; in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703).

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sind bei einer Kapitalgesellschaft Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 1989 I R 44/85, BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475; vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).

    Ist eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wie vorliegend nicht bereits unter dem Gesichtspunkt einer unklaren, nicht von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich unwirksamen oder tatsächlich nicht durchgeführten Vereinbarung anzunehmen, so ist ihr Vorliegen im Regelfall unter Zuhilfenahme des Maßstabes des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu prüfen (BFH-Urteile in BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479; in BFHE 176, 571; in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703).

  • BFH, 10.06.1987 - I R 149/83

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verfassung - Treuhand-Vereinbarung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Aufgabe eines Erwerbsunternehmens ist es, Gewinne zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492; vom 10. Juni 1987 I R 149/83, BFHE 150, 524, BStBl II 1988, 25).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Mit dieser Aufgabenstellung ist eine rein leistungsorientierte Entlohnung der Geschäftsführer jedenfalls dann nicht vereinbar, wenn sie der Gesellschaft selbst keine angemessene Gewinnteilhabe ermöglicht (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 16.04.1980 - I R 75/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft;

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Aufgabe eines Erwerbsunternehmens ist es, Gewinne zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492; vom 10. Juni 1987 I R 149/83, BFHE 150, 524, BStBl II 1988, 25).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
    Der Maßstab des Fremdvergleichs erfordert daher jedenfalls in Fällen wie dem Streitfall auch die Einbeziehung des Vertragspartners (BFH-Urteile in BFHE 179, 322, BStBl II 1996, 383; vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 21.05.1997 - I B 6/97

    Belastung eines Unternehmens mit unternehmensfernen Aufwendungen

  • BFH, 06.02.1985 - I R 80/81

    Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

  • BFH, 01.07.1992 - I R 78/91

    Tantiemenbemesung nach Gewinn gemäß GoB

  • BFH, 12.10.1995 - I R 27/95

    Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung außerhalb der Steuerbilanz

  • BFH, 15.10.1997 - I R 19/97

    Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

  • BFH, 18.05.1999 - I B 140/98

    VGA; Gewinntantieme

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

  • FG München, 21.02.2000 - 7 K 126/99

    Steuerliche Anerkennung einer nur teilweise durchgeführten Gehaltsvereinbarung

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