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   BFH, 28.11.2007 - X S 9/07   

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https://dejure.org/2007,14713
BFH, 28.11.2007 - X S 9/07 (https://dejure.org/2007,14713)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - X S 9/07 (https://dejure.org/2007,14713)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2007 - X S 9/07 (https://dejure.org/2007,14713)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.06.2005 - IV S 3/05

    Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    Denn nach ständiger BFH-Rechtsprechung sind die Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, wonach ein beim Gericht der Hauptsache gestellter AdV-Antrag grundsätzlich nur zulässig ist, wenn die Finanzbehörde zuvor einen solchen Antrag abgelehnt hat, bereits im Falle einer erstmaligen Ablehnung erfüllt (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 IV S 3/05, BFH/NV 2005, 2014).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 46/06

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    Zur Begründung verwies der Antragsteller auf seine diese Streitgegenstände betreffende Revisionsbegründung im Verfahren X R 46/06.
  • BFH, 25.11.1997 - VII E 16/97

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    § 137 Satz 2 FGO, wonach Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; BFH-Beschluss vom 4. August 2006 VII E 4/06, juris).
  • BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06

    Kostentragung bei Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    § 137 Satz 2 FGO, wonach Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; BFH-Beschluss vom 4. August 2006 VII E 4/06, juris).
  • BFH, 18.03.1994 - III B 222/90

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    Nach dieser Bestimmung, die auch im Rahmen einer nach § 138 Abs. 1 FGO zu treffenden Kostenentscheidung herangezogen werden kann (BFH-Beschluss vom 18. März 1994 III B 222/90, BFHE 173, 494, BStBl II 1994, 520), können einem Beteiligten die Kosten ganz oder zum Teil auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen können und sollen.
  • BFH, 25.11.1997 - X R 117/97

    Antrag auf Kostenerstattung durch einen der Beteiligten als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    § 137 Satz 2 FGO, wonach Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; BFH-Beschluss vom 4. August 2006 VII E 4/06, juris).
  • BFH, 05.08.1980 - VIII B 108/79

    Aufhebung der Vollziehung - Einkommensteuerbescheid - Lohnsteuerabzugsbetrag

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    Aus diesem Grund kann bei der Kostenentscheidung dem Gesichtspunkt einer "verfrühten" Anrufung des Gerichts allenfalls in Fällen Rechnung getragen werden, in denen die Finanzbehörde keine Gelegenheit hatte, sich zuvor mit dem Begehren des Antragstellers zu befassen, weil der Antragsteller sich wegen des Vorliegens eines der Ausnahmetatbestände des § 69 Abs. 4 Satz 2 FGO unmittelbar an das Gericht der Hauptsache gewandt hat (vgl. auch BFH-Beschluss vom 5. August 1980 VIII B 108/79, BFHE 131, 282, BStBl II 1981, 35).
  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
    a) Eine wirksame Antragsrücknahme liegt nur dann vor, wenn sie nicht unter einer außerprozessualen Bedingung abgegeben wird (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352).
  • FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11

    Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt

    Zu den Tatsachen i.S.d. § 137 FGO gehören auch Anträge oder Erklärungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (Gräber/Ratschow FGO § 137 Rz 7, BFH-Beschluss vom 28. November 2007 X S 9/07, BFH/NV 2008, 585).
  • FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18

    Abgewiesene Klage im Streit um Veranlagung zur Einkommensteuer

    Zu den Tatsachen im Sinne des § 137 Satz 1 FGO gehören auch Anträge und Erklärungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 28. November 2007 X S 9/07, BFH/NV 2008, 585).
  • FG Hamburg, 28.10.2021 - 3 K 65/20

    Kostenentscheidung im Erledigungsfall bei erst im Klageverfahren vorgelegten

    Nach den Bestimmungen in § 137 FGO, die auch im Rahmen einer nach § 138 Abs. 1 FGO zu treffenden Kostenentscheidung heranzuziehen sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 28. November 2007, X S 9/07, BFH/NV 2008, 585; vom 18. März 1994, III B 222/90, BFHE 173, 494, BStBl II 1994, 520), können einem Beteiligten die Kosten ganz oder zum Teil aber auch dann auferlegt werden, wenn die Kosten durch sein Verschulden entstanden sind oder wenn die Entscheidung - hier der Verfahrensausgang - auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen können und sollen.
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