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   BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07   

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https://dejure.org/2008,4292
BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07 (https://dejure.org/2008,4292)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2008 - VIII B 206/07 (https://dejure.org/2008,4292)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2008 - VIII B 206/07 (https://dejure.org/2008,4292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    NZB: Falsche materielle Rechtsanwendung; Verfahrensmangel; Sachverständigengutachten; Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S.v. § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Geltendmachen einer fehlerhaften Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts als für eine Zulassung zur Revision ausreichend; ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Rüge falscher materieller Rechtsanwendung; Einholung eines Sachverständigengutachtens; Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05

    Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
    Zur ordnungsgemäßen Rüge ist aber auch bei diesem Verfahrensmangel vorzutragen, warum die Nichterhebung des Sachverständigengutachtens nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt worden ist bzw. aus welchen Gründen dies nicht möglich oder zumutbar gewesen sein soll (§ 295 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO, vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 90/05, BFH/NV 2006, 966).

    Der Kläger hätte daher vortragen müssen, den vermeintlichen Mangel der Nichteinholung des Sachverständigengutachtens in der mündlichen Verhandlung gerügt zu haben bzw. weshalb dieses, obwohl es sich insoweit um einen aus seiner Sicht wesentlichen Streitpunkt gehandelt hat, weder möglich noch zumutbar gewesen sein soll, noch weshalb eine solche Rüge aus sonstigen Gründen ausnahmsweise entbehrlich gewesen sein könnte (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 966).

  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
    Die Ermessensfreiheit findet indes dort ihre Grenzen, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde des Gerichts aufdrängen musste (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).

    Das Rügerecht geht jedoch bei sog. verzichtbaren Verfahrensmängeln verloren, wenn die vertretenen Beteiligten insoweit nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2015).

  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
    Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11

    Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch

    Dies rechtfertigt jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, und vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601).
  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

    Damit wird aber weder eine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen dargelegt, die eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich machen würde, noch ein anderer der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601, und vom 24. März 2009 VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122).
  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch

    Mit derartigen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung macht das FA indes keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601).
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