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   BFH, 28.11.2011 - III B 96/09   

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https://dejure.org/2011,21822
BFH, 28.11.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • openjur.de

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung; Auslegung als Berichtigungsantrag; Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107, FGO § 108, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 155, ZPO § 239 Abs 1
    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • Bundesfinanzhof

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 FGO, § 108 FGO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 155 FGO
    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rewis.io

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107
    Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung i.R.e. Antrags auf Berichtigung eines Beschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.11.2003 - I B 47/03

    Offenbare Unrichtigkeit; Urteilsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Ziel der Berichtigung kann somit nur sein, den erklärten mit dem gewollten Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen; wie bei der vergleichbaren Vorschrift des § 129 der Abgabenordnung schließt die ernstliche Möglichkeit eines Fehlers in der Sachverhaltsermittlung, Tatsachenwürdigung oder Rechtsanwendung die Berichtigung nach § 107 FGO aus (z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515).
  • BFH, 06.06.2007 - II R 20/06

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Diese liegt u.a. vor, wenn der Beschluss als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person bzw. mehrere andere Personen übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Als Berichtigungsgegenstand erfasst § 107 FGO alle Bestandteile des Urteils bzw. des Beschlusses (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 V B 84/02, BFH/NV 2005, 2218, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Zudem ist der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung zu beachten, nach dem dasjenige gewollt ist, das nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Klägers entspricht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2009 II R 52/07, BFH/NV 2010, 824).
  • BFH, 20.12.2006 - II B 152/05

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Ein Antrag auf Berichtigung des "Tatbestandes" des Senatsbeschlusses vom 14. Januar 2011 nach § 108 FGO wäre aber bereits wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006 II B 152/05, nicht amtlich veröffentlicht --juris--).
  • BFH, 10.03.2008 - III R 37/03

    Berichtigung eines Beschlusses des BFH wegen offenbarer Unrichtigkeiten

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Die Entscheidung ergeht kostenfrei (Senatsbeschluss vom 10. März 2008 III R 37/03, BFH/NV 2008, 1333, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2015 - V B 26/15

    "Offenbare Unrichtigkeit" i. S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus -

    Bereits die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder unvollständiger Sachverhaltsermittlung schließt die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2012 IX B 86/12, BFH/NV 2012, 1994, Rz 3, m.w.N., und vom 28. November 2011 III B 96/09, BFH/NV 2012, 742, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13

    Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Darin liegt eine zu berichtigende ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO, weil das Rubrum des Urteils des FG als Beklagte eine nicht mehr existente Familienkasse benennt, deren Beteiligtenstellung inzwischen auf eine andere Familienkasse übergegangen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. November 2011 III B 96/09, BFH/NV 2012, 742, m.w.N.).
  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1788/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH in einer Entscheidung zum DBA Frankreich, in der der BFH ausschließlich auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach dem DBA Frankreich abgestellt habe und etwaige Anrechnungsmöglichkeiten nach nationalem französischen Steuerrecht nicht betrachtet habe (BFH-Urteil vom 10. Januar 2012, I R 25/10, BFH/NV 2012, 742).
  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1792/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH in einer Entscheidung zum DBA Frankreich, in der der BFH ausschließlich auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach dem DBA Frankreich abgestellt habe und etwaige Anrechnungsmöglichkeiten nach nationalem französischen Steuerrecht nicht betrachtet habe (BFH-Urteil vom 10. Januar 2012, I R 25/10, BFH/NV 2012, 742).
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