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   BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16   

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https://dejure.org/2016,54392
BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16 (https://dejure.org/2016,54392)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2016 - VIII B 47/16 (https://dejure.org/2016,54392)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2016 - VIII B 47/16 (https://dejure.org/2016,54392)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gebot rechtsschutzwahrender Auslegung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 90 Abs 2, ZPO § 227, GG Art 103 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, FGO § 116 Abs 6
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gebot rechtsschutzwahrender Auslegung

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gebot rechtsschutzwahrender Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 227 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gebot rechtsschutzwahrender Auslegung

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § ... 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung, § 119 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 der Zivilprozessordnung, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 19 Abs. 4 GG, § 90 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gebot rechtsschutzwahrender Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

  • rechtsportal.de

    FGO § 119 Nr. 3 ; ZPO § 227 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Terminsverlegung - und die Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins -

    Auszug aus BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16
    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16
    c) Der Antrag auf Terminsverlegung war nach dem vom Kläger vorgelegten ärztlichen Attest auch begründet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2014 IX B 44/14, BFH/NV 2015, 52).
  • BFH, 17.09.2014 - VI B 75/14

    Keine Bindung des BFH an die Auslegung des FG von Prozesserklärungen -

    Auszug aus BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16
    Nur eine solche Auslegung trägt dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 GG) Rechnung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2014 VI B 75/14, BFH/NV 2015, 51, m.W.N.).
  • BFH, 17.09.2014 - IX B 37/14

    Ladungsfrist - Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16
    c) Der Antrag auf Terminsverlegung war nach dem vom Kläger vorgelegten ärztlichen Attest auch begründet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2014 IX B 44/14, BFH/NV 2015, 52).
  • BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19

    Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2

    Dabei können auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28.11.2016 - VIII B 47/16, BFH/NV 2017, 468; BFH-Beschluss vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 4; zum Antrag gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO BFH-Beschluss vom 27.05.2004 - IV B 64/04, juris, unter 2. [Rz 7]).
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