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   BFH, 28.12.2001 - VI B 65/97   

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https://dejure.org/2001,10788
BFH, 28.12.2001 - VI B 65/97 (https://dejure.org/2001,10788)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2001 - VI B 65/97 (https://dejure.org/2001,10788)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - VI B 65/97 (https://dejure.org/2001,10788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Ausgelaufenes Recht - Einkommensteuerfestsetzung - Kinderfreibeträge - Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    EStG 1991 § 54 Abs. 2; ; EStG 1991 § 54; ; EStG 2000 § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung von Steuerbescheiden; § 54 Abs. 2 EStG 1991; § 53 EStG 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.1990 - V B 85/89

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenes Recht betreffenden Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VI B 65/97
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, haben keine grundsätzliche Bedeutung, wenn --wie im Streitfall-- keine gleichartigen Fälle mehr anhängig sind (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706; vom 21. Dezember 1990 V B 85/89, BFH/NV 1991, 635).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VI B 65/97
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFH/NV 2000, 123).
  • BFH, 30.01.1989 - V B 123/86

    Voraussetzungen der Einordnung einer Rechtsfrage als grundsätzlich von Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - VI B 65/97
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, haben keine grundsätzliche Bedeutung, wenn --wie im Streitfall-- keine gleichartigen Fälle mehr anhängig sind (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706; vom 21. Dezember 1990 V B 85/89, BFH/NV 1991, 635).
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