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   BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81   

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https://dejure.org/1985,17184
BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81 (https://dejure.org/1985,17184)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1985 - VII R 103/81 (https://dejure.org/1985,17184)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - VII R 103/81 (https://dejure.org/1985,17184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachforderung von Zöllen und Verbrauchsteuern - Nachbelastungen für ein Butter-Quark-Gemisch - Verwirklichung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch ein Unterlassen durch die Einfuhr eines Butter-Quark-Gemisches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.1973 - I R 92/72

    Angestellter - Strafbare Handlung - Objektive Steuerverkürzung - Dienstherr -

    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Dieser Tatbestand kann sowohl durch tätiges Handeln als auch durch Unterlassen erfüllt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1973 I R 92/72, BFHE 111, 7, 9, BStBl II 1974, 125, das zu der gleichlautenden Vorschrift des § 396 Abs. 1 AO i. d. F. nach dem erwähnten Änderungsgesetz ergangen ist).

    Ein solches Unterlassen ist tatbestandserheblich, wenn für den Täter eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und die Unterlassung in ihrem Unrechtsgehalt tätigem Handeln gleichstand (vgl. BFHE 111, 7, 9, BStBl II 1974, 125).

  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Der Umsatzausgleichsteuersatz für die eingeführten Waren in Höhe von 6% des Wertes ist ein Durchschnittssatz i. S. des Art. 97 Abs. 1 EWGV (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1968 VII 156/65, BFHE 92, 405).
  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist nach § 94 Abs. 1 Nr. 1, § 223 der Reichsabgabenordnung (AO) die Verwaltung verpflichtet zur Nachforderung von Zöllen und Verbrauchsteuern - zu den letzteren zählt die Umsatzausgleichsteuer (vgl. § 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1951) -, die zu Unrecht zu niedrig festgesetzt worden sind (vgl. z. B. Urteil vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 91).
  • BFH, 04.03.1980 - VII R 88/77
    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Mit "hinterzogenen Beträgen" in diesem Sinne sind Anspruchsbeträge des Abgabenberechtigten gemeint, die Gegenstand einer Steuerhinterziehung geworden sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1980 VII R 88/77, BFHE 130, 131).
  • BayObLG, 17.10.1975 - RReg. 4 St 81/75

    Angeklagter; US-Truppen; Whisky; Geschenk; Nachverzollung; Irrtum;

    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Seine (angebliche) Fehlvorstellung führte nicht zur Einengung des Normbereichs (Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 21. Aufl., § 15 Anm. 46; vgl. auch Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 17. Oktober 1975 4 St 81/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 635), sondern bezog sich auf die Tatsache des Wertes des Käses; sie ist deswegen als Tatbestandsirrtum zu werten.
  • EuGH, 03.04.1968 - 28/67

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

    Auszug aus BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 3. April 1968 Rs. 28/67 (EuGHE 1968, 215) begründet Art. 97 Abs. 1 EWGV keine individuellen Rechte des einzelnen, welche die Gerichte zu beachten hätten.
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