Rechtsprechung
   BFH, 29.01.1987 - V B 33/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,658
BFH, 29.01.1987 - V B 33/85 (https://dejure.org/1987,658)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1987 - V B 33/85 (https://dejure.org/1987,658)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - V B 33/85 (https://dejure.org/1987,658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15 Abs. 8 Nr. 4; UStDV §§ 36 und 38; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Begriffsanknüpfung - Dienstreise - Vorsteuerabzug - Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer - Dienstgang - Busfahrer - Linienverkehr - Verpflegungsmehraufwendung - Grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der pauschale Vorsteuerabzug bei Reisekostenerstattungen an Arbeitnehmer ist nur bei Vorliegen einer Dienstreise oder eines Dienstganges zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 560
  • BB 1987, 813
  • BStBl II 1987, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82

    Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V B 33/85
    Da nach dem BFH-Urteil vom 8. August 1986 VI R 195/82 (BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824) Busfahrer im Linienverkehr bei ihrer Arbeit weder eine Dienstreise noch einen Dienstgang durchführen, scheidet § 36 Abs. 1 UStDV als Grundlage für den Vorsteuerabzug des Arbeitgebers aus den erstatteten Verpflegungsmehraufwendungen aus.

    Für das Lohnsteuerrecht hat zudem der BFH im Urteil vom 8. August 1986 VI R 195/82 (BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824) dargelegt, daß auch Busfahrer im (städtischen) Linienverkehr als Berufskraftfahrer ihre Arbeitsstätte auf den von ihnen gefahrenen Omnibussen haben und damit bei ihrer Arbeit weder eine Dienstreise noch einen Dienstgang durchführen.

    Ohne Einfluß auf die vorliegende Entscheidung ist auch der Umstand, daß die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Urteil in BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824 eingelegt wurde; denn die Frage der grundsätzlichen Bedeutung ist nach der Lage im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde - und nicht zum Zeitpunkt ihrer Einlegung - zu entscheiden.

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V B 33/85
    Es muß sich um eine Rechtsfrage handeln, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; die Frage muß aus rechtssystematischen Gründen bedeutsam und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtig sein (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 19.02.1981 - V B 50/79

    Steuerberater - Steuerbevollmächtigte - Testamentsvollstrecker - Berufstypische

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V B 33/85
    Keine grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, wenn die anzufechtende Entscheidung der eindeutigen Rechtslage entspricht, und auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1981 V B 50/79, BFHE 132, 351, BStBl II 1981, 412, und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V B 33/85
    Keine grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, wenn die anzufechtende Entscheidung der eindeutigen Rechtslage entspricht, und auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1981 V B 50/79, BFHE 132, 351, BStBl II 1981, 412, und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    Einer Rechtssache kommt andererseits nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil das angefochtene Urteil feststehende Rechtsgrundsätze auf den konkreten Sachverhalt fehlerhaft angewendet haben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316, 317, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 251/96

    Pasuschaler Vorsteuerabzug nur für lohnsteuerliche "Dienstreisen" der

    Die Entscheidung des BFH vom 29.1.1987 - V B 33/85 - habe die Gruppe der Berufskraftfahrer betroffen und habe nicht auf die Einsatzwechseltätigkeit übernommen werden müssen.

    § 37 Abs. 1 UStDV zutreffend anwende und daher den in den Jahresabschlüssen aufgeführten Reisekosten tatsächlich Dienstreisen im lohnsteuerrechtlichen Sinne zugrunde lägen (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 29.1.1987 V B 33/85, BStBl II 1987, 316 ; BFH-Urteil vom 20.12.1988, VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585 unter II. 6.).

    Dienstreise im Sinne der §§ 36, 38 UStDV 1980 setzt eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers voraus (st. Rspr., vgl. BFH - Beschlüsse vom 29.1.1987 - V B 33/85, BStBl II 1987, 316 ; 25.3.1993 - V B 92/92, BFH/NV 1994, 349; 4.7.1995 - V B 49/95, BFH/NV 1996, 187).

    Abschnitt 37 Abs. 6 LStR 1990 enthielt demgegenüber die reisekostenrechtliche Einordnung der sogenannten "Einsatzwechseltätigkeit" und führte hierzu ausdrücklich aus, daß eine Einsatzwechseltätigkeit bei Arbeitnehmern vorliege, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt seien, z. B. "Bau- oder Montagearbeiter, ... Ausdrücklich für die hier streitige Frage des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten bestätigte der BFH schließlich mit Beschluß vom 29.01.1987 (V B 33/85, BStBl II 1987, 316 ), daß die in den §§ 36, 38 UStDV verwendeten Begriffe der Dienstreise eine eindeutige Begriffsanknüpfung enthielten und auch keinen Raum für eine eigenständige umsatzsteuerrechtliche Auslegung des Merkmals "Dienstreise" gebe.

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 9).
  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den maßgebenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 30.08.2005 - IV B 102/03

    Gewerbesteuerpflicht für Kursmakler und Kursmaklerstellvertreter

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den betreffenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 25.03.1993 - V B 92/92

    Vereinfachter Vorsteuerabzug in den Fällen erstatteter Pauschbeträge aus Anlass

    Die Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluß vom 29. Januar 1987 V B 33/85 (BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) bedürfe der Überprüfung und betreffe zudem einen anderen Sachverhalt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschlüsse in BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 24. August 1987 V S 10/86, BFH/NV 1988, 59), begrenzt § 38 UStDV 1980 den vereinfachten Vorsteuerabzug in Übereinstimmung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 15 Abs. 8 Nr. 4 UStG 1980 a.F. (jetzt: § 15 Abs. 5 Nr. 4 UStG 1980) auf die Fälle erstatteter Pauschbeträge aus Anlaß einer Dienstreise im lohnsteuerrechtlichen Sinn.

  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

    Der beschließende Senat hat am 29. Januar 1987 V B 33/85 (BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) entschieden, daß die Regelung des Vorsteuerabzugs bei Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer nach Pauschbeträgen in § 36 Abs. 1, § 38 UStDV i. V. m. § 15 Abs. 8 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 an den Begriff der "Dienstreise" nach den für die Lohnsteuer geltenden Merkmalen anknüpft.

    § 38 Satz 2 UStDV bringt durch seine beiden abschließend umschriebenen Ausnahmen (vgl. BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) zum Ausdruck, daß der "Dienstreisebegriff" im Rahmen des vereinfachten Vorsteuerabzugs nur im engen lohnsteuerrechtlichen Sinn verstanden werden kann und daß dieser vereinfachte Vorsteuerabzug nur durch eine ausdrückliche Ausdehnung der Bestimmung über den lohnsteuerrechtlichen Dienstreisebegriff erreicht werden konnte (vgl. Wagner, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der

    Einer Rechtssache kommt andererseits nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil das angefochtene Urteil feststehende Rechtsgrundsätze auf den konkreten Sachverhalt fehlerhaft angewendet haben soll (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 359; vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316, 317, m. w. N., ständige Rechtsprechung; Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 115 FGO Rz. 36).
  • BFH, 02.07.2008 - X B 39/08

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks

    Die Rechtsfrage ist u.a. dann nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1997 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

  • BFH, 27.05.2005 - IV B 76/03

    Freiberufler: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentliche

  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

  • BFH, 03.07.1998 - III B 37/98

    Unterhaltsleistungen an Angehörige; Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen

  • BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00

    Ferien- oder Wochenendwohnung

  • BFH, 24.06.2004 - IV B 182/02

    Fragen nach der Einbeziehung von Kosten in das Umsatzvergleichsverfahren und ob

  • BFH, 15.09.1988 - IV R 116/85

    Verpflegungsmehraufwand - Abzugsverbot - Aufteilungsverbot - Geschäftsreise -

  • BFH, 21.01.1999 - XI B 126/96

    Divergenz

  • BFH, 10.06.1997 - V B 62/96

    Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeit

  • BFH, 16.02.2000 - V B 160/99

    Geschenke eines Vereins an seine Mitglieder

  • BFH, 30.06.1999 - V B 14/99

    USt, Abrechnungstätigkeit eines Ärztevereins

  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 91/96
  • FG Saarland, 18.08.2000 - 1 K 101/00

    1. Untätigkeitsklage 2. Betriebsstätte eines selbständigen

  • BFH, 18.03.1998 - VII B 7/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Milcherzeugung über die

  • BFH, 01.06.1987 - V B 22/86

    Fragliche ertragssteuerliche Mitunternehmerschaft im Rahmen der Zusammenarbeit

  • BFH, 10.05.1994 - V B 157/93

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage bezüglich der Beurteilung einer

  • BFH, 29.10.1993 - V B 38/93

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage wie lange eine einmal gewährte

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.1998 - 3 K 2919/95

    Möglichkeit der Gesamtpauschalierung des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten der

  • BFH, 29.03.1993 - V B 184/92

    Klärungebedürftigkeit der Rechtsfrage bezüglich der Voraussetzungen einer

  • FG Münster, 29.08.2000 - 15 K 2473/00

    Vorsteuerpauschalierung bei Fahrtkosten einer nicht angestellten Person

  • FG Münster, 16.11.1998 - 15 V 5428/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht