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   BFH, 29.01.1987 - V R 112/77   

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https://dejure.org/1987,7860
BFH, 29.01.1987 - V R 112/77 (https://dejure.org/1987,7860)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1987 - V R 112/77 (https://dejure.org/1987,7860)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - V R 112/77 (https://dejure.org/1987,7860)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 112/77
    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin trug demgegenüber vor, nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. März 1986 VII R 146/81 (BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589) liege ein derartiger Mangel nicht vor, weil die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten gewesen sei.

    Die Beteiligtenfähigkeit der Klägerin blieb bestehen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Februar 1977 II ZR 213/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 513; Urteil in BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589).

    Eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 241 ZPO konnte nicht eintreten, weil die Klägerin seit Revisionseinlegung durch ihren jetzigen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, dessen - von den Geschäftsführern der Klägerin erteilte - Vollmacht jedenfalls über den Löschungszeitpunkt fortdauerte (§ 86 ZPO, § 155 FGO) und damit gemäß § 246 Abs. 1 ZPO eine Verfahrensunterbrechung nicht eintreten ließ (Urteil in BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589).

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 213/74

    "Selbsthilfe" des Auftraggebers: Kosten der Räumung von Bauschutt, Aufräumen des

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 112/77
    Die Beteiligtenfähigkeit der Klägerin blieb bestehen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Februar 1977 II ZR 213/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 513; Urteil in BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589).
  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 112/77
    Da es bereits daran fehlt, daß die Bauunternehmer der Klägerin Steuer aus den Bauleistungen gesondert in Rechnung gestellt haben - die entsprechenden Abrechnungen gingen vielmehr in Übereinstimmung mit den Verträgen an die sog. Bauherren als Leistungsempfänger (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 13. September 1984 V B 10/84, BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21) - kann der Senat die Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 offenlassen.
  • BFH, 03.11.1983 - V R 56/75
    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 112/77
    Denn diese Rechnungen wären der Klägerin nicht in dem hier maßgeblichen Besteuerungszeitraum 1974 erteilt worden; sie hätten allenfalls im Besteuerungszeitraum ihrer Ausstellung für die Prüfung des Vorsteuerabzugs Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 56/75, Umsatzsteuer-Rundschau 1984, 61).
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.1977 - III 57/76
    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 112/77
    Sein Urteil vom 22. September 1977 III 57/76 ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1978, 51 veröffentlicht.
  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 525/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger;

    Das Landgericht hat sich nicht einmal festgelegt, ob der Angeklagte als Baubetreuer überhaupt zum Vorsteuerabzug berechtigt war (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. Januar 1987 - V R 112/77 Rn. 21), und zwar in seiner Leistungsbeziehung zu den Erwerbern auf der Ausgangsumsatzseite und zu K. auf der Eingangsumsatzseite.
  • BFH, 22.02.2008 - XI B 189/07

    Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger - kein Vorsteuerabzug bei bloßer

    Die bloße Kostenübernahme für Leistungen, ohne Leistungsempfänger zu sein, führt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1987 V R 112/77, BFH/NV 1987, 472, und vom 24. März 1987 X R 27/81, BFH/NV 1987, 473).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

    Daß die Klägerin ggf. die Kosten für die Anschaffung des Fahrzeuges übernommen oder sich hieran beteiligt hat, muß dem nicht entgegenstehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 29. Januar 1987 V R 112/77, BFHE/NV 1987, 472, und vom 24. März 1987 X R 27/81, BFH/NV 1987, 473).
  • BFH, 27.09.1988 - V B 83/88

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Aus der vorhandenen Rechnung des Generalunternehmers kann B den Vorsteuerabzugsanspruch jedenfalls nicht geltend machen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 V R 112/77, BFH/NV 1987, 472; Beschluß vom 13. September 1984 V B 10/84, BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21; Urteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158).
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 98/90

    Bestimmung des Leistungsempfängers im Rahmen des Umsatzsteuervorabzuges -

    Die bloße Kostenübernahme für Leistungen, ohne Leistungsempfänger zu sein, führt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1987 V R 112/77, BFH/NV 1987, 472, und vom 24. März 1987 X R 27/81, BFH/NV 1987, 473).
  • BFH, 23.08.1988 - X R 23/81

    Vorsteuerabzug aus PKW-Käufen bei der Umsatzsteuer

    Der Senat kann unerörtert lassen, ob die Klägerin, falls sie später auf sie lautende Rechnungen der Verkäuferfirma vorlegen würde, Erfolg haben könnte, insbesondere ob solche Rechnungen auf Leistungen an die Klägerin für ihr Unternehmen zurückgeführt werden könnten; denn derartige Rechnungen waren der Klägerin nicht in dem hier maßgeblichen Besteuerungszeitraum 1977 erteilt worden; sie hätten allenfalls im Besteuerungszeitraum ihrer Ausstellung für die Prüfung des Vorsteuerabzugs Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1987 V R 112/77, BFH/NV 1987, 472).
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