Rechtsprechung
BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und steuerfreie Sammelbeförderung
- IWW
- Betriebs-Berater
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 32; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2, 3; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 42d Abs. 3 S. 4
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Privatnutzung des Dienstwagens eines Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil; Berücksichtigung der zivilrechtlichen Pflicht des Arbeitnehmers zur Beförderung von Arbeitskollegen zur Arbeitsstätte
- datenbank.nwb.de
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Dienstwagen - Mitnahme anderer Arbeitnehmer keine Sammelbeförderung
- IWW (Kurzinformation)
Dienstwagen - Mitnahme anderer Arbeitnehmer keine Sammelbeförderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Dienstwagen und die Pflicht zur Sammelbeförderung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Privatnutzung des Dienstwagens eines Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil; Berücksichtigung der zivilrechtlichen Pflicht des Arbeitnehmers zur Beförderung von Arbeitskollegen zur Arbeitsstätte
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine steuerfreie Sammelbeförderung bei Überlassung eines Dienstwagens
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Dienstwagen bei Sammelbeförderung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagen und Sammelbeförderung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Listenpreismethode
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG
- Sammelbeförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber
- Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 5 K 143/05
- BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07
Papierfundstellen
- BFHE 230, 290
- NZA 2009, 480
- BB 2010, 2789
- DB 2010, 2768
- BStBl II 2010, 1067
Wird zitiert von ... (2)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - 1 K 65/15
Arbeitslohn bei uneingeschränkter privater Nutzungserlaubnis eines für Zwecke der …
Die Übernahme der Arbeitnehmerbeförderung bedarf grundsätzlich einer besonderen Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 29.01.2009 VI R 56/07, BStBl II 2010, 1067).Die Frage, ob die Befreiungsvorschrift überhaupt zur Anwendung kommen kann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Zwecke uneingeschränkt überlässt, weil es fraglich ist, ob der Arbeitgeber ein solches Fahrzeug noch zur Beförderung (weiterer) Arbeitnehmer "gestellen", d. h. zur Verfügung stellen kann, hat der BFH in seinem Urteil vom 29.01.2009 (VI R 56/07, BStBl II 2010, 1067) dahinstehen lassen.
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch uneingeschränkt für private Zwecke, kommt § 3 Nr. 32 EStG nicht zur Anwendung (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 3 Nr. 32 EStG Anm. 2;… Korn/Thormöhlen, EStG, § 3 Nr. 32 Rdnr. 4.2;… Erhard in Blümich, EStG, § 3 Nr. 32 Rdnr. 2;… Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Sammelbeförderung" Rdnr. 6;… Heuermann/Wagner, LohnSt, E Rdnr. 305; das BFH-Urteil vom 29.01.2009 VI R 56/07 zitieren Kirchhof EStG 2020, 19. Aufl., § 3 Nr. 32 Rdnr. 61, Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 1192 und von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 3 Nr. 32 Rdnr. B 32/36).
In seinem Urteil vom 29.01.2009 (VI R 56/07) hat der BFH die Rechtsfrage, ob die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 32 EStG überhaupt zur Anwendung kommen kann, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Zwecke uneingeschränkt überlässt, dahinstehen lassen.
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für …
Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sich der Vorteil, mit dem Wagen abends nach Hause fahren zu können, bei objektiver Würdigung aller Umstände für den Kläger nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen der Gemeindeverwaltung erwiesen hätte (vgl. dazu z. B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 - VI R 56/07, BFHE 230, 290, BStBl II 2010, 1067), hat der erkennende Senat zudem nicht feststellen können.