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   BFH, 29.01.2013 - I B 181/12   

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https://dejure.org/2013,4875
BFH, 29.01.2013 - I B 181/12 (https://dejure.org/2013,4875)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2013 - I B 181/12 (https://dejure.org/2013,4875)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - I B 181/12 (https://dejure.org/2013,4875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • openjur.de

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 122 Abs 1
    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 122 Abs 1 FGO
    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • rewis.io

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 122 Abs. 1; FGO § 60 Abs. 3
    Notwendigkeit der Beiladung bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Beiladung bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 27/04

    Beteiligung des Beigeladenen des Klageverfahrens am Verfahren über die NZB

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    NV: Eine Beteiligung der im Klageverfahren Beigeladenen am Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht erforderlich, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 27/04, BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895).

    Diese Vorschrift ist nach Auffassung des IX. Senats des BFH (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 27/04, BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895) im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden.

  • BFH, 10.06.2005 - IV B 247/03

    Abhilfebescheid; Einigung im FG-Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass von einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO abgesehen werden kann, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Im Weiteren fehlt aber jegliche Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, unter I. der Gründe; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Dieser hat mit Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05 (BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466) entschieden, dass der Beigeladene im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Verfahrensbeteiligten grundsätzlich in der Weise zu beteiligen ist, dass er über Beginn und Stand des Verfahrens laufend informiert wird.
  • BFH, 27.08.2007 - III B 48/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe; Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 27. August 2007 III B 48/07, BFH/NV 2008, 76; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 54, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BFH, 29.01.2013 - I B 181/12
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2021 - I B 31/21

    Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited

    Denn das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 18.09.2012 - I B 10/12, BFH/NV 2013, 27; vom 29.01.2013 - I B 181/12, BFH/NV 2013, 757).
  • BFH, 15.05.2018 - I B 114/17

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang Verstöße des FG gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesgerichtshofs rügt, fehlt es schon an der Grundvoraussetzung der Darlegung einer Rechtsprechungsdivergenz (Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 FGO), nämlich der Gegenüberstellung eines abstrakten Rechtssatzes aus dem FG-Urteil mit einem ebensolchen aus dem Vergleichsurteil, so dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2013 I B 181/12, BFH/NV 2013, 757).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann von einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, Rz 8, und vom 29. Januar 2013 I B 181/12, BFH/NV 2013, 757, Rz 9).
  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 1551/18

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

    Im Streitfall war keine Beiladung von LL (§ 60 Abs. 3 FGO) erforderlich, da die Klage offensichtlich unzulässig war (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, Rz. 8; vom 29. Januar 2013 I B 181/12, BFH/NV 2013, 757, Rz. 9, vom 7. Mai 2014 II B 117/13, BFH/NV 2014, 1232 Rz. 23, juris).
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