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   BFH, 29.03.1973 - I R 199/72   

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https://dejure.org/1973,738
BFH, 29.03.1973 - I R 199/72 (https://dejure.org/1973,738)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1973 - I R 199/72 (https://dejure.org/1973,738)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1973 - I R 199/72 (https://dejure.org/1973,738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags - Grundstücksunternehmen - Übergang im Erhebungszeitraum - Gewerbliche Tätigkeit - Vermögensverwaltende Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Übergang von gewerblicher zur vermögensverwaltenden Tätigkeit im Laufe des Erhebungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 138
  • BStBl II 1973, 563
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.08.1972 - IV R 235/67

    Gewerbesteuerpflicht der GmbH & Co. KG wegen ihrer Rechtsform; Anwendung der

    Auszug aus BFH, 29.03.1973 - I R 199/72
    Sie ergibt sich bereits daraus, daß einzige Komplementärin eine GmbH ist (vgl. Urteil des BFH vom 3. August 1972 IV R 235/67, BFHE 106, 331, BStBl II 1972, 799).

    Für solche Fälle aber hat die Rechtsprechung -- ohne auf eine bestimmte Dauer der gewerblichen Tätigkeit abzustellen -- ausgeführt, daß die erweiterte Kürzungsvorschrift für den betreffenden Erhebungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden kann, so wenn das Unternehmen auch fremden Grundbesitz verwaltet hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1966 I 173/63, BFHE 85, 115, BStBl III 1966, 253) oder wenn die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens für sich betrachtet eine gewerbliche Tätigkeit darstellte (vgl. BFH-Urteil IV R 235/67).

  • BFH, 09.02.1966 - I 173/63

    Beteiligung an der gemeinschaftlichen Verwaltung eines Grundstücks durch eine

    Auszug aus BFH, 29.03.1973 - I R 199/72
    Für solche Fälle aber hat die Rechtsprechung -- ohne auf eine bestimmte Dauer der gewerblichen Tätigkeit abzustellen -- ausgeführt, daß die erweiterte Kürzungsvorschrift für den betreffenden Erhebungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden kann, so wenn das Unternehmen auch fremden Grundbesitz verwaltet hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1966 I 173/63, BFHE 85, 115, BStBl III 1966, 253) oder wenn die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens für sich betrachtet eine gewerbliche Tätigkeit darstellte (vgl. BFH-Urteil IV R 235/67).
  • BFH, 13.09.1972 - I R 185/70

    Betreuung von Wohnungsbauten - Eigener Grundbesitz - Nebentätigkeit -

    Auszug aus BFH, 29.03.1973 - I R 199/72
    Ob die Voraussetzungen des Vergünstigungstatbestandes erfüllt sind, beurteilt sich weder nach den Verhältnissen mehrerer Jahre (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1972 I R 185/70, BFHE 106, 546, BStBl II 1972, 887) noch nach einzelnen Zeitabschnitten innerhalb eines Erhebungszeitraums.
  • BFH, 24.02.1971 - I R 174/69

    Erfüllung der Voraussetzungen - Unternehmen - Gelegentlicher Verkauf eines

    Auszug aus BFH, 29.03.1973 - I R 199/72
    Denn Anerkennung der Ausschließlichkeit bedeutet, daß dem Unternehmen für den (gesamten) streitigen Erhebungszeitraum der Charakter eines Grundstücks(verwaltungs)unternehmens im Sinn der erweiterten Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zuzusprechen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1971 I R 174/69, BFHE 101, 396, BStBl II 1971, 338).
  • BFH, 07.04.1967 - VI 294/65

    Abzugsfähigkeit des Veräußerungserlöses von Immobilien von der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 29.03.1973 - I R 199/72
    Dieser Gesichtspunkt ist zwar, und darin folgt der Senat dem FG, bei der Auslegung der Vorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu berücksichtigen (vgl. zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift BFH-Urteil vom 7. April 1967 VI 294/65, BFHE 89, 130, BStBl III 1967, 559).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 47/13

    Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

    Dies folgt aus dem Wesen der Gewerbesteuer als Jahressteuer (Senatsurteil vom 29. März 1973 I R 199/72, BFHE 109, 138, BStBl II 1973, 563).

    Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil in BFHE 109, 138, BStBl II 1973, 563; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2010  1 BvR 2130/09, FR 2010, 670).

  • BFH, 20.01.1982 - I R 201/78

    Keine erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks einer

    Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes müsse dabei während des gesamten Erhebungszeitraums, für den die Kürzung begehrt werde, tatsächlich und nicht nur fiktiv andauern (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 199/72, BFHE 109, 138, BStBl II 1973, 563).

    Aber solange das Unternehmen während des Erhebungszeitraums überhaupt tätig ist, muß seine Haupttätigkeit in der schlichten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes durchgängig bestehen, um begünstigt zu sein (vgl. Urteile in BFHE 109, 138, BStBl II 1973, 563, sowie vom 8. Juni 1978 I R 68/75, BFHE 125, 187, BStBl II 1978, 505).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - 6 K 6359/12

    Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrags 2007

    Das Grundstücksunternehmen kann die erweiterte Kürzung seines Gewerbeertrages nur beanspruchen, wenn es während des gesamten Erhebungszeitraumes der begünstigten Tätigkeit nachgeht und daneben allenfalls die in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG als unschädlich angeführten, jedoch nicht begünstigten Tätigkeiten ausübt (BFH, Urteil vom 11. August 2004, I R 89/03, BStBl II 2004, 1080; ebenso BFH, Urteil vom 20. Januar 1982, I R 201/78, BStBl II 1982, 477; BFH, Urteil vom 29. März 1973, I R 199/72, BStBl II 1973, 563; vgl. auch Gosch in Blümich, Gewerbesteuergesetz, 125. Aufl. 2015, § 9 GewStG, Rn. 69; Roser in Lenski/Steinberg, 106. Lfg. 2013, § 9 Nr. 1 GewStG, Rn. 131; Schnitter in Frotscher/Maas, Gewerbesteuergesetz, 123. Lfg. 2014, § 9 GewStG, Rn. 60).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17

    Gewerbesteuermessbetrags 2013

    b) Eine nur tätigkeitsbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernisses ist nicht zutreffend; denn das Ausschließlichkeitserfordernis ist auch zeitraumbezogen zu verstehen (vgl. BFH, Urteil vom 29. März 1973 I R 199/72, BStBl. II 1973, 563).
  • BFH, 08.06.1978 - I R 68/75

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn der vermietete

    Diese Ausschließlichkeit muß während des ganzen Erhebungszeitraums gegeben gewesen sein, damit die erweiterte Kürzungsvorschrift für den Erhebungszeitraum angewendet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 199/72, BFHE 109, 138, BStBl II 1973, 563).
  • FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei unterjähriger Veräußerung

    Zugleich folgt dies aus dem Wesen der Gewerbesteuer als Jahressteuer (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. März 1973 - I R 199/72, BStBl II 1973, 563 ).
  • FG Berlin, 19.05.1999 - 6 K 6409/97
    Anerkennung der Ausschließlichkeit im Sinne der gesetzlichen Bestimmung bedeutet, daß dem Unternehmen für den gesamten streitigen Erhebungszeitraum der Charakter eines Grundstücksverwaltungs-Unternehmens zuzusprechen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1973, I R 199/72 , BStBl II 1973, 563).

    Ob die Voraussetzungen des Vergünstigungstatbestandes erfüllt sind, beurteilt sich weder nach den Verhältnissen mehrerer Jahre noch nach einzelnen Zeitabschnitten innerhalb eines Erhebungszeitraumes (vgl. BFH Urteil vom 29. März 1973, a. a. O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 12 K 12280/11

    Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 8 K 8310/15

    Tätigkeits- und zeitraumbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernis in

  • FG Hamburg, 11.12.2003 - VI 276/92

    GewStG: Erweiterte Kürzung nach Veräußerung des einzigen Grundstükkes

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