Rechtsprechung
   BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5443
BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80 (https://dejure.org/1985,5443)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1985 - VI R 23/80 (https://dejure.org/1985,5443)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1985 - VI R 23/80 (https://dejure.org/1985,5443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nebenberufliche Kirchenmusiker als Arbeitnehmer einer Kirchengemeinde - Verpflichtung des Arbeitgebers, auf die gezahlten Lohnbeträge Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80
    Denn er hat in dem Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Angabe der Ermessenserwägungen dann zugelassen, wenn der Betroffene erklärt hat, daß die Berrechnungsmethode der strittigen Lohnsteuer von ihm nie in Frage gestellt worden sei, und wenn er außerdem darlegt, daß eine Regreßnahme bei den Arbeitnehmern nie zur Erörterung gestanden habe.

    Darüber hinaus wird die Vorinstanz noch zu prüfen haben, ob hier im Sinne des Urteils in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170 insofern ein weiterer, die Inanspruchnahme des Klägers als Haftenden rechtfertigender Ausnahmetatbestand gegeben ist, als der nacherhobene Lohnsteuerbetrag auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern entfällt, die alsdann nur verhältnismäßig geringfügige Steuerbeträge nachzuentrichten hätten, so daß der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand die Einzelerhebung der Steuerbeträge unzumutbar erscheinen läßt.

    Dabei wird dieses - sofern danach die Heranziehung des Klägers als Haftenden gerechtfertigt erscheint - ferner noch die zur Erhebung und Bemessung einer Pauschalsteuer in den Urteilen des Senats in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 483) entwickelten Grundsätze zu beachten haben.

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80
    Dabei wird dieses - sofern danach die Heranziehung des Klägers als Haftenden gerechtfertigt erscheint - ferner noch die zur Erhebung und Bemessung einer Pauschalsteuer in den Urteilen des Senats in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 483) entwickelten Grundsätze zu beachten haben.
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80
    Wie der Senat im Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77 (BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801) ausgeführt hat, muß das FA, wenn es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner für nichteinbehaltene Lohnsteuer in Anspruch nehmen will, im Haftungsbescheid oder spätestens in der Entscheidung über den Einspruch gegen den Haftungsbescheid seine Ermessenserwägungen darlegen, weshalb es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner und nicht den Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch nimmt.
  • FG Hessen, 15.11.1979 - IX 173/77
    Auszug aus BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80
    Das Finanzgericht (FG) gab hierzu in seinem Urteil vom 15. November 1979 IX 173/77 (abgedruckt in den Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 241) folgende Begründung: Der Kläger sei zu Recht nach § 42 d, Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe des genannten Betrages als Haftender in Anspruch genommen worden.
  • FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00

    Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

    Einer besonderen Darlegung der Ermessenserwägungen bedurfte es nicht, weil die Klägerin ihre Zustimmung zur Inanspruchnahme als Haftende erklärt hatte (vgl. auch BFH-Urteil v. 29.03.1985, VI R 23/80, BFH/NV 1986, 492).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

    Bringt der Arbeitgeber, wie es die Klin im Einspruchsverfahren getan hat, zum Ausdruck, daß eine Weiterbelastung der strittigen LSt an die Arbeitnehmer nicht in Betracht kommt, liegt eine ordnungsgemäße Ausübung des Auswahlermessens regelmäßig vor (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1984 VI R 72/82, BStBl II 1985, 170; vom 29.11.1985 VI R 37/81, BFH/NV 1986, 371 und vom 29.03.1985 VI R 23/80, BFH/NV 1986, 492).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

    Bringt der Arbeitgeber, wie es die Klin im Einspruchsverfahren getan hat, zum Ausdruck, daß eine Weiterbelastung der strittigen LSt an den Arbeitnehmer nicht in Betracht kommt, liegt eine ordnungsgemäße Ausübung des Auswahlermessens regelmäßig vor (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1984 VI R 72/82, BStBl II 1985, 170; vom 29.11.1985 VI R 37/81, BFH/NV 1986, 371 und vom 29.03.1985 VI R 23/80, BFH/NV 1986, 492).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht