Rechtsprechung
BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - GbR - Landwirtschaftlicher Betrieb - Annahme eines Teilbetriebs - Wirtschaftliche Einheit - Verkehrsauffassung - Bewertungsrecht - Selbständigkeit eines Betriebes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 13 14 16
LuF-Betrieb - Teilbetrieb - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Land- und Forstwirtschaft
- Zuordnung von Grundstücken
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.10.1998 - XIV 282/96
- BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
Die bei gewerblichen Betrieben gültigen Indizien für die erforderliche Selbständigkeit --örtliche Trennung, Verwendung jeweils anderer Betriebsmittel, insbesondere anderes Anlagevermögen, selbständige Preisgestaltung, eigener Kundenstamm, eigenes Personal sowie eine gesonderte Buchführung (s. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 56/97, BFHE 186, 356, BStBl II 1998, 735)-- sind für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nur bedingt aussagekräftig (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfasst hat und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1248, m.w.N.).
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Grundstück im Rahmen eines bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirtschaftet wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1248).
- FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende …
Auch ein sich noch im Aufbau befindender land- und forstwirtschaftlicher Betrieb kann steuerlich schon als solcher zu behandeln sein, wenn zumindest die wesentlichen betrieblichen Grundlagen in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248: Teilbetriebsübernahme einer ursprünglich selbständigen Hofstelle vom Vater;… vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFH/NV 2002, 1642: Fortführung eines Gestüts trotz gescheiterter Zusammenarbeit mit dem formal Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gestüts).Zu Recht weist der BFH im Urteil BFH/NV 2001, 1248 darauf hin, dass zwischenzeitlich auch einander völlig fremde Betriebe aus Kostengründen im Maschinensektor häufig kooperieren, so dass eine solche Kooperation bei einem sich zudem noch im Aufbau befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb nicht schon deswegen steuerschädlich sein kann, weil er von einem Angehörigen geführt wird.
Denn auch in diesem Bereich ist eine Kooperation fremdüblich (BFH, BFH/NV 2001, 1248).
Fehlender eigener Lagerraum steht der Annahme eines selbständigen, sich im Aufbau befindenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen, wenn im Übrigen wie hier die wesentlichen Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorhanden sind und deswegen die Entwicklung eines eigenständigen lebensfähigen landwirtschaftlichen Betriebes zu erwarten steht (BFH-Urteile BFH/NV 2001, 1248; 2002, 1642), welche Möglichkeit vorliegend unstreitig bestand.
Die im Vergleich dazu weniger bedeutsame eigenständige Buchführung und Bilanzierung der streitbefangenen Betriebsstätten (s. dazu BFH, BFH/NV 2001, 1248), die überdies als weiteres Indiz für die eigenständige Führung der Hofstellen F und W die gesonderte Anmeldung der Betriebsinhaber u.a. zur landwirtschaftlichen Krankenkasse, Altersversorgung und Berufsgenossenschaft sowie zur Landwirtschaftskammer ausweist, bestätigt dies zusätzlich.
- FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15
Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014
Es ist deshalb für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen (…BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749; BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).Für das Bestehen von Teilbetrieben ist es erforderlich, dass die einzelnen Betriebsteile Untereinheiten des Gesamtbetriebs in Form von selbständigen Zweigbetrieben darstellen (vgl. nur BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BStBl II 1982, 158;… BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 96/93, BFH/NV 1996, 316; BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).
- BFH, 26.06.2002 - IV R 55/01
Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb/gewerbliche Tierzucht
Das ist zumindest dann der Fall, wenn die wesentlichen Grundlagen bereits in Form eigener oder angepachteter Nutzflächen vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Senatsurteile vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248, vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752, und vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134).Versteht man mit dem erkennenden Senat unter einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb die zur Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks planvoll organisierte Wirtschaftseinheit (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1248), dann hat der Kläger durch die Zahlung der Pacht und die Arbeit mit dem erworbenen lebenden und toten Inventar erreichen wollen und letztlich auch erreicht, dass die wesentlichen personellen, sachlichen und anderen Arbeitsmittel, die GS eingesetzt hatte, weiter einen unter seiner, des Klägers, Verantwortung und auf seine, des Klägers, Rechnung geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bildeten.
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
b) Auch die Aussage des FG, wonach ein das Verpächterwahlrecht begründender selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb auch vorliegt, wenn weder eine Hofstelle noch ein voller Besatz an Wirtschaftsgebäuden und Inventar vorhanden ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, gerade für den Fall der hier vorliegenden sog. Stückländereien (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342; vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430, und vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; ebenso für den Fall des Teilbetriebs Senatsurteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248, zu 2.b der Gründe).c) Soweit die Klägerin meint, eine gemeinsame Bewirtschaftung und zwei gesonderte Betriebe schlössen einander aus, und darin eine Divergenz zum Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1248 sieht (S. 4 der Beschwerdebegründung), fehlt es an einer Gegenüberstellung abstrakter Rechtsgrundsätze und daher an einer formell ordnungsgemäßen Divergenzrüge.
Im Übrigen ist die Entscheidung in BFH/NV 2001, 1248 gerade Beleg für die Möglichkeit der Existenz zweier gesonderter Betriebe.
- BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
Unterbrechung des für die Annahme von Teilbetrieben innerhalb des land- und …
Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass alle Flächen eine wirtschaftliche Einheit bildeten, wenn sie von einer Hofstelle aus bewirtschaftet würden und demselben Eigentümer gehörten (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).Zwar verweist der Kläger dazu auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1248 und vom 9. November 2000 IV R 60/99 (BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101); er rügt jedoch lediglich, dass das FG nicht alle bedeutsamen Umstände erfasst und gegen die Denkgesetze verstoßen habe, weil die von der Landwirtschaftsverwaltung vergebene Betriebsnummer --entgegen der Auffassung des FG-- personen- und nicht betriebsbezogen sei.
- FG Münster, 13.01.2015 - 1 K 2332/12
Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb
Anknüpfend an die Betriebswirtschaftslehre und unter Einbeziehung selbstbewirtschafteter Pachtflächen hat die Rechtsprechung den Begriff des Betriebes einkommensteuerrechtlich ferner als eine auf die Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit definiert (vgl. insgesamt BFH, Urteile v. 16.11.1978, IV R 191/74, juris; v. 27.10.1983, IV R 217/81, juris; v. 13.10.1988, IV R 136/85, juris; v. 10.04.1997, IV R 48/96, juris; v. 29.03.2001, IV R 62/99, juris; v. 19.07.2011, IV R 10/09, juris). - FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10
Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer …
Ein solcher Teilbetrieb setzt einen organisatorisch mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Betriebsteil voraus; er muss für sich lebensfähig sein (BFH-Urteil vom 29.03.2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248). - FG Münster, 21.06.2006 - 10 K 4260/05
Veräußerung eines Milchlieferungsrechts nicht begünstigt
Die eigene Hofstelle, das eigene Personal und besonderes Anlagevermögen sind für die geforderte Selbständigkeit in aller Regel weit gewichtiger als z. B. die eigene Buchführung, die eigene Gewinnermittlung oder eigene Abnehmer, wenn diese auch ein gewichtiges Indiz für einen Teilbetrieb sein können (BFH-Urteil vom 29.03.2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248 m.w.N. zur Rspr.). - FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12
Einstellung einer als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb geführten Kornbrennerei …
Die vorgenannten, vornehmlich bei gewerblichen Betrieben gültigen Indizien für die Annahme eines Teilbetriebs - wie örtliche Trennung, Verwendung anderer Betriebsmittel, anderes Anlagevermögen, selbständige Preisgestaltung, eigener Kundenstamm, eigenes Personal und eigene Buchführung - sind nach Auffassung des BFH für land- und forstwirtschaftliche Teilbetriebe jedoch nur bedingt aussagekräftig (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248). - FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08
Feststellung eines Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 EStG hinsichtlich …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - 4 K 3449/98
Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung