Rechtsprechung
BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 83
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 83; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Außenprüfer; Besorgnis der Befangenheit; Anspruch auf gerichtliche Überprüfung - datenbank.nwb.de
Ausschließung von Amtspersonen; Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 27.11.2003 - 2 K 268/03
- BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03
Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, …und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045). - BFH, 16.04.2002 - X B 102/01
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03
Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (…BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045). - BFH, 29.04.2002 - IV B 2/02
Ablehnung eines Prüfers wegen Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03
Zwar hält der BFH mit Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02 (BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507) für ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Steuerpflichtigen ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, allerdings nur für den Fall, in dem --über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus-- zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte. - BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98
Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03
Verfahrensfehler in diesem Sinne sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass es an einer ordnungsgemäßen Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620), z.B. ein Verstoß gegen § 76 FGO (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) oder § 96 FGO (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder die vermeintliche Bindung an nicht bestehende Beweisregeln).
- BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen …
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236). - BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236). - BFH, 24.04.2009 - IV B 104/07
Benennungsverlangen bei Gesellschaften im Fürstentum Liechtenstein und bei …
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236).
- BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07
Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte …
Der Kläger hat insoweit ebenfalls keine konkreten Angaben dazu gemacht, inwiefern diese besonderen Voraussetzungen im Streitfall gegeben sein könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236, m.w.N.). - BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236). - BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236). - BFH, 20.10.2009 - IV B 63/09
Verfahrensrechtliche Fragen nach einem Richtigstellungsbescheid
Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236).