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   BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08   

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BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08 (https://dejure.org/2011,4080)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2011 - VIII R 28/08 (https://dejure.org/2011,4080)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2011 - VIII R 28/08 (https://dejure.org/2011,4080)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • openjur.de

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR; Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses; Konkretisierung der geplanten Investition; Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe; Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g, EStG § 4 Abs 3, EStG § 16 Abs 3 S 2, EStG § 18 Abs 3 S 2
    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 16 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 18 Abs 3 S 2 EStG 2002
    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR – Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses – Konkretisierung der geplanten Investition – Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe – Fortführung der ...

  • Betriebs-Berater

    BFH

  • rewis.io

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses - Konkretisierung der geplanten Investition - Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe - Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 2002 § 7g Abs. 6
    Zulassung eines Sonderbetriebsausgabenabzugs nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers; Folgen der Niederschlagung einer beabsichtigten Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten ...

  • datenbank.nwb.de

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sonderbetriebsausgabenabzug auch für das nach der Realteilung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts fortgeführte Einzelunternehmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung eines Sonderbetriebsausgabenabzugs nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers; Folgen der Niederschlagung einer beabsichtigten Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 434
  • NJW 2011, 2991
  • BB 2011, 2226
  • DB 2011, 1783
  • BStBl II 2014, 299
  • NZG 2011, 1039
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06

    Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    e) Eine Ansparabschreibung kann allerdings auch dann zulässig sein, wenn zwischen verschiedenen dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Betriebsvermögen kraft Gesetzes eine rechtliche und wirtschaftliche Kontinuität besteht, etwa wenn ein Steuerberater seinen Mandantenstamm nahezu vollständig veräußert, sich aber einzelne von ihm auch künftig betreute Mandate zurückbehält; dann ist die Bildung einer Ansparrücklage im Jahr vor der beabsichtigten Veräußerung zulässig, sofern die Investition noch vor der Betriebsveräußerung durchgeführt wird oder nach der Betriebsveräußerung in einem sog. "Restbetrieb" getätigt werden soll (BFH-Urteil vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106).

    Dann besteht eine vergleichbare wirtschaftliche Kontinuität wie im Fall eines nach einer Praxisveräußerung fortgeführten Restbetriebs (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106; zum Investitionsabzugsbetrag vgl. auch Schreiben des BMF vom 8. Mai 2009 IV C 6-S 2139-b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633, unter I.5.e).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    c) Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, ist im Fall einer Betriebseröffnung erst dann von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens auszugehen, wenn die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632; BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33).

    c) Dementsprechend ist der Sonderbetriebsausgabenabzug gemäß § 7g Abs. 6 EStG im Streitfall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil im Fall einer Betriebseröffnung oder wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage grundsätzlich nur dann gebildet werden darf, wenn die anzuschaffenden Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; in BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; in BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; in BFH/NV 2011, 33).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    c) Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, ist im Fall einer Betriebseröffnung erst dann von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens auszugehen, wenn die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632; BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33).

    c) Dementsprechend ist der Sonderbetriebsausgabenabzug gemäß § 7g Abs. 6 EStG im Streitfall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil im Fall einer Betriebseröffnung oder wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage grundsätzlich nur dann gebildet werden darf, wenn die anzuschaffenden Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; in BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; in BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; in BFH/NV 2011, 33).

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    c) Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, ist im Fall einer Betriebseröffnung erst dann von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens auszugehen, wenn die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632; BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33).

    c) Dementsprechend ist der Sonderbetriebsausgabenabzug gemäß § 7g Abs. 6 EStG im Streitfall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil im Fall einer Betriebseröffnung oder wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage grundsätzlich nur dann gebildet werden darf, wenn die anzuschaffenden Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; in BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; in BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; in BFH/NV 2011, 33).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    c) Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, ist im Fall einer Betriebseröffnung erst dann von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens auszugehen, wenn die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632; BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33).

    c) Dementsprechend ist der Sonderbetriebsausgabenabzug gemäß § 7g Abs. 6 EStG im Streitfall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil im Fall einer Betriebseröffnung oder wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage grundsätzlich nur dann gebildet werden darf, wenn die anzuschaffenden Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182; in BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; in BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817; in BFH/NV 2011, 33).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    b) Die für die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts setzt eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).

    Diese Rechtsprechung betraf bisher Fälle einer endgültigen Betriebsaufgabe (BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFH/NV 2004, 1400; in BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862; vom 20. Dezember 2006 X R 42/04, BFH/NV 2007, 883) oder aber den Rechtsträgerwechsel in Folge von Einbringungsvorgängen (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 I R 70/09, BFH/NV 2010, 2072; in BFHE 208, 190, BStBl II 2005, 596).

  • FG Düsseldorf, 07.08.2007 - 10 K 2800/06

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer im Sonderbetriebsvermögen gebildeten

    Auszug aus BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
    das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 7. August 2007 10 K 2800/06 E,F sowie die Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 2006 aufzuheben und den Feststellungsbescheid vom 11. Oktober 2005 dahin abzuändern, dass der darin dem Kläger zugerechnete Gewinn um 20.000 EUR auf 39.543 EUR herabgesetzt wird,.

    hilfsweise, das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. August 2007  10 K 2800/06 E,F sowie die Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 2006 aufzuheben und den Einkommensteueränderungsbescheid vom 18. November 2005 dahingehend zu ändern, dass Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von (nur) 39.543 EUR angesetzt werden.

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

  • BFH, 28.11.2003 - III B 65/03

    Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher

  • BFH, 20.12.2006 - X R 42/04

    Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

  • BFH, 19.05.2010 - I R 70/09

    Ansparabschreibung: Betriebsgrößenmerkmal bei Umwandlung

  • BFH, 23.05.2007 - X R 35/06

    Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Hieran hielt der BFH auch für § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 IV B 124/02, BFH/NV 2004, 1395, unter 1.a) und i.d.F. des UntStFG fest (Senatsurteil vom 11. April 2013 III R 32/12, BFHE 241, 346, BStBl II 2014, 242, Rz 16; BFH-Urteil vom 4. September 2014 IV R 44/13, BFH/NV 2015, 209, Rz 23; s.a. BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299, Rz 19).

    Der VIII. Senat hat mitgeteilt, dass das BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299 sich nicht zu der Frage verhalten habe, ob die Realteilung auch Fälle der Sachwertabfindung gegen Übernahme eines Teilbetriebs als weitere Fallgruppe umfasse, und daher der Entscheidung des erkennenden Senats nicht entgegenstehe.

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Die Einbeziehung auch des Sonderbetriebsvermögens in die Betriebsvermögensgrenzen korrespondiert folgerichtig mit dem Umstand, dass bei Personengesellschaften Ansparabschreibungen sowohl im Gesamthandsvermögen als auch im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers vorgenommen werden können (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 337, Rz 2; aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung z.B. BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434).
  • BFH, 11.04.2013 - III R 32/12

    Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich

    § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG zwinge zur Fortführung der Buchwerte (BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434), womit die Vorschrift --im Zusammenspiel mit § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG-- auf eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG abstelle.

    Die Realteilung einer Personengesellschaft ist zwar ertragsteuerlich als Betriebsaufgabe einzuordnen (BFH-Urteil in BFHE 233, 434).

    Dass die Buchwerte (grundsätzlich) fortzuführen sind, ergibt sich jedoch unmittelbar und insoweit abschließend aus § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 434), nach dem --wie beispielsweise in § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG-- die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben.

    Der Gesetzgeber, der die Realteilung im Falle der Buchwertfortführung als steuerneutrale Umstrukturierungsmaßnahme ansah, stellte (aus steuerrechtlicher Sicht) maßgeblich auf die Fortsetzung des unternehmerischen Engagements ab (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes, BTDrucks 14/6882, S. 34 bzw. BRDrucks 638/01, S. 53; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 233, 434) und nicht auf einen durch die Realteilung bedingten zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel.

  • BFH, 22.08.2012 - X R 21/09

    Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung

    Umgekehrt kann eine vorhandene Ansparrücklage nicht auf einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen übertragen werden (BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, unter II.1.d).

    Demgegenüber deutet der VIII. Senat dieses Ergebnis als Folge einer kraft Gesetzes bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Kontinuität zwischen verschiedenen dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, unter II.1.e).

    Für den Fall der Realteilung einer Personengesellschaft hat ebenfalls der VIII. Senat entschieden, dass es der Vornahme einer Ansparabschreibung im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft nicht entgegenstehe, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung der Steuervergünstigung der Betrieb der Personengesellschaft bereits real geteilt gewesen sei, der frühere Gesellschafter seine Tätigkeit aber als Einzelunternehmer fortsetze (BFH-Urteil in BFHE 233, 434, unter II.2.b bb).

    b) In der Entscheidung zur Ansparabschreibung in einer Personengesellschaft trotz einer bereits "in Gang gesetzten" Realteilung (BFH-Urteil in BFHE 233, 434) ging es zwar "nur" um eine Rücklagenbildung im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters und späteren Einzelunternehmers.

  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Die erste betrifft den Fall, dass der Steuerpflichtige nach der Betriebsveräußerung unter Einsatz des bei der Veräußerung zurückbehaltenen (nicht wesentlichen) Betriebsvermögens weiterhin zwar in geringerem Umfang, aber der Art nach wie bisher tätig wird und somit einen "Restbetrieb" fortführt und die geplante Investition in diesem Restbetrieb sowohl objektiv möglich als auch wahrscheinlich ist (BFH-Urteile vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106, unter II.1., Rz 11; vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299, Rz 15, und vom 19. März 2014 X R 46/11, BFHE 245, 36, Rz 30).

    Der VIII. Senat des BFH hielt es für unschädlich, dass die Realteilung als eine Form der Betriebsaufgabe anzusehen ist, und ließ unter Hinweis auf die Buchwertfortführung und das BFH-Urteil in BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106 die wirtschaftliche Kontinuität des Betriebs genügen (BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299; zustimmend Wendt, Finanz-Rundschau --FR-- 2011, 995).

  • FG Köln, 20.02.2014 - 3 K 2164/12

    Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch

    Dabei kann der Senat die Frage offen lassen, ob eine bereits gebildete Ansparabschreibung im Falle einer Realteilung jedenfalls dann aufzulösen ist, wenn die Ansparabschreibung nicht wie in Anlehnung an das Urteil des BFH vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572, im Sonderbetriebs-, sondern im Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft vorgenommen worden ist.

    Die Realteilung ist eine Art der Betriebsaufgabe (vgl. BFH, Urteil vom 10.12.1991, VIII R 69/86, BStBl. II 1992, 385; BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572).

    Zwar ist in höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass eine Ansparabschreibung dann nicht mehr gebildet werden darf, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass die Investition wegen einer zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsveräußerung oder -aufgabe nicht mehr vorgenommen werden kann (vgl. BFH, Vorlagebeschluss vom 22.08.2012, X R 21/09, BFH/NV 2012, 2171; BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572; BFH, Urteil vom 13.05.2004, IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400; BFH, Urteil vom 28.11.2007, X R 43/06, BFH/NV 2008, 554), was zugleich bedeutet, dass eine dennoch gebildete Rücklage spätestens im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung wieder aufzulösen ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572; BFH, Urteil vom 20.12.2006, X R 31/03, BStBl. II 2007, 862; BFH, Urteil vom 10.11.2004, XI R 69/03, BStBl. II 2005, 596).

    Denn die Rücklage kann nicht auf den Erwerber übertragen werden, da die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG a.F. auf den (konkreten) Betrieb bezogen ist und die geplante Investition, deretwegen die Ansparrücklage gebildet wurde, infolge der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572).

    Das Urteil des BFH vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572, betraf insofern einen anderen Sachverhalt.

    Dass insbesondere der durch das Ausscheiden des Zeugen B bewirkte bloße Rechtsträgerwechsel von einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen auf den Übergang der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. auf letzteres keinerlei Einfluss haben kann, folgt zudem maßgeblich daraus, dass die Fördermaßnahme nach § 7g EStG gerade nicht personen-, sondern betriebsbezogen ist (vgl. BFH, Vorlagebeschluss vom 22.08.2012, X R 21/09, BFH/NV 2012, 2171; BFH, Urteil vom 01.08.2007, XI R 47/06, BStBl. II 2008, 106; BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572; BFH, Urteil vom 20.12.2006, X R 31/03, BStBl. II 2007, 862).

    Umgekehrt kann eine vorhandene Ansparrücklage nicht auf einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen übertragen werden (BFH, Vorlagebeschluss vom 22.08.2012, X R 21/09, BFH/NV 2012, 2171; BFH, Urteil vom 29.03.2011, VIII R 28/08, BFH/NV 2011, 1572).

  • BFH, 15.11.2017 - VI R 44/16

    Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamthandsvermögens einer

    Denn bei Personengesellschaften können nach allgemeiner Meinung Ansparabschreibungen sowohl im Gesamthandsvermögen als auch im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters vorgenommen werden (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. März 2017, BStBl I 2017, 423, Rz 4, zur gegenwärtigen Gesetzesfassung; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, und vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299; Bugge, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rz G 5; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 7g Rz 13; Blümich/ Brandis, § 7g EStG Rz 23; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7g EStG Rz 38, 100; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 7g Rz 20; Bartone in Korn, § 7g EStG Rz 138; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7g Rz 22; Meyer/Ball, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 641, 643; anderer Ansicht Paus, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 17, 24).
  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09

    Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine

    Das Wahlrecht wird nicht schon durch den entsprechenden Ausweis in der Buchführung oder in den sonstigen Unterlagen des Steuerpflichtigen ausgeübt, sondern erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in der Bilanz oder --bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG-- durch den Ansatz einer entsprechenden Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung und deren Einreichung beim Finanzamt (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, 849).

    Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572; in BFH/NV 2005, 848; in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), sodass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wird (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).

    Das ist zum einen ausgeschlossen, wenn --im Hinblick auf die Betriebsbezogenheit der Rücklage (BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862)-- zum maßgeblichen Zeitpunkt der betreffende Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert ist (s. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 848; vgl. in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder der Entschluss zur (kurzfristigen) Veräußerung bereits gefasst ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572), zum anderen aber auch, wenn aus anderen Gründen im Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits feststeht, dass die Investition nicht mehr vorgenommen wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder wenn es an der gebotenen Plausibilität der Investition fehlt, etwa wenn eine künftige Investition behauptet wird, die der gegenwärtigen Betriebsstruktur entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFH/NV 2005, 848).

    d) Soweit die Rechtsprechung in Fällen der Betriebseröffnung oder der wesentlichen Betriebserweiterung gesteigerte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht stellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), und zwar regelmäßig in Gestalt verbindlicher Bestellungen (vgl. statt aller BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572, m.w.N.), ist sie nicht auf den Streitfall übertragbar.

  • FG Sachsen, 29.11.2012 - 6 K 1804/11

    Finanzierungszusammenhang und verbindliche Bestellung als Voraussetzungen für die

    Diesem Erfordernis wird - bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - durch den Ansatz einer entsprechenden Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung und deren Einreichung beim Finanzamt (vgl. BFH, BFH/NV 2012, 933; BFH, BFH/NV 2011, 1572) Genüge getan.

    Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH, BFH/NV 2012, 933; BFH, BFH/NV 2011, 1572; BFH, BFH/NV 2011, 235), sodass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wird (vgl. BFH, BFH/NV 2012, 933).

    Zudem sind in Fällen der Betriebseröffnung oder der wesentlichen Betriebserweiterung gesteigerte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zu stellen (vgl. BFH, BStBl II 2004, 184 ), und zwar regelmäßig in Gestalt verbindlicher Bestellungen (vgl. BFH, BFH/NV 2011, 1572, m.w.N.).

  • BFH, 07.06.2016 - VIII R 23/14

    Übergang einer bestehenden Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. im Wege der

    Auf diesen neuen Betrieb des Klägers habe die Ansparrücklage nicht übergehen können, da sie nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) betriebsbezogen sei (Hinweis des Klägers auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. August 2012 X R 21/09, BFHE 238, 153, BStBl II 2014, 447, und das BFH-Urteil vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BStBl II 2014, 299).
  • FG Niedersachsen, 30.07.2015 - 14 K 111/14

    Bestimmung des Betriebsgrößenmerkmals bei Einbringung eines Teilbetriebs mit

  • FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen

  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 4440/07

    Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F.: Keine

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