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   BFH, 29.04.1999 - V R 72/98   

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https://dejure.org/1999,3464
BFH, 29.04.1999 - V R 72/98 (https://dejure.org/1999,3464)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1999 - V R 72/98 (https://dejure.org/1999,3464)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1999 - V R 72/98 (https://dejure.org/1999,3464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nutzung eines Thermalschwimmbades - Einheitliche Leistung - Unselbständige Nebenleistung

  • Judicialis

    UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 9; ; UStG 1991 § 12 Abs. 1; ; UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1; ; UStG 1991 § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 9
    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 9 J: 1991
    Beherbergung; Hauptleistung; Hotel; Nebenleistung; Schwimmbad; Steuersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes im Sinne eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs bilden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Beschluß vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - Verlagsrecht an einem Sprachwerk).

    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung, insbesondere deren Steuersatz, teilt, setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise mit der Hauptleistung ("in ihrem Gefolge") vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 - Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett; BFH in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Die einheitliche wirtschaftliche Beurteilung kommt auch nicht zwingend durch eine zivilrechtliche Verknüpfung zustande (BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959 - Leistungen in einem Sport- und Freizeitzentrum).
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes im Sinne eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs bilden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Beschluß vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - Verlagsrecht an einem Sprachwerk).
  • BFH, 13.03.1997 - V B 120/96

    Steuersatz bei der Herstellung von Computerprogrammen

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes im Sinne eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs bilden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Beschluß vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - Verlagsrecht an einem Sprachwerk).
  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung, insbesondere deren Steuersatz, teilt, setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise mit der Hauptleistung ("in ihrem Gefolge") vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 - Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett; BFH in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Eine Nebenleistung liegt danach vor, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern nur ein Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Unternehmers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, und wenn die Leistung keinen oder nur einen geringen Anteil an der Gegenleistung hat (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan Ltd., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1999, 157 Rdnr. 30; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - Madgett und Baldwin, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 38 Rdnr. 24).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
    Eine Nebenleistung liegt danach vor, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern nur ein Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Unternehmers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, und wenn die Leistung keinen oder nur einen geringen Anteil an der Gegenleistung hat (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan Ltd., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1999, 157 Rdnr. 30; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - Madgett und Baldwin, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 38 Rdnr. 24).
  • BFH, 17.08.2021 - XI B 29/21

    Begriff des Schwimmbads i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG; unionsrechtskonforme

    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision rügt die Klägerin das Vorliegen einer Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.04.1999 - V R 72/98 (BFH/NV 1999, 1523) und macht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als weiteren Zulassungsgrund geltend.

    Die von der Klägerin vorrangig gerügte Divergenz zum BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 liegt aus drei Gründen (s. hier b bis d) nicht vor.

    c) Außerdem hat das FG, worauf das FA in seiner Beschwerdeerwiderung hinweist, keinen vom BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt.

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98

    Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines

    Der Abschluss eines "Car-Garantie"-Vertrags anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufes ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, er hängt auch eng mit der Gebrauchtwagenlieferung im Sinne einer Ergänzung, Verbesserung und Abrundung der Hauptleistung zusammen, weil er ein Mittel darstellt, die Lieferung eines Gebrauchtwagens unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 25. Februar 1999 C-349/96, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- 1999, Nr. C 121, 3 = Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1999, 254 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1999, 421; Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1523 = HFR 1999, 928 m.w.N.).

    Für die unselbständige Nebenleistung genügt die Feststellung, dass sie üblicherweise, also in der überwiegenden Zahl der Fälle, nicht als eigene Hauptleistung sondern nur im Anschluss an eine andere Leistung gewährt wird, wie es hier zutrifft (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 = HFR 1999, 928 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist die "Car-Garantie" mit den neben Beherbergungsleistungen in einem "Kurhotel" verabreichten Thermalbädern vergleichbar, die in der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen im Ergebnis als selbständige Hauptleistung gewürdigt wurden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1523 = HFR 1999, 928).

  • BFH, 22.08.2006 - V B 59/04

    Zum Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung

    Das Urteil des FG stehe im Widerspruch zu den Urteilen des BFH vom 29. April 1999 V R 72/98 (BFH/NV 1999, 1523) und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd. (CPP) (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254).

    Diese Definition der Nebenleistung ist auch ausdrücklich in dem von der Klägerin als Divergenzurteil in Bezug genommenen Entscheidung des BFH in BFH/NV 1999, 1523 enthalten.

  • FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00

    Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers;

    Eine unselbständige Nebenleistung liegt nach diesen Grundsätzen dann vor, wenn sie für den Kunden keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können ( EuGH am angegebenen Ort - aaO - Rdnr. 30 mit Verweis auf das Urteil vom 22.10.1998 - Rs. C-308/96 und C-94/97 - Madgett und Baldwin, UR 1999, 38 Rdnr. 24; im Ergebnis ebenso Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 14.05.1998 V R 85/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1999, 145 und Urteil vom 29.04.1999 V R 72/98, Nichtveröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 1523, 1524, wonach es darauf ankommt, ob die Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise im Gefolge der Hauptleistung vorkommt).

    Denn dieses Merkmal vermag für sich genommen nicht die Unselbständigkeit einer Leistung zu begründen, sondern muss zur Herbeiführung dieser Rechtsfolge kumulativ zur wirtschaftlichen Ergänzung, Verbesserung oder Abrundung der Hauptleistung hinzutreten, die hier gerade nicht vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 29.04.1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523, 1524).

  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Eine Leistung ist auch dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteile vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523; vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFH/NV 2008, 909).
  • FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07

    Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche

    Eine Leistung ist auch dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteile vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429; vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523; in BFH/NV 2008, 716; vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFH/NV 2008, 909).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 3 K 1900/02

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Marketing- und Werbungsleistungen, die im

    Bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz ist für die Frage, ob der Unternehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auf das Wesen des Umsatzes abzustellen (z.B. BFH-Urteil 11. November 2004 V R 30/04, BFH/NV 2005, 278, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 29.4.1999, V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Eine Leistung ist auch dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteile vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523; vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFH/NV 2008, 909).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung, insbesondere deren Steuersatz, teilt, setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, dass sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise mit der Hauptleistung ("in ihrem Gefolge") vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des BFH vom 29.4.1999, V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523, vom 14.5.1998, V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 - Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett - und vom 1.8.1996, V R 58/94 in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99

    Reiseleistung; Margenbesteuerung; Sonstige Leistung; Nebenleistung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ; BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

  • BFH, 13.09.2000 - V B 60/00

    Steuersatz für Umsätze durch Benutzung eines Fitness-Centers

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 1 K 2539/99

    Vergütung für Gebrauchtwagengarantie nicht umsatzsteuerpflichtig

  • FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99

    Bereitstellung von Adressen für sog. Mailing-Aktionen als selbständige

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 2638/01

    Zu den Voraussetzungen der steuerfreien Vermittlung der Umsätze im

  • FG Münster, 25.11.2003 - 15 K 5495/98

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

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