Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7826
BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08 (https://dejure.org/2009,7826)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - IX R 34/08 (https://dejure.org/2009,7826)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - IX R 34/08 (https://dejure.org/2009,7826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut; AfA-Bemessung bei Betriebsaufgabe und Verpachtung der in das Privatvermögen übernommenen Milchreferenzmenge; Anwendungsbereich des § 55 Abs. 6 EStG; Unbegrenzte Nutzungsdauer bei zeitlich begrenzten Rechten

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 55 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 55 Abs. 6 S. 1; ; HGB § 248 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Milchlieferrechts eines landwirtschaftlichen Betriebes als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut i.R.d. Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuer; Abnutzbarkeit des Milchlieferrechts trotz unbestimmter Dauer ...

  • datenbank.nwb.de

    Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter; bei Verpachtung der Milchlieferrecht nach Betriebsaufgabe bemisst sich die Afa nach dem Entnahmewert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 16 Abs 3
    Absetzung für Abnutzung; Betriebsaufgabe; Milchlieferrecht; Milchreferenzmenge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert gegenzurechnen ist (sog. Buchwertabspaltung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).

    Der Pauschalwert ist dazu im Verhältnis der am Tag der Ausfertigung der MGV (25. Mai 1984) für die Milchreferenzmenge einerseits und den nackten Grund und Boden andererseits erzielbaren örtlichen Marktpreise aufzuteilen (BFH-Urteil in BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64).

    § 55 Abs. 6 EStG schließt in bestimmten Fällen die steuerwirksame Berücksichtigung von Buchverlusten aus, wobei ggf. ein Teil des Pauschalwerts i.S. von § 55 Abs. 1 EStG auf eine Milchquote mit der Folge entfällt, dass bei der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs ein entsprechender Teil des verdoppelten Ausgangsbetrags sich im Hinblick auf das selbständige Wirtschaftsgut Milchlieferungsquote verbraucht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; Lamprecht in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 55 Rz 18).

  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 1998 IV R 48/97, BFHE 186, 268, BStBl II 1998, 775, unter 1. b der Gründe, m.w.N.).

    Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, BFHE 215, 222, BStBl II 2007, 301, unter II. 2. e der Gründe; in BFHE 186, 268, BStBl II 1998, 775, unter 1. c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs --HGB--).

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 6/06

    Afa-Bemessungsgrundlage bei Überführung eines Grundstücks des Betriebsvermögens

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Entnimmt jedoch ein Steuerpflichtiger wie im Streitfall das später vermietete Wirtschaftsgut aus seinem Betriebsvermögen, so wendet die Rechtsprechung § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend an und geht neben dem Buchwert (fortgeschriebene Anschaffungskosten) von fiktiven Anschaffungskosten in der Höhe aus, in der bei Ermittlung des Entnahmegewinns (§ 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 1 und 3 EStG) kraft Gesetzes die stillen Reserven aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 6/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 225, m.w.N.).

    Ausnahmsweise sind bei der Überführung in das Privatvermögen die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten weiterhin als künftige AfA-Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind (BFH-Urteil in HFR 2008, 225, m.w.N. zur Rechtsprechung).

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 5/97

    Grundstückswertminderung durch Abbau

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Soweit der BFH ausgeführt hat, dass § 55 Abs. 6 EStG der Berücksichtigung einer Wertminderung auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entgegenstehe (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1997 IV R 5/97, BStBl II 1998, 185), ergab sich dies nicht aus einer Anwendung der Vorschrift im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung selbst.
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Die Milchreferenzmenge ist ein immaterielles Wirtschaftsgut (ständige Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, BFHE 215, 222, BStBl II 2007, 301, unter II. 2. e der Gründe; in BFHE 186, 268, BStBl II 1998, 775, unter 1. c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs --HGB--).
  • BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02

    Veräußerung Milchreferenzmenge

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert gegenzurechnen ist (sog. Buchwertabspaltung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Danach ist ein Teil der Anschaffungskosten für den Grund und Boden auf das davon abgespaltene Wirtschaftsgut Milchreferenzmenge übergegangen (BFH-Urteil vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 62).
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 99/67

    Tausch - Güterfernverkehrsgenehmigungen - Wirtschaftliche Vorteile - Immaterielle

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden, wenn sie normalerweise ohne weiteres verlängert werden, ein Ende also nicht abzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 99/67, BFHE 101, 100, BStBl II 1971, 237, unter II. der Gründe; vom 17. Februar 1993 I R 48/92, BFH/NV 1994, 455, unter II. 1. c der Gründe).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 48/92

    Rechtmäßige Absetzung für Abnutzung (AfA) von Erhöhungen der Zahl der

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
    Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden, wenn sie normalerweise ohne weiteres verlängert werden, ein Ende also nicht abzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 99/67, BFHE 101, 100, BStBl II 1971, 237, unter II. der Gründe; vom 17. Februar 1993 I R 48/92, BFH/NV 1994, 455, unter II. 1. c der Gründe).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 1/06

    Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte als abnutzbare Wirtschaftsgüter -

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

  • FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11

    Keine Absetzung für Abnutzung auf entgeltlich erworbene Betriebsprämien

    Dieses immaterielle Wirtschaftsgut Betriebsprämie ist - anders als das Milchlieferrecht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1999, BFH/NV 2010, 17) oder das Zuckerrübenlieferrecht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2009, BStBl. II 2009, 723) - nicht von begrenzter Dauer und kann damit nicht abgeschrieben werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht