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   BFH, 29.06.2010 - III B 47/09   

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https://dejure.org/2010,14401
BFH, 29.06.2010 - III B 47/09 (https://dejure.org/2010,14401)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2010 - III B 47/09 (https://dejure.org/2010,14401)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - III B 47/09 (https://dejure.org/2010,14401)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • openjur.de

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1, AO § 15
    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • Bundesfinanzhof

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 InvZulG 1999, § 15 AO
    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 InvZulG 1999, § 15 AO
    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • rewis.io

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 3 Abs 1 S 1 InvZulG 1999; § 15 AO
    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • datenbank.nwb.de

    Merkmal der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S.v. § 3 InvZulG 1999 dient der Abgrenzung zu § 4 InvZulG 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - III B 47/09
    Dies treffe jedenfalls dann zu, wenn den Angehörigen aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht anzulasten sei, dass sie die Formvorschriften zunächst nicht beachtet hätten, und wenn sie zeitnah nach dem Auftauchen von Zweifeln alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hätten, um die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrags herbeizuführen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

    Dies sei, wie der BFH in seinen Urteilen in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06 (BFHE 217, 409) ausgeführt habe, zu vermuten, wenn zeitnah nach dem Auftauchen von Zweifeln alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen würden, um die zivilrechtliche Wirksamkeit herbeizuführen.

  • BFH, 30.07.2009 - III R 27/07

    InvZulG 1999: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - III B 47/09
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass das Merkmal der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken in § 3 InvZulG 1999 der Abgrenzung zu § 4 InvZulG 1999 dient, der unter den dort genannten Voraussetzungen Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum und an einer Wohnung begünstigt, die unentgeltlich an einen Angehörigen i.S. des § 15 AO zu Wohnzwecken überlassen wird (Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 27/07, BFH/NV 2010, 65).

    Entscheidend ist lediglich, ob nach der der Nutzungsüberlassung zugrunde liegenden Vereinbarung für die Überlassung eine Gegenleistung zu erbringen ist und diese auch tatsächlich erbracht wird (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 65).

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - III B 47/09
    Dies ist sie nicht, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445).
  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - III B 47/09
    Dies sei, wie der BFH in seinen Urteilen in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06 (BFHE 217, 409) ausgeführt habe, zu vermuten, wenn zeitnah nach dem Auftauchen von Zweifeln alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen würden, um die zivilrechtliche Wirksamkeit herbeizuführen.
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