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   BFH, 29.06.2011 - II B 127/10   

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https://dejure.org/2011,11024
BFH, 29.06.2011 - II B 127/10 (https://dejure.org/2011,11024)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2011 - II B 127/10 (https://dejure.org/2011,11024)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - II B 127/10 (https://dejure.org/2011,11024)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    GrStG § 15, BewG § 80, BewG § 93, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 3 Abs 1, WoEigG § 62
    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 GrStG, § 80 BewG 1991, § 93 BewG 1991, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision bei Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen für Einfamilienhäuser einerseits und Eigentumswohnungen andererseits

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.06.2012 - II B 45/11

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2010 II B 178/09, BFH/NV 2011, 262; vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726, und vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, je m.w.N.).

    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 262; in BFH/NV 2011, 1726; vom 7. September 2011 X B 113/10, BFH/NV 2011, 2102; in BFH/NV 2012, 48, und vom 23. November 2011 IV B 107/10, BFH/NV 2012, 414, je m.w.N.).

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1726, m.w.N.).

  • BFH, 22.06.2012 - II B 48/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 6. 2012, II B 45/11 - Umwandlung von

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2010 II B 178/09, BFH/NV 2011, 262; vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726, und vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, je m.w.N.).

    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 262; in BFH/NV 2011, 1726; vom 7. September 2011 X B 113/10, BFH/NV 2011, 2102; in BFH/NV 2012, 48, und vom 23. November 2011 IV B 107/10, BFH/NV 2012, 414, je m.w.N.).

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1726, m.w.N.).

  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2010 II B 178/09, BFH/NV 2011, 262; vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726, und vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, je m.w.N.).

    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 262; in BFH/NV 2011, 1726; vom 7. September 2011 X B 113/10, BFH/NV 2011, 2102; in BFH/NV 2012, 48, und vom 23. November 2011 IV B 107/10, BFH/NV 2012, 414, je m.w.N.).

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1726, m.w.N.).

  • BFH, 16.02.2012 - II B 99/11

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision - geringe Anforderungen an

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2010 II B 178/09, BFH/NV 2011, 262, und vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726, je m.w.N.).

    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 262; in BFH/NV 2011, 1726, und vom 7. September 2011 X B 113/10, BFH/NV 2011, 2102, je m.w.N.).

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2011 XI B 1/11, BFH/NV 2011, 1726, und vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2013 - I B 96/12

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der

    Hierzu gehört nicht nur die substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils; hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits über die Frage entschieden, so ist des Weiteren darzulegen, weshalb --und vor allem mit Rücksicht auf welche bisher nicht berücksichtigten Argumente-- gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtsfortbildung oder Rechtseinheit für erforderlich gehalten wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 II B 127/10, BFH/NV 2011, 1726; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33 f., jeweils m.w.N.).
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