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   BFH, 29.07.1970 - I 130/65   

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https://dejure.org/1970,1024
BFH, 29.07.1970 - I 130/65 (https://dejure.org/1970,1024)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1970 - I 130/65 (https://dejure.org/1970,1024)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1970 - I 130/65 (https://dejure.org/1970,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserwerb - Bebauungsabsicht - Entschädigungen für vorzeitige Räumung - Anschaffungskosten - Grund und Boden - Immaterielles Wirtschaftsgut - Herstellungskosten des Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 32
  • NJW 1971, 447 (Ls.)
  • DB 1970, 2199
  • BStBl II 1970, 810
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

    Auszug aus BFH, 29.07.1970 - I 130/65
    Wie der Große Senat des BFH inzwischen entschieden hat, gehören Abstandszahlungen, die der Erwerber eines Grundstücks kurz nach dem Erwerb an den Pächter oder Mieter für die vorzeitige Räumung leistet, nicht zu den Anschaffungskosten des Grundstücks (Beschluß Gr. S. 1/69 vom 2. März 1970, BFH 98, 360, BStBl II 1970, 382).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Der Große Senat stimmt der vom I. Senat im Urteil vom 29. Juli 1970 I 130/65 (BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810) vertretenen Auffassung zu, daß Aufwendungen, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Fabrikgebäudes auf dem erworbenen Grundstück stehen, als Herstellungskosten dieses Gebäudes anzusehen sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03

    Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten

    c) Aufwendungen für den Abriss eines vorhandenen Gebäudes auf einem zum Zwecke der Neubebauung erworbenen Grundstück rechnen zu den Herstellungskosten des Neubaus, wenn das neue Gebäude an der Stelle des abgerissenen Gebäudes errichtet und damit der Abriss des alten Gebäudes Voraussetzung für die Errichtung des neuen Wirtschaftsguts ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1975 - I R 243/73

    Abstandszahlungen für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts als

    Nach dem BFH-Urteil vom 29. Juli 1970 I 130/65 (BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810) ständen Entschädigungs- oder Abfindungszahlungen, die an die Mieter oder Pächter für die vorzeitige Räumung eines erworbenen Grundstücks geleistet würden, in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes, wenn das erworbene und geräumte Grundstück bebaut werde.

    Gleiches gilt nach dem BFH-Urteil I 130/65, wenn derartige Abfindungen für die vorzeitige Räumung teils kurz vor und teils kurz nach dem Erwerb des Grundstücks gezahlt werden.

    Die wirtschaftliche Zweckbestimmung einer Abfindungszahlung stand auch im Mittelpunkt der Entscheidung des BFH I 130/65, deren Gründe das FG unter Hinweis auf eine Kommentarstelle für nicht überzeugend gehalten hat.

  • FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11

    Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des

    So führte der BFH in Abgrenzung zu dieser Entscheidung im Urteil vom 29. Juli 1970 (I 130/65, BStBl. II 1970, 810) aus, dass in einem Fall, in dem die Entschädigungszahlung zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrags nach Grundstückserwerb die Errichtung eines Fabrikgebäudes durch den Erwerber ermöglichen soll, diese Zahlung in einem so engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Fabrikgebäudes steht, dass sie als Teil der Herstellungskosten dieses Gebäudes anzusehen ist.
  • BFH, 28.08.1974 - I R 66/72

    Geschäftsräume - Mieter - Inhaber - Zuschußzahlung - Branchenfremdes Warenlager -

    Er stelle kein Wirtschaftsgut dar (Hinweis auf Entscheidungen des BFH vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382; vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810).

    Die Sache liegt daher anders als in den Fällen, in denen sonst die Rechtsprechung die Pflicht zur Aktivierung verlorener Zuschüsse und Abstandszahlungen betont hat, da sich der erlangte Vorteil nicht im Jahre der Zahlung erschöpfte, sondern über den Bilanzstichtag hinauswirkte (vgl. BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteile I 130/65; VIII R 17/66).

  • BFH, 14.10.1971 - I R 52/71

    Zahlungen - Unternehmen - Entlassung aus Erbbaurechts-Verpflichtungsvertrag -

    Während in der Entscheidung des BFH Gr. S. 1/69 (a. a. O.) der erlangte Vorteil in einer vorzeitigen, einen Zeitraum von nur wenigen Jahren betreffenden Nutzung bestand, handelte es sich im Urteil des erkennenden Senats I 130/65 vom 29. Juli 1970 (BFH 100, 32, BStBl II 1970, 810) um die Erlangung eines langfristigen Vorteils.

    Der Unterschied zu dem Fall des Urteils I 130/65 (a. a. O.) liegt aber darin, daß sich der Vorteil nicht in einem einzelnen Wirtschaftsgut verkörpert.

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70

    Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf

    Eine solche Kapitalabfindung ist nicht anders zu beurteilen als die Abstandszahlung eines Gewerbetreibenden an einen Pächter, um diesen zur Räumung des gepachteten Grundstücks zu veranlassen (vgl. BFH-Beschluß vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382; vgl. auch Urteil des BFH vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810).
  • BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03

    Abbruchkosten bei Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht zum Zwecke der Bebauung des

    Dieser enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Abbruch des alten und Errichtung des neuen Gebäudes rechtfertigt es, die mit dem Abbruch verbundenen Aufwendungen --ebenso wie den Buchwert des abgebrochenen Gebäudes bei noch vorhandener Werthaltigkeit (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1984 IX R 5/79, BFHE 142, 477, BStBl II 1985, 208)-- als Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, m.w.N.).
  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

    So hat der Große Senat des BFH im Beschluss in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620 nicht nur an seiner Entscheidung betreffend die Pächterabfindung vom 2. März 1970 GrS 1/69 (BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382) festgehalten, sondern auch am Urteil des I. Senats vom 29. Juli 1970 I 130/65 (BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810).
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