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   BFH, 29.07.2010 - I B 121/10   

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https://dejure.org/2010,9397
BFH, 29.07.2010 - I B 121/10 (https://dejure.org/2010,9397)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2010 - I B 121/10 (https://dejure.org/2010,9397)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - I B 121/10 (https://dejure.org/2010,9397)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • openjur.de

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors; Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung; Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 55 Abs 1, FGO § 105 Abs 2 Nr 6, FGO § 107, FGO § 113 Abs 1, FGO § 128, FGO § 129
    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 FGO, § 105 Abs 2 Nr 6 FGO, § 107 FGO, § 113 Abs 1 FGO, § 128 FGO
    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 FGO, § 105 Abs 2 Nr 6 FGO, § 107 FGO, § 113 Abs 1 FGO, § 128 FGO
    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • rewis.io

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • ra.de
  • rewis.io

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors

  • datenbank.nwb.de

    Bindung des Gerichts an eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors; kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 22.03.2016 - VIII B 130/14

    Urteilsberichtigung

    Die Berichtigung scheidet auch dann aus, wenn die Möglichkeit zu einer "mechanischen" Korrektur fehlt, weil eine zusätzliche oder erneute richterliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich ist (s. zu dieser ständigen Rechtsprechung BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2010 I B 121/10, BFH/NV 2010, 2098; vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, BFH/NV 2012, 251).

    Da die Entscheidung des FG vom Klageantrag gedeckt ist, liegt eine "offenbare" Unrichtigkeit des Urteils, die ein objektiver Dritter erkennen kann, nicht vor (s. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2098, Rz 15).

  • BFH, 14.03.2011 - I B 65/10

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

    Diese Regelung entspricht weitestgehend derjenigen, die § 129 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) zur Berichtigung von Verwaltungsakten trifft (Senatsbeschluss vom 29. Juli 2010 I B 121/10, BFH/NV 2010, 2098).

    Der Fehler muss schließlich aus dem Urteil selbst erkennbar sein (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67; in BFH/NV 2004, 515; vom 10. Februar 2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663; in BFH/NV 2010, 2098); anderenfalls ist er nicht "offenbar" i.S. des § 107 Abs. 1 FGO.

    Schon dieser Umstand schließt eine Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO aus (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2098).

  • FG Münster, 10.09.2020 - 3 K 2317/19

    ErbStG 1974

    Eine "offenbare Unrichtigkeit" sind nur Erklärungsirrtümer, die zu dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar in Widerspruch stehen (BFH, Beschlüsse vom 29.07.2010, I B 121/10, BFH/NV 2010, 2098; vom 20.09.2010, V R 2/09, BFH/NV 2011, 302; vom 27.07.2017, X B 106/16, BFH/NV 2017, 1442).
  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    c) Dieser Urteilsberichtigung steht die Rechtsprechung des I. Senats des BFH nicht entgegen, wonach ein dem Urteilstenor anhaftender offensichtlicher Fehler i.S. des § 107 FGO regelmäßig nicht vorliege, wenn die Entscheidung des Gerichts von dem Klageantrag gedeckt sei (Beschluss vom 29. Juli 2010 I B 121/10, BFH/NV 2010, 2098, Rz 15).
  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Die Berichtigung erfolgt ungeachtet ihrer Niederlegung im schriftlich abgefassten Urteil als Beschluss gemäß § 107 Abs. 2 FGO (BFH, Beschluss vom 29. Juli 2010, I B 121/10, juris Rn. 9).
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Anspruch auf Stromsteuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung

    Die Berichtigung erfolgt ungeachtet ihrer Niederlegung im schriftlich abgefassten Urteil als Beschluss gemäß § 107 Abs. 2 FGO (BFH, Beschluss vom 29. Juli 2010, I B 121/10, juris Rn. 9).
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