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BFH, 29.08.1984 - VII R 20/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 09.03.1982 - VII R 16/80
Auszug aus BFH, 29.08.1984 - VII R 20/81
NV: Treu und Glauben stehen einer Nachforderung von Eingangsabgaben (hier: Währungsausgleichsbeträgen) wegen zunächst falscher Tarifierung nicht entgegen, wenn es der Steuerpflichtige unterlassen hat, vor der Einfuhr eine verbindliche Zolltarifauskunft einzuholen, obwohl er die fraglichen Waren über Jahre hinweg eingeführt hat und die hierfür geltenden Vorschriften entweder gekannt hat oder zumindest hätte kennen müssen (Festhaltung an BFH-Urteil vom 9.3.1982 VII R 16/80; hier: einheitliche Einordnung von Kalbsvordervierteln in die Tarifstelle 02.01 A II a 1 aa 22 des GZT, obwohl Vorderviertel mit einem Gewicht von mehr als 60 kg der Tarifstelle 02.01 A II a 1 cc 11 des GZT hätten zugewiesen werden müssen).