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BFH, 29.08.1984 - VII R 113/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82
Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung
Auszug aus BFH, 29.08.1984 - VII R 113/83
Hält sich die unselbständige Anschlußrevision nicht innerhalb der Hauptrevision, ist sie unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 4.9.1983 VII R 16/82; hier: Klage gegen zwei verschiedene Verwaltungsakte --Auskunftsanordnung und Zwangsgeldandrohung--, Revision des FA hatte die Androhungsverfügung, die unselbständige Anschlußrevision die Anordnungsverfügung zum Gegenstand).4. - BFH, 20.07.1982 - VII B 154/81
Auskunftsbegehren - Zolltarifauskunft - Streitwert - Statthaftigkeit der …
Auszug aus BFH, 29.08.1984 - VII R 113/83
NV: Der Streitwert eines Verfahrens wegen Auskunftsbegehren beträgt 4 000 DM (Festhaltung an BFH-Urteil vom 20.7.1982 VII B 154/81; hier: verhältnismäßige Teilung der Kosten bei --teilweise zurückgenommener-- Revision und unzulässiger unselbständiger Anschlußrevision, getrennte Wertermittlung für die Zeitabschnitte vor und nach teilweiser Revisionszurücknahme). - BFH, 18.11.1975 - VII R 85/74
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Anordnung durch Verfügung - Umfang …
Auszug aus BFH, 29.08.1984 - VII R 113/83
NV: Im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine Zwangsgeldandrohung, die wegen Nichtbefolgung einer Auskunftsanordnung erfolgt ist, hat die rechtskräftige Aufhebung dieser auf Auskunftserteilung gerichteten Anordnung keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.1975 VII R 85/74).2.