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   BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00   

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https://dejure.org/2001,5301
BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00 (https://dejure.org/2001,5301)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2001 - XI B 101/00 (https://dejure.org/2001,5301)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2001 - XI B 101/00 (https://dejure.org/2001,5301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unbegründete Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anlaufverluste - Betreiben eines Tonstudios - Divergenzrüge - Ermittlungsbedürftige Tatsachen

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00
    Die allgemeinen Voraussetzungen, nach denen die sog. Liebhaberei zu beurteilen ist, sind geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., 2001, § 15 Rz. 25 ff.); im Streitfall geht es lediglich um die Anwendung dieser Grundsätze auf den konkreten Einzelfall.
  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00
    Die allgemeinen Voraussetzungen, nach denen die sog. Liebhaberei zu beurteilen ist, sind geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., 2001, § 15 Rz. 25 ff.); im Streitfall geht es lediglich um die Anwendung dieser Grundsätze auf den konkreten Einzelfall.
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495).
  • BFH, 21.11.2000 - XI B 4/00

    Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdebegründung - Beschwerdebegründungsfrist -

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 21. November 2000 XI B 4/00, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.11.2002 - XI B 12/00

    Liebhaberei, grundsätzliche Bedeutung

    Die Bedeutung der Rechtssache darf sich nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201, m.w.N.).

    Die allgemeinen Voraussetzungen, nach denen eine Tätigkeit als einkommensteuerrechtlich irrelevante sog. Liebhaberei zu beurteilen ist, sind durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 und durch zahlreiche nachfolgende Entscheidungen der einzelnen Senate des BFH geklärt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 201; Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., 2002, § 15 Rz. 25 ff.).

  • BFH, 28.11.2002 - XI B 14/00

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des

    Die Bedeutung der Rechtssache darf sich nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201, m.w.N.).

    Die allgemeinen Voraussetzungen, nach denen eine Tätigkeit als einkommensteuerrechtlich irrelevante sog. Liebhaberei zu beurteilen ist, sind durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 und durch zahlreiche nachfolgende Entscheidungen der einzelnen Senate des BFH geklärt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 201; Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., 2002, § 15 Rz. 25 ff.).

  • BFH, 28.11.2002 - XI B 13/00

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des

    Die Bedeutung der Rechtssache darf sich nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201, m.w.N.).

    Die allgemeinen Voraussetzungen, nach denen eine Tätigkeit als einkommensteuerrechtlich irrelevante sog. Liebhaberei zu beurteilen ist, sind durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 und durch zahlreiche nachfolgende Entscheidungen der einzelnen Senate des BFH geklärt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 201; Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., 2002, § 15 Rz. 25 ff.).

  • BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02

    Berechtigte Auskunftsverweigerung; Sachverständigengutachten

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).

    Er weist zu Recht darauf hin, dass er diesen Umstand noch nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügen konnte, da in der mündlichen Verhandlung dieser Punkt erörtert worden sei und das FA die tatsächliche Fahrtroute nicht bestritten habe (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1440, und in BFH/NV 2002, 201).

  • BFH, 20.08.2008 - II B 4/07

    Befangenheit eines Sachverständigen - unterlassene Heranziehung eines weiteren

    Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels gehört unter anderem der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201; vom 15. Januar 2004 XI B 203/02, BFH/NV 2004, 657; vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 24.03.2005 - XI B 62/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung und Sachaufklärung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 06.10.2006 - XI B 63/06

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03

    Zurechnung der Einkünfte aus einem Restaurationsbetrieb an den Konzessionsinhaber

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 15.01.2004 - XI B 203/02

    Widersprechende Sachverständigengutachten - Verfahrensfehler

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum dies nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 25.06.2004 - XI B 101/03

    Verfahrensmangel: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Darlegung des Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 05.04.2004 - XI B 25/03

    Nutzungsdauer von Büromöbeln nicht klärungsbedürftig

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 186/01

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel

  • BFH, 26.06.2003 - XI B 185/02

    Verfahrensfehler

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