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   BFH, 29.08.2012 - X B 19/12   

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https://dejure.org/2012,41321
BFH, 29.08.2012 - X B 19/12 (https://dejure.org/2012,41321)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2012 - X B 19/12 (https://dejure.org/2012,41321)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2012 - X B 19/12 (https://dejure.org/2012,41321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • openjur.de

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, EStG § 11, EStG § 11
    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 11 EStG 1997, § 11 EStG 2002
    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers wegen der Beschlagnahme von Unterlagen; Zufluss bzw. Abfluss bei Novation einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    b) Dem BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98 (BFH/NV 2000, 825) entnimmt der Kläger lediglich solche Rechtssätze, die auch das FG seinem Urteil zugrunde gelegt hat.
  • BFH, 24.06.2003 - IX B 227/02

    Abfluss von Schuldzinsen, Belastungen auf Verrechnungskonto

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    c) Auch der Hinweis auf den --in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen-- BFH-Beschluss vom 24. Juni 2003 IX B 227/02 (BFH/NV 2003, 1327) genügt nicht für die Darlegung einer Divergenz.
  • BFH, 07.08.2007 - IV B 139/06

    Abfluss von Zinsen durch sog. Novation; Darlegung der Divergenz; Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    a) Soweit der Kläger behauptet, das FG habe den BFH-Beschluss vom 7. August 2007 IV B 139/06 (BFH/NV 2008, 57) "nicht berücksichtigt", wird damit eine Divergenz schon im Ansatz nicht dargelegt.
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    Zum einen hat der Kläger es unterlassen, abstrakte Rechtssätze aus dieser Entscheidung herauszuarbeiten (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 149/10

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03

    Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 19/12
    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang einzig --und dazu noch fehlerhaft-- zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 2006 XII ZR 111/03 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2623) betrifft nicht die vom Kläger aufgeworfene --rein steuerrechtliche-- Rechtsfrage.
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