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   BFH, 29.08.2012 - X B 216/11   

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https://dejure.org/2012,34454
BFH, 29.08.2012 - X B 216/11 (https://dejure.org/2012,34454)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2012 - X B 216/11 (https://dejure.org/2012,34454)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2012 - X B 216/11 (https://dejure.org/2012,34454)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a. F. bei Personengesellschaft - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • openjur.de

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. bei Personengesellschaft; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 1, EStG § 7g Abs 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. bei Personengesellschaft - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. bei Personengesellschaft - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 1 EStG 2002, § 7g Abs 3 EStG 2002, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. bei Personengesellschaft - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • rewis.io

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. bei Personengesellschaft - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von BFH-Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Versagung der Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrages mangels Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Bildung einer Ansparrücklage wegen Betriebsbezogenheit von der Existenz des Betriebs abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Allerdings muss nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Diese Voraussetzung kann etwa vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat oder sein Urteil auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Auch verlangt die BFH-Rechtsprechung bei neuen Betrieben bzw. bei wesentlicher Erweiterung bestehender Betriebe für die hinreichende Konkretisierung des Investitionsvorhabens bei wesentlichen Betriebsgrundlagen eine verbindliche Bestellung (vgl. z.B. Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704, und vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Auch verlangt die BFH-Rechtsprechung bei neuen Betrieben bzw. bei wesentlicher Erweiterung bestehender Betriebe für die hinreichende Konkretisierung des Investitionsvorhabens bei wesentlichen Betriebsgrundlagen eine verbindliche Bestellung (vgl. z.B. Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704, und vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Allerdings muss nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).
  • BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10

    Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Hingegen reichen unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391).
  • BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 216/11
    Soweit die Klägerin die in diesem Zusammenhang vorgenommene Tatsachenwürdigung durch das FG beanstandet, rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern einen nicht zur Revisionszulassung führenden materiell-rechtlichen Mangel (BFH-Beschluss vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11).
  • BFH, 19.07.2016 - III B 123/15

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Soweit die Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung beanstandet werden sollte, fehlt jeglicher Hinweis darauf, ob und in welchem Umfang die von den Klägern angegriffene Rechtsprechung in der Literatur in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet wird (s. zu diesem Erfordernis Beschluss des BFH vom 29. August 2012 X B 216/11, BFH/NV 2013, 24).
  • BFH, 20.01.2022 - X B 132/20

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im

    In Bezug auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung fehlt darüber hinaus jeglicher Hinweis darauf, ob und in welchem Umfang die vom Kläger angegriffene Rechtsprechung in der Literatur in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet wird (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 29.08.2012 - X B 216/11, BFH/NV 2013, 24, Rz 8).
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