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   BFH, 29.08.2012 - X B 69/12   

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https://dejure.org/2012,40335
BFH, 29.08.2012 - X B 69/12 (https://dejure.org/2012,40335)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2012 - X B 69/12 (https://dejure.org/2012,40335)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2012 - X B 69/12 (https://dejure.org/2012,40335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a. F. - Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • openjur.de

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F.; Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g, EStG VZ 2005 § 7g, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F. - Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F. - Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g EStG 2002, § 7g EStG VZ 2005, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F. - Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • rewis.io

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F. - Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 7g
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für die Anschaffung der Betriebsgrundlage eines noch zu gründenden Unternehmens mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben vor den Änderungen durch das Unternehmenssteuerformgesetz 2008; Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung für die im Streitjahr geltende Fassung des § 7g EStG an diesem Erfordernis festhält (vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteile vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33, und vom 20. Juni 2012 X R 42/11, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 1795, unter II.2.b aa).

    Lediglich für die --weniger gestaltungsanfällige-- Vorschrift des § 7g EStG in der Fassung des UntStRefG setzt der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus (vgl. Senatsurteil in DStR 2012, 1795).

  • BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86

    Bei Betriebseröffnung entspricht der Teilwert der eingelegten Umlaufgüter dem

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Denn die Betriebseröffnung ist erst abgeschlossen, wenn "die wesentlichen Grundlagen des Betriebs" vorhanden sind (BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840, unter 1.b).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung für die im Streitjahr geltende Fassung des § 7g EStG an diesem Erfordernis festhält (vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteile vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33, und vom 20. Juni 2012 X R 42/11, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 1795, unter II.2.b aa).
  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrunds setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit -

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit nur BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung,

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Diese Frage ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, zumal die Kläger --über den bloßen Hinweis auf vereinzelte abweichende Stimmen in der Instanzrechtsprechung und der Literatur hinaus-- nicht darlegen, aus welchen Gründen eine erneute Entscheidung des BFH über diese Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich sein könnte (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634, unter 2.).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) erforderlich sei, weil das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrunds die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Soweit der Kläger meint, das FG habe die Klage zu Unrecht hilfsweise als unbegründet angesehen, und geltend macht, die Revision sei auch insoweit aufgrund von Verfahrensmängeln sowie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, kann die Beschwerde mit Einwendungen gegen die Hilfsbegründung schon deshalb keinen Erfolg haben, weil hinsichtlich der Hauptbegründung des angefochtenen Urteils kein Zulassungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Da hinsichtlich der Hauptbegründung des angefochtenen Urteils --wie vorstehend ausgeführt-- kein Zulassungsgrund gegeben ist, kann die Beschwerde schon aus diesem Grund mit Einwendungen gegen die Hilfsbegründung keinen Erfolg haben (siehe auch Senatsbeschluss vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2013 - X B 20/12

    Nachträgliche Divergenz

    Denn das FG hat sich bei seiner rechtlichen Annahme an der BFH-Rechtsprechung orientiert, die zu § 7g EStG in der Fassung ergangen ist, die vor den Änderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 gegolten hat (EStG a.F.; BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 93/11

    NZB; Beiladung; grundsätzliche Bedeutung

    Ist das FG auf der Grundlage einer für den Beschwerdeführer noch positiv beantworteten Vorfrage im Rahmen der weiteren Prüfung zu einer Entscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers gekommen, ist in entsprechender Anwendung der zu kumulativen Begründungen entwickelten Grundsätze die Revisionszulassung nur möglich, wenn auch zu den die nachteilige Entscheidung tragenden Gründen Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 FGO vorliegen (vgl. zu kumulativen Begründungen Senatsbeschlüsse vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185 sowie in BFH/NV 2013, 13).
  • FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20

    Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Entscheidung nicht auf einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung beruht (vgl. insoweit zu den Fällen kumulativer Begründung etwa BFH-Beschluss vom 29.08.2012 - X B 69/12, BFH/NV 2013, 185, Rn. 18).
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