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   BFH, 29.08.2019 - X S 6/19   

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https://dejure.org/2019,40650
BFH, 29.08.2019 - X S 6/19 (https://dejure.org/2019,40650)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2019 - X S 6/19 (https://dejure.org/2019,40650)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2019 - X S 6/19 (https://dejure.org/2019,40650)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 78 Abs 1 S 1, FGO § 133a Abs 2 S 5, EUV 2016/679 Art 15 Abs 1, EUV 2016/679 Art 23 Abs 1 Buchst f
    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 1 FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, Art 23 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679
    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.09.2017 - X B 52/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Erlass

    Auszug aus BFH, 29.08.2019 - X S 6/19
    Vielmehr wenden sich die Rügeführer (wiederum) allein dagegen, dass der Senat sie nicht "erhört" hat, sich also ihren Ansichten nicht angeschlossen hat (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 07.09.2017 - X B 52/17, BFH/NV 2018, 221, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.08.2019 - X S 6/19
    Denn die Anhörungsrüge dient nicht dem Zweck, die angefochtene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss vom 29.10.2012 - I S 11/12, BFH/NV 2013, 394, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12

    Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter

    Auszug aus BFH, 29.08.2019 - X S 6/19
    Mit Beschluss vom 21.12.2018 - X B 157/17 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 27.10.2017 - 4 K 1939/12 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 03.11.2010 - X S 28/10

    Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus BFH, 29.08.2019 - X S 6/19
    Die Anforderungen an die Darlegung nach § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO entsprechen denjenigen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO bei einer Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. weiterführend Senatsbeschluss vom 03.11.2010 - X S 28/10, BFH/NV 2011, 203, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2024 - IX B 113/22

    Kein Anspruch auf Aktenkopien gemäß Art. 15 DSGVO für juristische Personen im

    a) Dabei kann dahinstehen, ob --wie vom X. Senat des BFH bereits entschieden-- die Finanzgerichtsordnung dem Datenschutzrecht und damit auch dem Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO vorgeht (BFH-Beschluss vom 29.08.2019 - X S 6/19, Rz 23, unter Verweis auf die Stellungnahme der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme vom 23.03.2017 zu Nr. 6, BTDrucks 18/11655, S. 27; ebenso BFH-Beschluss vom 18.03.2021 - V B 29/20, BFHE 272, 296, BStBl II 2021, 710, Rz 23; zu § 299 der Zivilprozessordnung vgl. Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 22.06.2023 - 2 VA 5/23; zustimmend z.B. Brandis in Tipke/Kruse, § 78 FGO Rz 1; kritisch Schaz, Deutsche Steuer-Zeitung 2020, 338, 339 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - 10 K 3159/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüfer-Handakte während

    Der BFH führt im Beschluss vom 29. August 2019 X S 6/19, BFH/NV 2020, 25 aus, das Akteneinsichtsrecht stelle lediglich eine besondere Form der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO dar.
  • FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    So ist diesem etwa in diesem Rahmen freigestellt, die Auskunft durch Überlassung eines Datenausdrucks, Einräumung eines Onlinezugriffs oder gar die Gewährung von Akteneinsicht zu erteilen (zu dieser besonderen Form der Auskunftserteilung siehe BFH, Beschluss vom 29.08.2019 - X S 6/19 -, Rn. 23, BFH/NV 2020, 25).
  • BFH, 07.06.2021 - VIII B 123/20

    Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

    c) Für die Entscheidung im zweiten Rechtsgang, die von dem Senat des FG zu treffen ist, wird darauf hingewiesen, dass der Kläger den geltend gemachten Anspruch auf Akteneinsicht der in Papier geführten Prozessakten in einer "gängigen elektronischen Form" weder aus Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO herleiten kann (s. BFH-Beschluss vom 29.08.2019 - X S 6/19, BFH/NV 2020, 25), noch eine Pflicht des FG besteht, Behördenakten zu digitalisieren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 91; Senatsbeschluss vom 04.07.2019 - VIII B 51/19, BFH/NV 2019, 1235).
  • BFH, 18.03.2021 - V B 29/20

    Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

    Abgesehen davon, dass es im Streitfall nicht um die Akteneinsicht bei der Finanzbehörde, sondern beim FG geht, hat der BFH im Beschluss vom 29.08.2019 - X S 6/19 (BFH/NV 2020, 25) entschieden, dass in finanzgerichtlichen Verfahren keine über § 78 FGO hinausgehenden Rechte nach Art. 15 DSGVO hergeleitet werden können.
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 2 K 770/17

    Akteneinsicht, Akteneinsichtsrecht ab dem 1.1.2018 bei in Papierform geführter

    Dieser Ausschluss der Anwendung der DSGVO entspricht der Regelung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und zum Schutz von Gerichtsverfahren (vgl. BFH, Beschluss vom 29. August 2019 X S 6/19, juris, m. w. N.).
  • FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 3515/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) gegenüber

    Vielmehr bildet das Akteneinsicht nur eine besondere Form der Auskunftserteilung (so auch Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29.08.2019 - X S 6/19, BFH/NV 2020, 25 mit Verweis auf Krumm, DB 2017, 2182 (2193); ebenso Poschenrieder, DStR 2020, 21 (24); Drüen, in Tipke/Kruse, AO, § 32c Rn. 12a; Korts, Steueranwaltsmagazin, 2019, 123 (125)), wobei die Finanzbehörde die Möglichkeit hat, den gesetzlich festgeschriebenen Informationseinspruch durch Gewährung von Einsicht in die bei ihr geführten Akten zu erfüllen.
  • FG München, 05.05.2022 - 15 K 193/20

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Auch der BFH habe die Akteneinsicht im Rahmen des Art. 15 DSGVO lediglich als besondere Form der Auskunftserteilung angesehen (BFH-Beschluss vom 29.8.2019 - X S 6/19 -, BFH/NV 2020, 25).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 5148/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Kopie der Steuerakten

    Dies hat der BFH zuletzt in einem Beschwerdeverfahren betreffend das unter dem Aktenzeichen 5 K 5093/20 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg geführte Parallelverfahren des Klägers entschieden (BFH, Beschluss vom 07.06.2021 - VIII B 123/20 -, BFH/NV 2021, 1292) und ergänzend darauf hingewiesen, dass der Kläger den geltend gemachten Anspruch auf Akteneinsicht der in Papier geführten Prozessakten in einer "gängigen elektronischen Form" weder aus Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO herleiten kann (BFH, Beschluss vom 29.08.2019 - X S 6/19 -, BFH/NV 2020, 25), noch eine Pflicht des FG besteht, Behördenakten zu digitalisieren (BFH, Beschluss vom 06.09.2019 - III B 38/19 -, BFH/NV 2020, 91; Beschluss vom 04.07.2019 - VIII B 51/19 -, BFH/NV 2019, 1235).
  • FG Nürnberg, 23.11.2022 - 5 K 246/21

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

    Des Weiteren ist zu beachten, dass das Akteneinsichtsrecht nur eine besondere Form der Auskunftserteilung bildet (vgl. BFH, Beschluss vom 29.08.2019 X S 6/19, BFH/NV 2020, 25, Rz. 23), wobei die Finanzbehörde die Möglichkeit hat, den gesetzlich festgeschriebenen Informationsanspruch durch Gewährung von Einsicht in die bei ihr geführten Akten zu erfüllen.
  • BFH, 15.12.2020 - VIII B 5/20

    Darlegung von Zulassungsgründen in einer Beschwerde gegen ein FG-Urteil, in dem

  • FG Düsseldorf, 10.08.2022 - 4 K 879/21

    Recht einer Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen und

  • FG Hamburg, 13.06.2022 - 3 K 73/21

    Abgabenordnung, Datenschutzgrundverordnung: Kein Anspruch des Insolvenzverwalters

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.08.2022 - 16 K 5109/20
  • FG Düsseldorf, 19.10.2022 - 4 K 2748/21
  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 1135/20
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